Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Disziplinarverfahren

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 56

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Horst Schiesgeries (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am 19. August 2016 antwortete das Innenministerium auf eine mündliche Anfrage zu einem Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Northeimer Landrat Michael Wickmann. Hintergrund der Anfrage war ein Bericht des Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung vom 8. Juli 2015, wonach gegen den aus gesundheitlichen Gründen bereits in den Ruhestand versetzten Landrat ein Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfes der sexuellen Belästigung weiterliefe. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage war das Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen. Das Innenministerium erteilte keine Auskunft zu dem Inhalt und den Konsequenzen des disziplinarischen Ermittlungsverfahrens wegen des Schutzes der Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten.

Das Göttinger Tageblatt berichtete in seiner Ausgabe vom 22. August 2017 („Northeimer Ex-Landrat hat Dienstvergehen begangen“), dass der ehemalige Landrat vor Kurzem eine Klage gegen einen Bescheid des Innenministeriums im Disziplinarverfahren zurückgenommen habe. Das Innenministerium soll laut Göttinger Tageblatt zum Abschluss der langanhaltenden Ermittlungen beschlossen haben, das Disziplinarverfahren einzustellen. Eine disziplinarische Maßnahme wie beispielsweise eine Kürzung des Ruhgehaltes sei daher nicht verhängt worden. Das Ministerium soll aber festgestellt haben, dass der Ex-Landrat ein Dienstvergehen begangen habe. Dies wollte der ehemalige Landrat laut Göttinger Tageblatt nicht auf sich sitzenlassen, weswegen er vor dem Verwaltungsgericht Göttingen hiergegen geklagt habe. Nach einer ersten Erörterung soll der ehemalige Landrat dann seine Klage zurückgenommen haben.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Disziplinarverfahren wurde eingestellt. Darüber hinausgehende Auskünfte zu dem Inhalt und den Konsequenzen des Disziplinarverfahrens sind nicht möglich, um die schutzwürdigen Interessen Dritter nicht zu verletzen.

1. Zu welchem Ergebnis ist das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Northeim, Michael Wickmann (SPD) gekommen?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

2. Welches Dienstvergehen soll der ehemalige Landrat begangen haben?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

3. Warum wurde auf eine disziplinarische Maßnahme verzichtet?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln