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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Einbrüchen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 62

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg, Angelika Jahns und Thomas Adasch (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 6. September 2017 über die Zerschlagung von sechs Einbrecherbanden. Auch soll es im ersten Halbjahr 2017 in Niedersachsen 18 % weniger Wohnungseinbrüche als im Vorjahreszeitraum gegeben haben. Laut Innenminister Boris Pistorius soll dies auch auf die Arbeit der „Zentralen Ermittlungsgruppe“ der Polizeidirektion Osnabrück zurückzuführen sein.

Die Neue Osnabrücker Zeitung kommentiert hierzu, dass die entsprechende Initiative zu spät gekommen sei, und fragt, wieso es die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einer Zentralen Ermittlungsgruppe nicht früher gegeben habe. Weiterhin beklagt die NOZ eine Verurteilungsquote zwischen 1 % und 3 % bei Einbrüchen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Zahl der Einbruchdiebstähle in Wohnungen und Häuser in den Jahren 2011 - 2015 bundesweit angestiegen. Im vergangenen Jahr wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik mit insgesamt 16.405 polizeilich registrierten Wohnungseinbruchdiebstählen landesweit 170 Taten bzw. 1,03 Prozent weniger Fälle dokumentiert als 2015.

Die Fallzahlenzunahme des Wohnungseinbruchdiebstahls hat aufgrund der damit verbundenen psychischen und wirtschaftlichen Folgen zu einer kriminalpolitischen Priorisierung des Phänomens geführt. Der Ermittlungsdruck auf Einbrecherinnen und Einbrecher wurde in den vergangenen Jahren deutlich intensiviert. Eine Erhöhung der polizeilichen Präsenz an Brennpunkten, optimierte Analysemöglichkeiten, verbesserte Tatortarbeit und spezielle Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen haben dazu beigetragen, Tatserien noch früher zu erkennen und zu beenden.

Diese Strategien bewirken, dass dem weiteren Anstieg der Fallzahlen in Niedersachsen effektiv entgegengewirkt werden konnte. Nach einem leichten Rückgang der Fallzahlen im vergangenen Jahr wurden im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 8.287 Wohnungseinbruchdiebstähle polizeilich registriert, dies entspricht einem deutlichen Rückgang um 18,43 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in dem 10.159 Fälle festgestellt wurden.

Zudem ist in Niedersachsen der Anteil versuchter - also gescheiterter - Wohnungseinbruchdiebstähle in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf zuletzt 40,20 Prozent gestiegen. Dies dürfte auch auf Verbesserungen der Sicherungsmaßnahmen im privaten Bereich gegen Wohnungseinbruchdiebstahl beruhen und somit die vielfältigen Anstrengungen insbesondere der Polizei zur weiteren Verbreitung geeigneter Sicherungstechnik bestätigen.

Die kriminalpolitische Schwerpunktsetzung, einhergehend mit landesweiten Prioritätenentscheidungen für den zielgerichteten Kräfte- und Mitteleinsatz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls, entfaltet insoweit die erwünschte Wirkung. Die Landesregierung wird den Weg aus abgestimmter Prävention und Repression daher konsequent fortsetzen.

1. Wie hat sich die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbruchsdiebstahl in Niedersachsen in den letzten fünf Jahren bis einschließlich dem ersten Halbjahr 2017 entwickelt?

Die Qualität der in Niedersachsen praktizierten Bekämpfung der Einbruchskriminalität spiegelt sich in der im Ländervergleich stets überdurchschnittlich hohen Aufklärungsquote wieder. Niedersachsen liegt im Jahr 2016 mit 21,39 Prozent erneut im oberen Bereich und mithin markant über dem Bundesdurchschnitt von zuletzt 16,90 Prozent.

Die Entwicklung der Aufklärungsquote stellt sich wie folgt dar:

Jahr

Aufklärungsquote Niedersachsen

Aufklärungsquote Bund

2012

24,70 %

15,70 %

2013

26,44 %

15,50 %

2014

24,59 %

15,90 %

2015

22,21 %

15,20 %

2016

21,39 %

16,90 %

1. Halbjahr 2017

18,33 %

unbekannt


2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Einbrecherbanden ihre Aktivitäten aus Niedersachsen verlagert haben und deswegen die Fallzahlen gesunken sind?

Angesichts zunehmend international agierender Täterinnen und Täter ist aus Sicht der Landesregierung festzustellen, dass ein konzeptionelles Zusammenarbeiten auch über Länder- und auch Staatengrenzen hinweg, notwendig und erforderlich ist. Die Polizei unternimmt insoweit erhebliche Anstrengungen, um auch der grenzüberschreitenden Einbruchskriminalität erfolgreich entgegen zu wirken. Die am 1. Oktober 2016 in der Polizeidirektion Osnabrück gegründete und mit 600.000 Euro von der Europäischen Union geförderte „Zentrale Ermittlungsgruppe Wohnungseinbruchdiebstahl“ ist eine von mehreren innovativen Bekämpfungsansätzen der Niedersächsischen Landespolizei zur nachhaltigen Bekämpfung entsprechender Tätergruppierungen. Ob „Einbrecherbanden“ ihre Aktivitäten insgesamt aus Niedersachsen verlagert haben, kann zu diesem Zeitpunkt nicht eindeutig belegt oder verneint werden.

3. Wie viele Personen wurden in den letzten fünf Jahren einschließlich des ersten Halbjahres 2017 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls verurteilt?

Verurteilte sind Personen, gegen die Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde. Verurteilt werden kann nur eine Person, die im Zeitpunkt der Tat strafmündig, d. h. 14 Jahre oder älter, war.

Die Anzahl der gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB wegen Wohnungseinbruchdiebstahls verurteilten Personen in Niedersachsen betrug

  • im Jahr 2012334,

  • im Jahr 2013359,

  • im Jahr 2014351,

  • im Jahr 2015346 und

  • im Jahr 2016350.

Für das Jahr 2017 liegen noch keine Daten vor.

Valide justizielle Daten zur Anzahl der wegen bandenmäßig begangenen Wohnungseinbruchdiebstahls verurteilten Personen liegen nicht vor, weil dieser tatbestandlich als schwerer Bandendiebstahl gemäß § 244a StGB zu qualifizieren ist und die Strafverfolgungsstatistik nicht zwischen den einzelnen Begehungsformen differenziert.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

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