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Beantwortung der Mündl. Anfrage der Grünen zum Datenmissbrauch durch Internet-plattformen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20. April 2018; Fragestunde Nr. 7

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Helge Limburg, Julia Willie Hamburg, Belit Onay, Eva Viehoff, Dragos Pancescu und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Einem Bericht der FAZ „Teuflisch genial“ vom 24. September 2017 zufolge bediente sich auch die AfD in den letzten Wahlkämpfen in Deutschland der Beratung durch eine Werbeagentur, die im Wahlkampf auch für den derzeit amtierenden US Präsidenten tätig war. Gemeinsam mit der Agentur entwickelte sie den Berichten zufolge Medien für den Internetwahlkampf und nutze dazu insbesondere „Negative Campaigning“-Botschaften. Der FAZ zufolge gab sich die AfD dabei „große Mühe, ihre Urheberschaft auf der Website zu verschleiern“. Welche Daten und welche Verfahren verwandt wurden, um die Adressaten zielgenau zu erreichen, ist nicht bekannt. Zudem prüft die Bundestagsverwaltung Angaben zur Herkunft und Vollständigkeit von Spenden in Rechenschaftsberichten.

Die Berichte verschiedener Medien, u. a. des Guardian, der New York Times und von Chan-nel4 („Exposed: Undercover secrets of Trump‘s data firm“), zu dem Medien- und Internetkonzern Facebook vom 20. März 2018 und 7. April 2018, werfen weitreichende Fragen über die Datensicherheit von Internetplattformen und die damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation von demokratischen Wahlen auf. Den Berichten zufolge hatte sich die Datenanalyse-Firma Cambridge Analytica Zugang zu Daten und Persönlichkeitsprofilen von 50 Millionen Facebook-Nutzern verschafft, um die letzte Präsidentenwahl in den USA mit gezielter Wahlwerbung einerseits und Diskreditierung politischer Gegner andererseits zu beeinflussen. Berichten des britischen Observer und des Guardian zufolge haben diese Methoden über Umwege auch beim Brexit-Referendum in Großbritannien eine Rolle gespielt. Letzte Presseberichte gehen von mehr als 80 Millionen Betroffenen aus, davon ein Teil aus Deutschland.

Artikel 38 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Landesverfassung, Paragraph 1 des Bundeswahlgesetzes und die Wahlgesetze und Wahlordnungen der Länder und Kommunen regeln die Grundlagen von demokratischen Wahlen, die allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein müssen. „Die Bürgerinnen und Bürger dürfen von niemandem in ihrer Wahl beeinflusst werden“, schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung mit Bezug auf diese Grundsätze. „Die Stimmabgabe muss frei sein von Zwang und unzulässigem Druck. Mit den Grundsätzen des freien und gleichen Wahlrechts hängt auch entscheidend die Chancengleichheit der Parteien zusammen.“

Das Parteiengesetz schreibt deshalb auch vor, dass Spenden an politische Parteien grundsätzlich offengelegt werden müssen. Spenden aus dem Ausland sind grundsätzlich verboten.

Der gesamte Vorgang ist von erheblicher Bedeutung für die Durchführung demokratischer Wahlen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften in Niedersachsen ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) ist gemäß Art. 62 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung i.V.m. § 21 Abs. 3 des niedersächsischen Datenschutzgesetzes gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. März 2010 unabhängig und unterliegt keiner staatlichen Aufsicht. Die Landesregierung darf parlamentarische Anfragen nach Art. 24 Abs. 1 NV, soweit sie den Tätigkeitsbereich der LfD betreffen, nicht im Rahmen von Fachaufsichtsbefugnissen gegenüber dem Landtag beantworten.

Der LfD wurde zur Beantwortung der mündlichen Anfrage die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beiträge sind in Absprache mit der LfD in die Antwort integriert und als solche gekennzeichnet.

1. Sind in Niedersachsen Daten von Facebook-Nutzerinnen oder -Nutzern ohne Zustimmung entwendet oder missbräuchlich verwendet worden?

Antwort der Landesbeauftragten für den Datenschutz:

Der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen liegen hierzu bisher keine Informationen vor.

Gemäß § 38 Abs. 6 Bundesdatenschutzgesetz wurde die Aufsicht über nicht-öffentliche Stellen, die für eine Datenverarbeitung verantwortlich sind, den Landesbeauftragten für den Datenschutz übertragen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich allerdings nach dem Firmensitz der verantwortlichen Stellen. Dem letztlich verantwortlichen amerikanischen Unternehmen Facebook Inc. wird das Tochterunternehmen Facebook Germany GmbH mit Sitz in Hamburg (Caffamacherreihe 7, 20355 Hamburg) zugerechnet. Insofern ist nicht die Niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz die örtlich zuständige Aufsichtsbehörde. Eine Auskunftsanfrage an die Facebook Germany GmbH müsste daher durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gestellt werden.

Bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen haben sich bisher keine Bürgerinnen und Bürger gemeldet, die von dem Facebook-Datenmissbrauch betroffen sind.

2. Was hat die Landesregierung veranlasst, um zu klären, ob Daten von Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus Niedersachsen entwendet oder missbräuchlich verwendet wurden?

Die Landesregierung verfolgt die Diskussion über offene Fragen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Facebook intensiv. Die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt allerdings der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Vor diesem Hintergrund wird auf deren Antwort verwiesen.

Antwort der Landesbeauftragten für den Datenschutz:

Von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen wurde Kontakt zum Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgenommen und nach dem Stand der Ermittlungen angefragt. Bis zum 12. April 2018 lagen keine Informationen vor.

3. Sind entwendete oder missbräuchliche verwendete Daten von Facebook durch Dritte für die Beeinflussung von Wahlen in Niedersachsen verwendet worden?

Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Presseinformation

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erstellt am:
20.04.2018

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