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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Katastrophenschutz

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. Mai 2017; Fragestunde Nr. 34

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Die Braunschweiger Zeitung vom 25. März 2017 berichtet über den Besuch des Innenministers bei der DRK-Rettungswache Süd-Ost des DRK-Kreisverbandes Braunschweig-Salzgitter. Unter der Überschrift ‚„Innenminister beruhigt: Keine Kürzungen beim Katastrophenschutz” schreibt die Zeitung im letzten Absatz: „Außerdem zerstreute der Innenminister Befürchtungen, die Landesregierung plane, Zuschüsse im Katastrophenschutz zu streichen. ‚Das sind Gerüchte‘ versicherte er, ‚und höchstens die Idee von Finanzministern, die sparen wollen.‘”

Nach Artikel 64 der Niedersächsischen Verfassung ist „der Haushaltswirtschaft eine mehrjährige Finanz- und Investitionsplanung zugrunde zu legen“. Die Landeshaushaltsordnung und die darin zitierten Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes sowie des Haushaltsgrundsätzegesetzes sehen eine fünfjährige Finanzplanung vor. In der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2021 werden für den Planungszeitraum an mehreren Stellen auch Ausgaben für den Katastrophenschutz aufgeführt. So weist die Tabelle auf Seite 78 (MI 03.2) für den Katastrophenschutz rückläufige Ausgaben von 2018 7,2 TEUR über 2019 5,8 TEUR auf jeweils noch 5,5 TEUR für 2020 und 2021 aus. Die Übersicht der aufgrund vertraglicher Verpflichtungen feststehenden Ausgaben (Tabelle 5.5 auf Seite 133) weist von 2017/2018 (je 4,5 TEUR) bis 2020/2021 (je 2,9 TEUR) ebenfalls rückläufige Ausgaben in der Finanzplanung des Landes aus. Für das Aufgabenfeld „Brandschutz, Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung und Kampfmittelbeseitigung” weist die gültige Mipla auf Seite 152 ebenfalls rückläufige Gesamtausgaben aus (von 61,6 TEUR in 2018 auf letztlich 60,4 TEUR in 2021). Schließlich sollen auch die Investitionen und investitionsfördernde Zuweisungen gemäß Tabelle 13 auf Seite 173 für das Aufgabenfeld „Brandschutz, Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung und Kampfmittelbeseitigung” im Planungszeitraum von 34,2 TEUR (2017) auf 32,1 TEUR (in 2020/2021) verringert werden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung hat die von ihr am 21. Februar 2017 beschlossene Mittelfristige Planung (Mipla) 2017 – 2021 mit Schreiben vom 15. März 2017 gem. Art. 64 der Verfassung in Verbindung mit 31 LHO und § 50 Abs. 3 des Haushaltsgrundsätzegesetzes dem Niedersächsischen Landtag zur Unterrichtung vorgelegt. Am 11. Mai 2017 erfolgte die Unterrichtung der Landesregierung zur Mipla 2017-2012 in der 120. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport. Die Mittelfristige Planung ist ein Instrument der Planung der Landesregierung.

Wegen des Doppelhaushaltes 2017/2018 ist die Aufstellung der Mittelfristigen Planung 2017 – 2021 ohne begleitendes Haushaltsverfahren in Anlehnung an die Verfahren der Jahre 1999 und 2012 im Rahmen eines vereinfachten Fortschreibungsverfahrens (technische Fortschreibung) vom MF unter Beteiligung der übrigen Ministerien einschließlich des MI aufgestellt worden. Dabei sind die bereits für die Planungsjahre 2019 bis 2020 in der vorherigen Mipla enthaltenden Beträge auf der Basis des Haushaltsplanes 2017/2018 fortgeschrieben worden; für 2021 wurden grundsätzlich die Beträge aus 2020 übernommen. Für das Maßnahmenbündel Katastrophenschutz und zivile Verteidigung wurden von der Landesregierung keine Veränderungen, insbesondere keine Kürzungen gegenüber der alten Mipla 2016 - 2020 beschlossen.

Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für diese beiden Jahre durch den Landtag jeweils jährlich 1,5 Mio. € zusätzlich für die Vorbereitung und Planung der Notfallunterbringung von Personen sowie die Beschaffung, Lagerung und Erhaltung von Fahrzeugen und Material für Betreuungsaufgaben beschlossen worden. Ausweislich der Erläuterungen zu Kapitel 0302 Titel 893 64 (Haushaltsplan 2017/2018 Einzelplan 03 S. 38) sind diese Mittel befristet bis 2018 beschlossen worden. Da die vom Landtag befristet zusätzlich bereitgestellten Mittel Ende 2018 wegfallen, ist naturgemäß der Ansatz der Folgejahre niedriger als in den Vorjahren. Es handelt sich nicht um eine von der Landesregierung im Rahmen der Aufstellung der Mipla 2017 bis 2021 vorgenommene Kürzung der Mittel.

Vielmehr ist der Landesregierung bewusst, dass der Katastrophenschutz in Deutschland überwiegend ehrenamtlich sicherstellt wird, was der besonderen Würdigung bedarf. In der Feuerwehr, beim Deutschen Roten Kreuz, beim Arbeiter-Samariter-Bund, beim Malteser Hilfsdienst, bei der Johanniter-Unfallhilfe und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft stehen motivierte Menschen in ihrer Freizeit für die Sicherheit der niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger ein. Dieses ehrenamtliche Engagement zu erhalten, zu fördern und auszubauen ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Das ist nur möglich, wenn wir diesen Menschen organisiert in ihren Verbänden und Vereinen die Grundlagen und Möglichkeiten an die Hand geben, sich ehrenamtlich zu engagieren. Mit einer soliden und verlässlichen finanziellen Förderung der Ausstattung im Katastrophenschutz sowie der Aus- und Fortbildung ist die Grundlage dafür geschaffen.

1. Handelt es sich bei den in der offiziellen mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2021 ausgewiesenen verringerten Ausgabenansätzen für den Katastrophenschutz im Planungszeitraum (siehe Vorbemerkung) nicht um Kürzungen?

Es handelt sich nicht um Kürzungen, siehe Vorbemerkung der Landesregierung.

2. Wie haben das Ministerium für Inneres und Sport und der Innenminister an der Erstellung und am Kabinettsbeschluss zur gültigen mittelfristigen Finanzplanung des Landes Niedersachsen mitgewirkt?

Das Ministerium für Inneres und Sport ist im Vorfeld der Erstellung der Mipla 2017 bis 2021 vom Finanzministerium beteiligt worden. Herr Staatssekretär Manke hat in Vertretung von Herrn Minister Pistorius die Mipla mitbeschlossen.

3. Ist die beschlossene mittelfristige Finanzplanung des Landes Niedersachsen für den Minister für Inneres und Sport nur ein Gerücht?

Nein.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2017
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2017

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