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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum IT.Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 46

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Gabriela König, Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode, Hermann Grupe, Christian Grascha und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Mit dem Projekt PolizeiClient soll die komplette polizeiliche IT-Infrastruktur der Polizei Niedersachsen bis Ende 2018 umfassend modernisiert und von IT.Niedersachsen betrieben werden. Dies wird auch personelle Veränderungen bei der Polizei mit sich bringen. Betroffen sind vor allem die Beamten, ca. 300 Personen, die sich bis dato um die Systempflege und -wartung der Rechner gekümmert haben. Das Innenministerium warb in der Vergangenheit dafür, dass möglichst viele der 300 Personen von der Polizei zu IT.Niedersachsen wechseln, um so Expertise aus der Polizei zu IT.Niedersachsen zu bekommen (proPolizei 2/2017).

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 19.01.2016 hat das Kabinett der Verlagerung von IT-Aufgaben von der Polizei Niedersachsen zu IT.Niedersachsen (IT.N) im Rahmen der sog. „Ein-Plattform-Lösung“ zugestimmt. Mit der Aufgabenverlagerung von der Polizei zu IT.N geht die Freisetzung von Beschäftigten aus bisherigen Verwendungsbereichen der IT der Polizei einher. Nach vollständigem Abschluss der Migration wird eine Größenordnung von bis zu 300 Beschäftigten (Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte, Verwaltungsbeamtinnen und –beamte sowie tarifliches Fachpersonal) in ihren bisherigen Verwendungsbereichen freigesetzt werden können.

1. Wie viele der ca. 300 betroffenen Beschäftigten haben sich bereits zu einem Wechsel zu IT.Niedersachsen entschlossen?

Nach heutigem Kenntnisstand wechseln 39 Beamtinnen, Beamte und Beschäftigte der Polizei bis Ende 2018 im Zusammenhang mit dem PolizeiClient zu IT.N. Einige Personen sind bereits versetzt oder befinden sich in einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, in anderen Fällen haben die Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung noch nicht begonnen.

2. Wie viele davon sind Vollzugsbeamte, und wie viele sind Verwaltungsangestellte?

Es handelt sich um 26 Tarifbeschäftigte, 10 Polizeivollzugsbeamte/-innen und 3 Verwaltungsbeamte/-innen.

3. Wie wird der Weggang in den Dienststellen kompensiert, oder fallen diese Stellen komplett weg?

Durch die Übertragung von Aufgaben hin zu IT.Niedersachsen entfallen deren IT-Aufgaben und damit auch die Stellen in der Polizei. Eine Kompensation ist deshalb nicht erforderlich, gleichwohl werden 135 Stellen in der Polizei verbleiben, auf denen polizeitaktische Aufgaben bewältigt werden können. Es steht also unter dem Strich mehr Personal für polizeispezifische Aufgaben in der Polizei zur Verfügung.
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erstellt am:
21.09.2017

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