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TOP 19, Dringliche Anfrage b) Minister Pistorius zur Anfrage der FDP zu Erkenntnissen über Anis Amri


-Es gilt das gesprochene Wort-


Sitzung des Nds. Landtages am 21. September 2017; TOP 19 Dringliche Anfrage

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregie-

rung auf die Dringliche Anfrage der Fraktion der FDP wie folgt:

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

der menschenverachtende terroristische Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt durch Anis Amri ist ein erschreckendes Zeugnis der Grausamkeiten des islamistischen Terrorismus in Europa.

Eine konstruktive und vor allem sachliche Aufarbeitung des Vorgehens der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern ist daher von großer Bedeutung und genießt meine volle Unterstützung. Sie ist die Grundlage, um aus den Erfahrungen zu lernen, die Sicherheitsarbeit zu verbessern und derartige Verbrechen zukünftig zu verhindern. Insofern begrüße ich auch ausdrücklich die Aufarbeitung der polizeilichen Maßnahmen, die nach der Tat erfolgten. Der diesbezügliche Bericht der Nachbereitungskommission in Berlin liegt meinem Haus derzeit allerdings noch nicht vor.

Für völliges Unverständnis sorgt bei mir jedoch ein Umgang mit diesen Verbrechen, wenn er verzerrend erfolgt und nicht sachlich geführt wird. Dies ist verantwortungslos und wird in keiner Weise den Sicherheitsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen gerecht, sondern schafft Verunsicherung.

Die in der dringlichen Anfrage angeführte Unterrichtung im Januar 2017 durch mich persönlich hat es nicht gegeben. Im Januar 2017 fand keine Plenarsitzung statt.

Ich kann daher nur vermuten, dass an dieser Stelle Bezug auf eine umfassende vertrauliche Unterrichtung im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes genommen wird, zu der auch die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport eingeladen waren. Sie erfolgte am 10. Januar 2017. Meine weiteren Ausführungen werden sich daher hieran orientieren.

Durch Mitarbeiter meines Hauses wurde in eben jener Ausschusssitzung am 10. Januar 2017 sowie am 27. April 2017 eine umfangreiche Unterrichtung der Ausschussmitglieder vorgenommen. Es wurde hierbei, und das möchte ich bereits vor Beantwortung der konkreten Fragen ausdrücklich betonen, stets der seinerzeit aktuelle Erkenntnisstand mitgeteilt, der in Absprache mit den Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern im Rahmen der vertraulichen Sitzungen dargestellt werden konnte.

Die diesbezüglichen Informationen, die durch mein Haus zur Unterrichtung des niedersächsischen Landtags eingeholt wurden, waren als Verschlusssache eingestuft. Sie konnten daher nicht in einer öffentlichen Sitzung mitgeteilt werden. Ein widerrechtliches Vorenthalten von Informationen gegenüber Mitgliedern des Parlaments hat es zu keiner Zeit gegeben. Eine weitreichende öffentliche Unterrichtung zur Beantwortung dieser dringlichen Anfrage in öffentlicher Sitzung ist aus den vorgenannten Gründen auch derzeit leider nicht möglich.

Darüber hinaus betrifft der Fall Anis Amri auch die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Dort wird in diesem Zusammenhang ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord gem. §§ 211, 22, 23, 52 StGB sowie weiterer Straftaten geführt. Dieser Umstand musste und muss bei der Behandlung des gesamten Sachverhaltes Berücksichtigung finden.

Einige Fakten möchte ich an dieser Stelle jedoch richtig stellen:

Es gibt nach den mir vorliegenden Erkenntnissen keinen Beleg dafür, dass Anis Amri tatsächlich eine Unterkunft bzw. einen wenn auch nur vorübergehenden Wohnsitz in Hildesheim hatte. Es handelt sich nach derzeitigem Sachstand nur um Spekulationen, keine Tatsachen. Sicher können wir heute sagen, dass die Ermittlungen des LKA keine Bestätigung dafür erbracht haben, dass er als Pizzafahrer in Hildesheim gejobbt hat, so wie einige Medien berichteten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Wann, wie und durch wen hat der Innenminister Kenntnis von der Gefährdereinschätzung aus NRW erlangt?

Das zuständige Fachreferat im Landespolizeipräsidium berichtet regelmäßig im täglichen Jour Fixe dem Landespolizeipräsidenten bzw. dessen Vertreter über die aktuelle Kriminalitätslage und sonstige polizeilich relevante Sachverhalte, insbesondere über herausragende Einzelfälle. Durch den Landespolizeipräsidenten und die Verfassungsschutzpräsidentin werde ich grundsätzlich und zeitnah über relevante besondere Sachverhalte informiert.

Wann ich nunmehr, bezogen auf die konkrete Fragestellung, genau über die Einstufung des Anis Amri als Gefährder informiert wurde, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt tagesgenau nicht mehr nachvollziehen. Aufgrund der standardisierten Besprechungsabläufe gehe ich im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Anschlagsgeschehen in Berlin von einer sehr zeitnahen Unterrichtung im Zusammenhang mit dem Anschlag aus. Anis Amri selbst ist mir in jedem Fall erst nach dem Attentat in Berlin bekannt geworden.

Hinsichtlich der Einstufung einer Person als Gefährder möchte ich an dieser Stelle deutlich machen, dass ein Ministerium in diesen Prozess und die sich anschließenden Maßnahmen nicht eingebunden ist.

Die Einstufung einer Person als Gefährder erfolgt grundsätzlich durch die Polizei des Bundeslandes, in dem der Betroffene seinen Wohnort bzw. einen dauerhaften Aufenthalt hat. Durch einen Informationsaustausch im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin ist ein umfassender und länderübergreifender Informationsaustausch sichergestellt. Das GTAZ ist eine gemeinsame Kooperations- und Kommunikationsplattform von bis zu 40 nationalen Behörden aus dem Bereich der Inneren Sicherheit, in dem natürlich auch das Landeskriminalamt Niedersachsen und der Niedersächsische Verfassungsschutz vertreten sind.

Durch dieses Verfahren wird auf operativer Ebene eine Bündelung vorliegender Informationen und Gefährdungsaspekte gewährleistet und somit eine Grundlage für eine erfolgreiche arbeitsteilige Bekämpfung des Phänomens islamistischer Terrorismus geschaffen. Notwendige Ermittlungsmaßnahmen werden jedoch von der betreffenden operativen Ebene selbstständig und eigenverantwortlich umgesetzt bzw. koordiniert.

2. Warum wurden das Parlament und die Öffentlichkeit über die Erkenntnisse aus NRW nicht informiert?

Wie in meinen Vorbemerkungen bereits dargestellt, wurde in den vertraulichen Sitzungen des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes umfassend vorgetragen und damit das Parlament über den Kenntnisstand informiert.

Vor dem Hintergrund der seinerzeit erfolgten Ermittlungen verschiedener Sicherheitsbehörden und der Sensibilität der vorliegenden Erkenntnisse, war eine uneingeschränkte Preisgabe weder in einer öffentlichen Landtagssitzung noch unmittelbar gegenüber der Öffentlichkeit rechtlich vertretbar.

3. Warum ermittelte das LKA nach Erhalt der Hinweise aus NRW nicht vor Ort?

Unter Hinweis auf die bereits beschriebene Frage der Zuständigkeiten im Sachverhalt Anis Amri mache ich an dieser Stelle Folgendes deutlich: Absprachen und eine intensive Zusammenarbeit sind Grundlage effektiver Sicherheitsarbeit, insbesondere in Fällen der Terrorismusbekämpfung. Alle in Niedersachsen durchzuführenden Ermittlungen erfolgten auf dieser Grundlage in enger Abstimmung mit dem seinerzeit für Anis Amri zuständigen Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen. Ich wiederhole dies gerne zu ihrem Verständnis: das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen war zuständig. Ein Versäumnis notwendiger Ermittlungen durch niedersächsische Sicherheitsbehörden hat es dahingehend nicht gegeben.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit

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erstellt am:
21.09.2017

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