Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 1. März 2018; Fragestunde Nr. 21

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Jörg Bode und Sylvia Bruns (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 14. Februar 2018 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, „das Staatsangehörigkeitsgesetz dahin gehend zu ändern, dass der Pass künftig kassiert werden kann, wenn einem Bürger ´die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann´ und er nicht staatenlos wird“. Ziel soll es sein, so deutsche Dschihadisten, die in das syrisch-irakische Bürgerkriegsgebiet ausgereist sind, auszubürgern und somit an einer Rückkehr nach Deutschland zu hindern.

1. Wie viele islamistische Gefährder befinden sich momentan in Niedersachsen, und wie viele davon haben die deutsche, die deutsche und eine weitere oder nur eine andere Staatsangehörigkeit?

Auf der Grundlage der Berichterstattung durch das Landeskriminalamt Niedersachsen vom 23. Februar 2018 ergibt sich, dass 35 im Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie – als so genannte Gefährder eingestufte Personen ihren Wohnsitz und regelmäßigen Aufenthaltsort in Niedersachsen haben. 15 der Personen haben die deutsche, zehn Personen auch eine weitere, neun Personen ausschließlich eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit und in einem Fall ist diese derzeit ungeklärt.

2. Wie viele Personen sind aus Niedersachsen ausgereist und befinden sich derzeit im Kriegsgebiet in Syrien bzw. im Irak, und wie viele davon haben die deutsche, die deutsche und eine weitere oder nur eine andere Staatsangehörigkeit?

Der vorgenannten Berichterstattung zufolge sind insgesamt 49 Personen in Richtung Syrien/Irak ausgereist und halten sich derzeit noch im Ausland auf. 16 Personen haben die deutsche, 15 Personen auch eine weitere, 17 Personen ausschließlich eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit und in einem Fall ist diese ungeklärt. Über den tatsächlichen derzeitigen Aufenthalt in einem Kriegsgebiet liegen keine bestätigenden aktuellen Erkenntnisse vor, ferner sind der aktuellen Erkenntnislage zufolge vermutlich insgesamt 18 Personen verstorben.

3. Wie viele Rückkehrer aus dem Kriegsgebiet halten sich derzeit in Niedersachsen auf, und wie viele davon haben die deutsche, die deutsche und eine weitere oder nur eine andere Staatsangehörigkeit?

Derzeit sind der o.a. Berichterstattung zufolge 34 so gennante Rückkehrer bekannt, welche ihren Wohnsitz und regelmäßigen Aufenthaltsort in Niedersachsen haben. 17 Personen haben die deutsche, neun Personen auch eine weitere und acht Personen ausschließlich eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln