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Beantwortung der Mündl. Anfrage der Grünen zur Abschiebehafteinrichtung in Langenhagen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Juni 2018; Fragestunde Nr. 14

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Onay und Dragos Pancescu (GRÜNE) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Abschiebungshafteinrichtung Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover werden seit mehreren Jahren abzuschiebende Personen untergebracht. Die durchschnittliche Belegung liegt aktuell (bis 30. April 2018) bei 27 Gefangenen, bei jeweils 18 durchschnittlichen Verweiltagen. Seit einiger Zeit gibt es Diskussionen darüber, Abschiebehäftlinge verschiedener Länder in einzelnen Anstalten zu bündeln. Diese Diskussion ist insbesondere im Kontext der Ingewahrsamnahme ausreisepflichtiger Gefährder erneut geführt worden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Bereich der Gefahrenabwehr kann die jeweils zuständige Länderpolizei oder das Bundeskriminalamt eine Person aufgrund vorhandener Erkenntnisse als Gefährder einstufen. Eine gesetzliche Definition des „Gefährderbegriffs“ gibt es weder ausländerrechtlich noch polizeirechtlich.

Auf polizeilicher Ebene wird ein „Gefährder" als eine Person definiert, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, begehen wird.

1. Waren seit November 2017 Gefährder in der Abschiebehaft in Langenhagen untergebracht, für die andere Bundesländer zuständig waren?

Nein.

2. Wenn ja: Auf Grundlage welcher Vereinbarung und welcher Kostenübernahmeregelung?

Entfällt.

3. Waren seit November 2017 Gefährder, für die Niedersachsen zuständig war, in anderen Bundesländern in Abschiebehafteinrichtungen untergebracht?

Nein.

Presseinformation

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erstellt am:
22.06.2018

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