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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Anzahl von Islamisten in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Juni 2018; Fragestunde Nr. 29

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe, Sylvia Bruns, Hermann Grupe und Jörg Bode (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Neue Presse (NP) berichtete am 3. Juni 2018, dass seit dem Jahr 2000 weit über 100 nachrichtendienstlich relevante Personen in der Bremer Außenstelle des BAMF einen Schutzstatus in Deutschland erhalten haben sollen. Davon sollen 46 Personen einen islamistischen Hintergrund haben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei ihnen um terroristische Gefährder handele.

Die NP führt aus, dass beim Abgleich der Datensätze mit dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem die 46 Personen mit islamistischem Hintergrund aufgefallen seien. Die meisten der Verdächtigen hielten sich zurzeit in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin auf.

Die Landesregierung teilte in der Antwort auf die Anfrage von Mitgliedern der FDP-Landtagsfraktion „Gefährder in Niedersachsen“ (Drucksache 18/774) mit, dass von den derzeit als Gefährder oder Relevante Person eingestuften Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit circa 20 Personen während ihres gesamten Aufenthalts im Bundesgebiet, einschließlich Voraufenthalten, einen Asylantrag gestellt hätten.

1. Wie viele der 46 Personen halten sich in Niedersachsen auf?

Die Aufklärung der Geschehnisse in der BAMF-Außenstelle Bremen hält an. Nach derzeitigem Kenntnisstand des Niedersächsischen Verfassungsschutzes haben Personen im niedrigen einstelligen Bereich Islamismusbezüge und ihren Wohnsitz in Niedersachsen.

2. Wie viele von ihnen werden mit nachrichtendienstlichen oder polizeilichen Mitteln beobachtet?

Eine Aussage zu operativen Maßnahmen ist aufgrund der geringen Anzahl von Personen nur in vertraulicher Sitzung des jeweils zuständigen Ausschusses des Niedersächsischen Landtages möglich.

3. Wie viele der Verfahren der circa 20 Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, wurden in der Außenstelle des BAMF in Bremen bearbeitet?

Ausweislich des Datenbestandes des Ausländerzentralregisters wurden die Asylverfahren der in Rede stehenden circa 20 Personen nicht in der Außenstelle Bremen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entschieden.
Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2018

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