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Beantwortung der Mündl. Anfrage der Grünen zu Flüchtlingsbürgen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20. April 2018; Fragestunde Nr. 14

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Anja Piel, Julia Willie Hamburg, Christian Meyer und Stefan Wenzel (GRÜNE) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Einzelne Bürgerinnen und Bürger und auch Kirchengemeinden haben sich 2015 und 2016 für geflüchtete Familien verbürgt, die aus dem Kriegsgebiet Syrien im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms Niedersachsens in unser Land gekommen waren. Später gingen die Meinungen über die Reichweite der Verpflichtungserklärungen auseinander. Die Bürgschaften wurden entgegen der Auffassung der Bürginnen und Bürgern auch nach der Asylanerkennung der Geflüchteten weiter in Anspruch genommen. Laut der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 31. Januar 2018 fordern die Jobcenter in 410 Fällen insgesamt 3,3 Millionen Euro von den Bürginnen und Bürgen zurück. Der NDR berichtete am 8. Februar 2018, es lägen landesweit 320 Klagen von Bürginnen und Bürgen gegen die Rückzahlungsforderungen vor.

Die SPD-Fraktion hatte im Dezember-Plenum gefordert, ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer dürften nicht im Regen stehen gelassen werden. Während der Plenardebatte hatte der frühere Innenminister Uwe Schünemann (CDU) dem aktuellen Innenminister Boris Pistorius (SPD) sogar seine Unterstützung angeboten. Die Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister und Senatorinnen und Senatoren der Länder (IMK) hat Niedersachsen und Hessen im Dezember 2017 gebeten, mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Gespräche zur Lösung der Problematik zu führen. Ein niedersächsischer Hilfsfonds für die Bürginnen und Bürgen oder sonstige Lösungen sind bisher jedoch nicht in Sicht. Somit stellt sich nun die Frage, was die beiden Innenpolitiker der niedersächsischen Großen Koalition zusammen mit der Großen Koalition im Bund in dieser Hinsicht erreicht haben.

1. Wird es ein Moratorium der Rückforderungen durch die Sozialleistungsträger, bis eine tragfähige bundesweite Lösung gefunden wird, geben (bitte begründen)?

Vor dem Hintergrund des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 7./8. Dezember 2017 fand nach diversen Gesprächen des Ministers mit Vertretern der Bundesregierung (u.a. mit der geschäftsführenden Bundesarbeitsministerin, dem geschäftsführenden Bundesinnenminister und dem Chef des Bundeskanzleramts) am 26. Februar 2018 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Gespräch auf Staatssekretärs-Ebene statt, an dem auch Vertreter und Vertreterinnen des Bundesinnenministeriums und des Bundeskanzleramtes teilgenommen haben. Das BMAS bot hierbei an, dass die Jobcenter nach Feststellung der Erstattungsansprüche gegenüber den Verpflichtungsgebern die Ansprüche befristet niederschlagen, bis eine endgültige Klärung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgt ist.

Das BMAS hat sich mit Schreiben vom 16. März 2018 an die Bundesagentur für Arbeit sowie nachrichtlich an die für das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende) zuständigen obersten Landesbehörden und die Kommunalen Spitzenverbände gewandt. Das BMAS hat hierbei festgelegt, dass Erstattungsforderungen gegen Verpflichtungsgeber fristwahrend festgesetzt, jedoch zunächst befristet niedergeschlagen werden, so dass keine Vollstreckung erfolgt. Dies entspricht der Vereinbarung aus dem Gespräch vom 26. Februar 2018.

2. Wird es eine Änderung des § 68 AufenthG, der die Grundlage der Forderungen der Jobcenter darstellt, geben (bitte begründen)?

Für eine von Niedersachsen in die Diskussion eingebrachte Gesetzesänderung, mit der als Übergangsvorschrift das Erlöschen von Verpflichtungserklärungen statuiert wird, die im Rahmen von Landesaufnahmeprogrammen vor dem 06. August 2016 (Inkrafttreten des Integrationsgesetzes) abgegeben wurden, wurde auf Bundesebene bisher kein Einvernehmen erzielt. Niedersachsen wird sich allerdings auch weiterhin für eine entsprechende Lösung einsetzen.

3. Wird die Landesregierung einen Hilfsfonds für die Bürginnen und Bürgen einrichten (bitte begründen?

Vor dem Hintergrund der Behördenzuständigkeit des Bundes und der Tatsache, dass der Bund erst mit dem Integrationsgesetz am 6. August 2016 eine gesetzliche Klarstellung vorgenommen hat, liegt die Verantwortung zur Lösung der dargestellten Problematik auf Bundesebene. Die Landesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass Lösungen auf Bundesebene gefunden werden, damit im Ergebnis Verpflichtungsgeber nicht unbillig und unangemessen in die Pflicht genommen werden. Die konkreten Ergebnisse sollten zunächst abgewartet werden. Ihnen sollte daher nicht durch Beratungen über einen etwaigen Hilfsfonds des Landes für betroffene Verpflichtungsgeber vorgegriffen werden.

Presseinformation

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erstellt am:
20.04.2018

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