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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Elbphilharmonie-Konzert

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. August 2017; Fragestunde Nr. 46

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Almuth von Below-Neufeldt (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Knapp eine Woche nach dem G-20-Gipfel in Hamburg veranstaltete das Hamburger Abendblatt zusammen mit der Elbphilharmonie ein Sonderkonzert für 2 000 Polizeibeamte aus dem ganzen Bundesgebiet, die beim G-20-Gipfel im Einsatz waren (Hamburger Abendblatt, 13. Juli 2017). Bei den Krawallen in Hamburg während des G-20-Gipfels wurden dutzende Beamte verletzt, davon 40 allein aus Niedersachsen.

1.Haben auch niedersächsische Polizeibeamte an dem Konzert teilgenommen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

Aufgrund der generellen Gefahr für den Anschein der Empfänglichkeit für private Vorteile dürfen Beamtinnen und Beamte nach § 42 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile, zu denen auch Eintrittskarten zu Konzerten gehören, für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen gem. Ziffer 4.2 des Gem. RdErl. d. MI, d. Stk u. d. übr. Min. v. 24.11.2016 (MBl. S. 1166) – Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen – der Zustimmung der zuständigen Behörde und bei einem Wert von über 50 € – von dem hier ausgegangen werden muss – einer Ausnahme zur Wertüberschreitung durch die oberste Dienstbehörde; hier: des Ministeriums für Inneres und Sport.

Anlässlich einer Telefonschaltkonferenz auf Ebene des Arbeitskreises II am 12.07.2017 wurde von allen Ländern, mit Ausnahme Hamburgs, der Beschluss gefasst, die unentgeltlichen Teilnahmen an dem Konzert in der Elbphilharmonie nicht zuzulassen bzw. zu widerrufen. Dies begründet sich darin, dass irrig davon ausgegangen wurde, dass die Einladung durch den Senat der Hansestadt Hamburg erfolgt ist. Tatsächlich war aber das „Hamburger Abendblatt“, ein privates Unternehmen, verantwortlich, sodass die dargestellte bundesweite Entscheidung zur Nichtteilnahme bzw. zum Widerruf vereinbart wurde.

2.Wie viele der in Hamburg eingesetzten Beamten konnten bereits ihren dreitägigen Sonderurlaub nehmen?

Die Frage wird so interpretiert, dass niedersächsische Beamtinnen und Beamte gemeint sind, die ihren Sonderurlaub entweder schon genommen oder zumindest angetreten haben.

Insgesamt ist dies bereits in 137 Fällen geschehen. Dazu ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine Momentaufnahme handelt, die täglichen Änderungen unterliegen kann. Der zweckgebundene Sonderurlaub kann weiterhin beantragt und in Anspruch genommen werden. Des Weiteren sind die Beamtinnen und Beamten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI), zu der auch die Bereitschaftspolizei gehört, von den gemeldeten Fällen nicht umfasst. Dort wurde zunächst Mehrdienst als sog. „Blockvergütung“ in Höhe von 40 Stunden je Einsatzkraft abgebaut. Eine interne Erhebung bezüglich Sonderurlaub wurde bislang nicht vorgenommen und ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht durchführbar. Zumindest vereinzelt ist aber auch schon in der ZPD NI Sonderurlaub in Anspruch genommen worden.

3.Wie viele der niedersächsischen Polizeibeamten, die in Hamburg verletzt wurden, sind weiterhin dienstunfähig?

Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass aktuell eine Polizeibeamtin bzw. ein Polizeibeamter (PVB) im Zusammenhang mit der oben genannten Einsatzlage nicht mehr dienstfähig ist. Sämtliche gemeldete Verletzungen der eingesetzten PVB wurden als leichte Verletzungen gemeldet.

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erstellt am:
17.08.2017

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