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Beantwortung der Mündl. Anfrage der Grünen zu Angriffen durch Mitglieder der rechten Szene (Teil 2)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Juni 2018; Fragestunde Nr. 12

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Julia Willie Hamburg, Christian Meyer, Helge Limburg und Belit Onay (GRÜNE) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Wie das Göttinger Tageblatt berichtete, kam es am Wochenende des 29. April 2018 in Fretterode bzw. Hohengandern/Landesgrenze zu einem Angriff von Personen, die der rechten Szene zuzurechnen sind, auf zwei freie Journalisten. Demnach wurden die Journalisten verletzt und ein Auto schwer beschädigt. Siehe auch Drucksache 18/920 Nr. 21.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Ermittlungen zu dem in Rede stehenden Vorfall werden ausschließlich im Freistaat Thüringen geführt. Die Niedersächsische Polizei ist an diesen Ermittlungen nicht beteiligt. Aus diesem Grund liegen hier keine Erkenntnisse zum Ermittlungsstand getroffenen Maßnahmen oder deren Ergebnissen vor.

1. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen in Thüringen und Niedersachsen zu dem o. g. Fall?

Siehe Vorbemerkung.

2. Welche Erkenntnisse hat die Hausdurchsuchung auf dem betreffenden Grundstück in Fretterode erbracht?

Siehe Vorbemerkung.

3. Welche Erkenntnisse gibt es zur Nutzung des betreffenden Grundstücks in Fretterode durch die NPD, die rechtsorientierte Gruppierung FKTN und weitere niedersächsische, rechtsextreme Gruppierungen und Zusammenschlüsse sowie deren Nachfolgeorganisation?

Den Niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen Erkenntnisse vor, nach denen der Eigentümer / Besitzer des in der Fragestellung genannten Grundstücks in Fretterode (Thüringen), der dem Bundesvorstand der NPD angehört, aus dem Raum Northeim kommt und weiterhin Verbindungen nach Niedersachsen hat.

An den Veranstaltungen, die auf dem Grundstück durchgeführt werden, nehmen auch Personen aus Niedersachsen, vorrangig aus dem Bereich Süd-Niedersachsen, teil. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Eigentümer / Besitzer des Grundstücks, wegen seines Stellenwertes innerhalb der rechtsextremistischen Szene, bereit ist, dieses rechtsextremistischen Gruppierungen für die Durchführung von Veranstaltungen und regelmäßigen Treffen zur Verfügung zu stellen.

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erstellt am:
22.06.2018

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