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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Rückkehrern

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 7. April 2017; Fragestunde Nr. 68

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 22. März 2017 erklärte die Präsidentin des Verfassungsschutzes, Frau Maren Brandenburger, in der 24. Sitzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, dass fünf Ausgereiste, aus den Gebieten des „Islamischen Staats“ mit Kampferfahrungen wieder nach Niedersachsen zurückgekehrt seien.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Rahmen der 24. Sitzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gab Frau Brandenburger über Personen Auskunft, die im Untersuchungszeitraum bis zum 4. Mai 2016 aus Niedersachsen in die Gebiete des sogenannten „Islamischen Staates“ ausreisten. Unter den Ausgereisten befanden sich nach Erkenntnissen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden auch fünf Personen, die mittlerweile wieder nach Niedersachsen zurückgekehrt sind und über Kampferfahrung verfügen.

1. Befinden sich unter den fünf Rückkehrern auch die vom Oberlandesgericht Celle Verurteilten Ayoub B. und Ebrahim H. B.?

Ja.

2. Befinden sich die anderen drei Rückkehrer (oder alle fünf, falls die Beantwortung der ersten Frage negativ ausfällt) in Untersuchungshaft oder in Strafhaft?

Aktuell befindet sich keiner der drei anderen Rückkehrer in Haft.

3. Werden die drei anderen Rückkehrer (oder alle fünf, falls die Beantwortung der ersten Frage negativ ausfällt) von den Sicherheitsbehörden observiert?

Gegen die anderen drei Rückkehrer sind Strafverfahren und Gefahrenermittlungsvorgänge eingeleitet worden und aktuell in Bearbeitung. Die Sicherheitsbehörden in Niedersachsen ergreifen alle erforderlichen und rechtlich möglichen Maßnahmen. Weitere Informationen können in einem vertraulichen Sitzungsteil des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes berichtet werden.

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erstellt am:
07.04.2017

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