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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Flüchtlingshilfe

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. August 2017; Fragestunde Nr. 18

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Christian Calderone, Kai Seefried und Rainer Fredermann (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtete am 23. Mai 2017 („Geldsegen für den Katastrophenschutz“) über eine Vereinbarung des Innenministeriums mit den Hilfsorganisationen. Laut HAZ haben die niedersächsischen Hilfsorganisationen wegen rapide zurückgehender Flüchtlingszahlen im Jahr 2016 mehr Geld vom Land bekommen, als sie für die Bereitstellung von Notunterkünften brauchten. Innenministerium und die Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebens-Rettungsgesellschaft sowie Johanniter und Malteser Hilfsdienst hätten sich demnach geeinigt, die dadurch entstandenen Millionenüberschüsse in den Katastrophenschutz zu investieren. Welche Summen künftig in den Katastrophenschutz fließen sollen und wie hoch die Überschüsse insgesamt ausfielen, konnten laut HAZ weder das Innenministerium noch die Hilfsorganisationen sagen. Dies solle erst in einigen Wochen geschehen, wenn die Abrechnungen vorlägen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und die in den Jahren 2015 und 2016 in der Flüchtlingsunterbringung engagierten Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Die Johanniter und Malteser Hilfsdienst - haben am 23.05.2017 eine gemeinsame Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Diese regelt die Verwendung der bei der Flüchtlingsunterbringung entstandenen unerwarteten Überschüsse.

Zwischen Herbst 2015 und Winter 2016 mussten mehr als 130.000 Flüchtlinge längerfristig zur Unterstützung der Erstaufnahme des Landes untergebracht und betreut werden. Diese Aufgabe wurde in Niedersachsen durch das herausragende Engagement und die vorhandenen einsatzbereiten Kapazitäten der Hilfsorganisationen bewältigt. Dafür haben das Land und die Hilfsorganisationen flexible Vereinbarungen in Fragen der Abrechnung und der Laufzeiten getroffen, um zeitnah auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können. Relevant wurde dies Anfang 2016, als die Zuzugszahlen abrupt sanken. Zwar herrschte Einigkeit zwischen Bund und Ländern und der Bund bat explizit darum, darauf erst zeitversetzt zu reagieren und weiterhin höhere Kapazitäten bereit zu halten. Trotzdem bestand das Erfordernis, die Unterbringungsmöglichkeiten zeitnah an den absehbaren Bedarf anzupassen.

In dieser Situation gelang es kurzfristig, mit allen Hilfsorganisationen Einigkeit darüber zu erzielen, die geschlossenen Verträge anzupassen und die Unterbringungskapazitäten deutlich herunterzufahren. Hierdurch wurden dem Land erhebliche Kosten für das Vorhalten von Leerkapazitäten erspart, die in anderen Konstellationen mit gewerblichen Anbietern hätten anfallen können.

Soweit jedoch trotzdem in der Phase des Rückgangs der Flüchtlingszahlen Überschüsse entstanden sind, sind sich das Land und die Hilfsorganisationen in Niedersachsen darüber einig, dass diese Mittel gemeinnützigen Zwecken und somit der Allgemeinheit zugutekommen und für öffentliche Aufgaben eingesetzt werden sollen. Deshalb wird das Land mit den in seinem Auftrag 2015 und 2016 tätig gewordenen Hilfsorganisationen über die Verwendung der festgestellten Überschüsse bilaterale Vereinbarungen schließen. Sie sollen von den Hilfsorganisationen schwerpunktmäßig im Katastrophenschutz verwandt werden, soweit sie dort nicht bereits eingesetzt worden sind. Die Zielvereinbarungen werden jeweils in gemeinsamer Übereinkunft Projekte festlegen, die auch den besonderen Kompetenzen der betreffenden Hilfsorganisation im Katastrophenschutz entsprechen sollen. Damit binden die Hilfsorganisationen diese unerwarteten Einnahmen und gehen erneut freiwillige Verpflichtungen ein, die der Finanzierung von Kapazitäten im Bevölkerungsschutz dienen. Derartige Investitionen in der Vergangenheit sicherten im Herbst und Winter 2015 die Flüchtlingsunterbringung durch die Hilfsorganisationen und gewährleisten die Leistungsfähigkeit der Hilfsorganisationen in der Zukunft.

1.Welche Absprachen hat das Land konkret zur Verwendung der Mittel innerhalb der Verbände mit diesen getroffen?

Entsprechend der geschlossenen Rahmenvereinbarung ermitteln die Hilfsorganisationen den unerwarteten finanziellen Überschuss, den sie im Rahmen der Unterbringung von Asylsuchenden erlangt haben. Die Hilfsorganisationen setzen dann nach Maßgabe bilateral abzuschließender Zielvereinbarungen binnen drei Jahren die bezifferten Summen vollständig zum Wohle der Allgemeinheit ein. Der Einsatz der Finanzmittel erfolgt im Bereich der satzungsmäßigen Zwecke der Hilfsorganisation aus dem Katastrophenschutz und soll im beiderseitigen Einvernehmen jeweils einem Projekt zur Förderung des Katastrophenschutzes in Niedersachsen zugutekommen. Die konkrete Auflistung möglicher Einsatzbereiche der finanziellen Mittel ist der Projektbeschreibung als Anlage der Zielvereinbarungen zu entnehmen. Die Hilfsorganisation fertigen einen Projektbericht über die Verwendung der bezifferten Mittel an.

2.Wie hoch wird der Betrag sein, der dadurch zusätzlich jeweils bei den Hilfsorganisationen in den Katastrophenschutz investiert wird?

Die erste Zielvereinbarung mit dem JUH Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V. konnte bereits geschlossen werden. In dieser wurde eine Verwendung eines Überschusses in Höhe von 8,5 Mio. € festgesetzt. Mit den anderen Hilfsorganisationen sollen bilaterale Zielvereinbarungen, wie sie in der Vorbemerkung und unter 1. beschrieben wurden, abgeschlossen werden, sobald diese ihre vollständigen Abrechnungen und ein Ergebnis vorlegen können. Der endgültige Betrag für alle Hilfsorganisationen steht deshalb noch nicht fest.

3.Wie wird die Umsetzung innerhalb der Verbände vom Innenministerium begleitet?

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport formuliert in gemeinsamer Übereinkunft mit den Hilfsorganisationen die Schwerpunkte der Mittelverwendung in den bilateralen Zielvereinbarungen. Dafür stehen beiden Parteien in einem engen Dialog und definieren konkrete Maßnahmen.

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erstellt am:
17.08.2017

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