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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Verletzten beim G20-Gipfel

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. August 2017; Fragestunde Nr. 16

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg, Angelika Jahns, Thomas Adasch, Rudolf Götz und Johann-Heinrich Ahlers (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 7. und 8. Juli 2017 fand in Hamburg der G-20-Gipfel der Staatschefs der 20 größten Industrienationen statt. Dieses Gipfeltreffen erforderte sehr große Sicherheitsvorkehrungen. Neben der ohnehin vorhandenen Gefährdung der Staatschefs und der allgemeinen Gefahr terroristischer Anschläge waren auch zahlreiche Demonstrationen angekündigt. Bereits im Vorfeld hatten Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten in Hamburg zugenommen.

Rund um den Gipfel kam es dann tatsächlich zu erheblichen Ausschreitungen. Der Regierende Bürgermeister Hamburgs, Olaf Scholz, SPD, räumte inzwischen ein, dass es nicht gelungen sei, die Sicherheit in der Stadt zu gewährleisten, wie Welt Online vom 10. Juli 2017 berichtete („Das ist meine schwerste Stunde“). Zahlreiche Videos von Bürgern aus Hamburg zeigen, wie maskierte Personen zu Hunderten durch die Straßen Hamburgs zogen und am Wegesrand stehende Fahrzeuge ansteckten. Auch sollen Hinterhalte gegen Polizisten vorbereitet worden sein.

Beim G-20-Gipfel wurden laut Presseberichten auch ca. 2 000 Einsatzkräfte aus Niedersachsen eingesetzt. Im Nachgang des Gipfels gab es in den Medien unterschiedliche Angaben zur Zahl der verletzten Polizistinnen und Polizisten.

1.Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Niedersachsen wurden im Rahmen der Ausschreitungen zum G-20-Gipfel in Hamburg verletzt?

Im Rahmen der Einsatzlage wurden insgesamt 49 Polizeibeamtinnen / -beamte verletzt.

2.Sind bleibende Beeinträchtigungen zu befürchten?

Die oben genannten Verletzungen wurden als leichte Verletzungen bezeichnet. Es liegen hier keine Erkenntnisse vor, dass bleibende Beeinträchtigungen zu befürchten sind.

3.Welche Schäden an der Ausrüstung der Polizei des Landes (auch Fahrzeuge) waren nach dem G-20-Gipfel festzustellen (Schadenshöhe)?

Eine komplette Aufstellung über die entstandenen Schäden liegt noch nicht vor, da hierzu in Teilbereichen Gutachten von Sachverständigen erforderlich sind. Insofern kann aktuell weder zu den entstandenen Schäden, noch zur Schadenshöhe eine abschließende Auskunft erteilt werden.

Bei dem weit überwiegenden Anteil der entstandenen Schäden handelt es sich um beschädigte Einsatzausstattung (z. B. Helm, Bekleidung, Einsatzstiefel) sowie beschädigte Einsatzfahrzeuge. An einem Wasserwerfer z. B. entstanden Beschädigungen in Höhe von etwa 30.000 Euro.

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erstellt am:
17.08.2017

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