Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes

- ES GILT DAS GESPROCHENE WORT! -


Rede von Innenminister Boris Pistorius zu TOP 7

zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.09.2017

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes schaffen wir einen Paradigmenwechsel in der Zuständigkeit der Katastrophenbekämpfung. Das Land wird künftig die zentrale Leitung bei allen Einsatzlagen übernehmen, die durch Unfälle in kerntechnischen Anlagen entstehen. Zugleich sind nicht mehr – wie bisher – nur die Kernkraftwerke Teil der Gefahrenbetrachtung, sondern auch alle anderen Einrichtungen, die kerntechnisches Material verarbeiten oder zwischen- und endlagern. Das hat zur Folge, dass in neuen Gebieten Katastrophenschutzpläne erstellt werden und so ein höheres Sicherheitsniveau für die Bürgerinnen und Bürgern geschaffen wird.

Die Anpassungen im Katastrophenschutzgesetz basieren auf den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppen zu den Folgen aus dem Reaktorunfall in Fukushima. Dabei wurde deutlich, dass eine Neustrukturierung der Zuständigkeiten für den Fall eines kerntechnischen Unfalls notwendig ist.

Ich bin froh, dass über die Parteigrenzen hinweg bei diesem wichtigen Thema in den letzten Wochen Einigung erzielt werden konnte. Für die geleistete Arbeit und die Vorbereitung der Gesetzesänderung möchte ich den Mitgliedern des Ausschusses, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, dem GBD, den mitwirkenden Organisationen im Katastrophenschutz und den Kommunalen Spitzenverbänden herzlich danken.

Als Folge dieser Gesetzesänderung wird auch das Innenministerium mit seinem Einsatzstab im Katastrophenschutz eine neue Rolle einnehmen. Der Stab wird künftig anstelle der bisherigen kommunalen Träger die Leitungsaufgaben in einem entsprechenden Einsatzfall übernehmen. Es wird aber auch weiterhin nicht ohne die bewährten Strukturen auf der Ebene der unteren Katastrophenschutzbehörden gehen. Wir werden deshalb weiterhin die gute und bewährte Partnerschaft zwischen Land und Kommunen pflegen und im Katastrophenschutz noch enger zusammenarbeiten als bisher.

Als Land werden wir nicht nur für den Sonderfall eines kerntechnischen Unglücks, sondern ebenso für andere besondere Einsatzlagen eine verstärkte Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz an einer zentralen Ausbildungseinrichtung des Landes anbieten. Diese neuen Fortbildungen – so viel kann ich jetzt schon sagen – werden bereits im kommenden Jahr beginnen.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird im Innenministerium umgehend ein umfassender Planungs- und Strukturierungsprozess eingeleitet, der die Übernahme der Einsatzverantwortung und Katastrophenschutzvorbereitung ab dem 01.01.2019 ermöglichen wird.

Darüber hinaus werden mit der heutigen Beschlussfassung europarechtliche Vorgaben im Bereich des Gefahrenstoffrechts nach der sog. Seveso III-Richtlinie umgesetzt.

Hinzukommt eine Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes zugunsten der Kommunen. Der bisherige § 29 Abs. 1 Satz 2 Nds. BrandSchG zum Gebührenrecht führt nach der verwaltungsgerichtlichen Auslegung zu erheblichen Einnahmeverlusten bei den Kommunen. Mit der Änderung des Paragraphen können die Kommunen nunmehr für alle nicht unentgeltlichen Einsätze eine Erstattung von Kosten in Form von Gebühren und Auslagen erheben. Damit schaffen wir eine einheitliche, rechtssichere und kommunalfreundlichere Verfahrensweise.

Ich bitte Sie nun, diesen Gesetzentwurf einstimmig im Landtag zu beschließen und damit ein starkes Signal für einen funktionierenden Katastrophen- und Brandschutz in unserem Land zu setzen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln