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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Akkreditierungen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 37

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Jörg Bode und Dr. Gero Hocker (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der FDP-Landtagsfraktion „Warum wurden Akkreditierungen nachträglich entzogen“ (Drucksache 17/8595, Nr. 5) teilte die Landesregierung mit, dass sie keine Informationen darüber habe, dass auch niedersächsische Journalisten betroffen gewesen sind. Ebenfalls habe sie keine Erkenntnisse darüber, dass auch Informationen von niedersächsischen Sicherheitsbehörden verwendet wurden.

Am 31. August 2017 berichtete der NDR in der Sendung „Hallo Niedersachsen“ über einen betroffenen Fotojournalisten aus Hannover, dem nachträglich die Akkreditierung entzogen wurde. Auf Nachfrage habe das BKA dem Journalisten in einem Schreiben mitgeteilt, welche Informationen der Sicherheitsbehörden zu dem Entzug der Akkreditierung geführt haben - u. a. auch Informationen vom Landeskriminalamt Niedersachsen.

Vorbemerkungen der Landesregierung

Die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Zusammenhang mit der Einsatzbewältigung anlässlich des G-20-Gipfels lag in der Verantwortung der Freien und Hansestadt Hamburg. Entscheidungen bezüglich möglicher Sicherheitsbereiche und Akkreditierungsverfahren lagen nicht im Verantwortungsbereich der niedersächsischen Sicherheitsbehörden.

Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg wurden seitens des Landes Niedersachsen anlassbezogen keine personenbezogenen Daten im Sinne der Anfrage an das BKA übermittelt. Das BKA hat aber die Möglichkeit, selbstständig und eigenverantwortlich über Verbundanwendungen auf gespeicherte Daten in Verbunddateien zuzugreifen, die durch die Bundesländer eingespeichert wurden. Diese gespeicherten Daten stehen auch den Bundesländern zur Verfügung. Auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen und Gesetze wird so ein zielgerichteter und effektiver Informationsaustausch gewährleistet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch Informationen von Sicherheitsbehörden des Landes Niedersachsen, die unabhängig vom G 20-Gipfel und insbesondere unabhängig vom Akkreditierungsverfahren in polizeiliche Verbunddateien eingestellt worden sind, seitens des BKA zur Beurteilung des Sachverhaltes herangezogen worden sind. Jedoch besteht in diesem Zusammenhang für das BKA keine Berichtspflicht gegenüber dem Land Niedersachsen oder anderen Bundesländern über den Umfang der genutzten Daten.

Mit Blick auf die Beantwortung der im Bezug genannten Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung ist nochmals zu betonen, dass niedersächsische Sicherheitsbehörden an den Entscheidungen und Bewertungen hinsichtlich der Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten und deren nachträglichen „Entzug“ nicht beteiligt waren.

1. Wie erklärt sich die Landesregierung die Diskrepanz zwischen Antwort der Landesregierung und Berichterstattung?

Siehe Vorbemerkungen der Landesregierung.

2. Hat die Landesregierung vor der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung beim Bundeskriminalamt nachgefragt, ob auch niedersächsische Journalisten von der Maßnahme betroffen waren?

Für eine entsprechende Nachfrage gab es weder ein sachliches Erfordernis noch eine rechtliche Verpflichtung. Die konkrete Reichweite des Interpellationsrechts findet seine Grenze in der Verbandskompetenz des Landes und der Organkompetenz der Landesregierung.

3. Hat die Landesregierung vor der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung beim Bundeskriminalamt nachgefragt, ob auch Informationen von niedersächsischen Sicherheitsbehörden in die Entscheidung eingeflossen sind?

S. Antwort zu Frage 2.

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erstellt am:
21.09.2017

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