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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Großveranstaltungen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. Mai 2017; Fragestunde Nr. 45

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Dr. Marco Genthe und Christian Dürr (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 10. April 2017 berichtet die Zevener Zeitung über einen Beschluss vom 7. April 2017 des Innenministeriums, wonach wegen Terrorgefahr keine Großveranstaltungen mit mehr als 5 000 Besuchern unter freiem Himmel stattfinden dürften. Anlass des Berichts war das Blütenfest in Friedrichsdorf, zu dem mehr als 25.000 Gäste kamen und das nur Dank verstärkter Sicherheitsmaßnahmen stattfinden durfte.

Vorbemerkung der Landesregierung

Wie seitens der Landesregierung bereits mehrfach mitgeteilt wurde, besteht in Deutschland nach übereinstimmender Bewertung der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern bereits seit einiger Zeit eine hohe abstrakte Gefährdung, die sich jederzeit auch in Form von Anschlägen konkretisieren kann. Konkrete Hinweise führten in Niedersachsen zur Absage von zwei Großveranstaltungen. Es handelte sich dabei um den Karnevalsumzug „Schoduvel“ am 15. Februar 2015 in Braunschweig und das Fußball-Länderspiel Deutschland - Niederlande am 17. November 2015 in Hannover. In beiden Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Schutz der Bevölkerung hat in jedem Fall oberste Priorität. Dabei stehen die Sicherheitsbehörden vor der Aufgabe, eingehende Hinweise und Drohungen gegen Großveranstaltungen in Bezug auf deren Glaubhaftigkeit sowie Ernsthaftigkeit zu prüfen, um zum einen zu gewährleisten, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, und zum anderen eine verzichtbare Absage von Veranstaltungen auszuschließen. In beiden Fällen war die Absage alternativlos.

Vor diesem Hintergrund werden eingehende Hinweise auf mögliche Bedrohungslagen, einschließlich der vorliegenden Informationen zu der hinweisgebenden Person, stets einer eingehenden und professionellen Bewertung unterzogen. Letztendlich erfolgt auf Grundlage der Bewertung aller vorliegenden Informationen in jedem Einzelfall eine Einschätzung, wie ernsthaft die eingegangenen Hinweise anzusehen sind und welche Konsequenzen die Sicherheitsbehörden hieraus zu ziehen haben. In letzter Konsequenz kann das – wie bei den genannten Ereignissen geschehen – zur Absage von Großveranstaltungen führen.

Das Ministerium für Inneres und Sport hat am 7. April 2017, vor dem Hintergrund des möglicherweise terroristisch geprägten Anschlags (Stand: 7. April 2017, 17:32 Uhr) in Stockholm (Schweden) in einem Erlass die Polizeibehörden gebeten, nach eigener Lageeinschätzung die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für anstehende Veranstaltungen in Absprache mit den jeweiligen Veranstaltern festzulegen bzw. zu aktualisieren. Außerdem waren technische Sicherungsmaßnahmen bei Veranstaltungen in Absprache mit den Verantwortlichen zu prüfen.

1. Gibt es einen derartigen Beschluss, und wie lange gilt dieser?

Das Ministerium für Inneres und Sport hat keinen Beschluss getroffen, der Großveranstaltungen in irgendeiner Art und Weise konkret beschränkt oder sogar untersagt.

2. Welche Veranstaltungen hat die Landesregierung als solche mit mehr als 5.000 Teilnehmern unter freiem Himmel identifiziert?

Keine, im Übrigen, siehe Antwort zu Frage 1.

3. Gab bzw. gibt es konkrete Hinweise auf einen Anschlag auf eine Großveranstaltung in Niedersachsen?

Siehe Vorbemerkung.

Aktuell liegen den Sicherheitsbehörden keine Hinweise auf unmittelbar bevorstehende Anschläge auf (Groß-) Veranstaltungen innerhalb Niedersachsens vor.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2017
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2017

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