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Beantwortung der Mündl. Anfrage der Grünen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 1. März 2018; Fragestunde Nr. 13

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Belit Onay (GRÜNE) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der Kreistag Lüchow-Dannenberg hat am 18. Dezember 2017 beschlossen, neben dem Bundesinnenministerium (BMI) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch an das Niedersächsische Innenministerium und die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) heranzutreten, „um mehr geflüchtete Menschen, auch über das zugewiesene Kontingent hinaus, im Rahmen des Relocation- und des Resettlement-Programms aufzunehmen“. In der Begründung heißt es, in vielen Städten und Gemeinden seien Initiativen entstanden, die eine direkte Aufnahme von Geflüchteten aus dem Ausland durch ihre Kommune fordern, wie „50 aus Idomeni“ und „Städte der Zuflucht“. Die EU habe beschlossen, gemäß dem Relocation-Programm 160.000 geflüchtete Menschen auf die Mitgliedsstaaten zu verteilen. Das deutsche Kontingent betrage 27.536 Menschen. Das BAMF habe mitgeteilt, dass bis August 2017 davon nur 7.390 aufgenommen wurden. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg habe die Möglichkeit, auf regionaler Ebene das Relocation-Programm mit zu verwirklichen. Dies werde umso dringender, als sich die Bedingungen in den südeuropäischen Unterbringungslagern insbesondere im Winter als nicht hinnehmbar erwiesen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei den Programmen zur Umverteilung von Flüchtlingen („Relocation“) sowie zur Neuansiedlung („Resettlement“) handelt es sich um Aufnahmeprogramme, deren Durchführung in der Verantwortung des Bundes liegt. Das Land Niedersachsen hat keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten auf die konkreten Aufnahmezahlen, es unterstützt lediglich den Bund bezüglich der im Rahmen der Aufnahmeprogramme nach Deutschland einreisenden Personen, u.a. durch die zentrale Erstaufnahme der Resettlementflüchtlinge in der LAB NI am Standort Grenzdurchgangslager Friedland.

Zur gerechteren Verteilung von Asylsuchenden innerhalb Europas haben die EU Staaten 2015 festgelegt, Asylsuchende aus EU-Mitgliedsstaaten mit besonders stark beanspruchten Asylsystemen - aktuell aus Griechenland und Italien - in andere Mitgliedsstaaten umzuverteilen. Niedersachsen hat im Rahmen dieses Relocationprogramms seit Beginn 2016 bis Ende 2017 insgesamt 1.058 Personen aufgenommen. Der Beschluss der EU zur Aufnahme nach diesem Verfahren lief im September 2017 aus. Derzeit befindet sich dieses Programm in der Endabwicklung. Über eine eventuelle Verlängerung des Relocationprogramms liegt noch kein weiterer Beschluss der EU vor.

Der Bund hat mit einer Resettlementanordnung für die Jahre 2016 und 2017 die Aufnahme von insgesamt 1.600 Flüchtlingen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder staatenloser Flüchtlinge aus dem Libanon, dem Sudan und aus Ägypten sowie ggf. aus der Türkei vorgesehen. Im Rahmen dieses Programms hat Niedersachsen bis heute 144 Personen aufgenommen. Die EU-Kommission hat für die Jahre 2018 und 2019 ein weiteres Resettlementprogramm aufgelegt. Der Bund hat aufgrund der ausstehenden Regierungsbildung noch keine verbindlichen Aussagen zur zukünftigen Aufnahmequote von Deutschland getroffen.

1. Wie beabsichtigt die Landesregierung, auf das Ansinnen des Landkreises Lüchow-Dannenberg und möglicherweise weiterer Kommunen, ihnen mehr Geflüchtete zuzuteilen, zu reagieren, bzw. wie hat sie bereits reagiert?

Das Land Niedersachsen begrüßt die Signale des Landkreises Lüchow-Dannenberg über die Bereitschaft zu weiteren Aufnahmen von Flüchtlingen. Ungeachtet dessen hängt die Anzahl aufzunehmender Personen sowie eine weitere Verteilung der Flüchtlinge nach den o.g. Aufnahmeprogrammen von den Zuweisungsentscheidungen des Bundes ab, der die Personen nach dem Königsteiner Schlüssel auf die jeweiligen Bundesländer verteilt. Das Land Niedersachsen hat daher keinen unmittelbaren Einfluss auf die Anzahl der durch die Aufnahmeprogramme zu uns kommenden Menschen.

Bei der konkreten Verteil- und Zuweisungsentscheidung sind im Rahmen der Ermessensentscheidung das öffentliche Interesse mit den persönlichen Interessen und Belangen der aufzunehmenden Personen – wie z. B. familiäre Bindungen, besondere Bedürfnisse oder Erfordernisse bei der Unterbringung – gegeneinander abzuwägen. Bei der Beurteilung des öffentlichen Interesses werden – soweit möglich – neben einer gleichmäßigen Verteilung örtliche Besonderheiten der Kommunen mit einbezogen. Dieses gilt insbesondere hinsichtlich der bestehenden Möglichkeiten der Kommunen zur Unterbringung der zugewiesenen Personen. Insofern versucht die LAB NI, die Verteilung an den bestehenden oder zu schaffenden Unterbringungsmöglichkeiten in den Kommunen sowie den bereits bestehenden Bindungen der Geflüchteten vor Ort und Bedürfnissen der aufzunehmenden Personen auszurichten.

Unter Beachtung dieser vorangestellten Aspekte berücksichtigt die Landesregierung in Fällen, in welchen keine Anspruchsverteilung aufgrund bereits bestehender familiärer Bindungen durchgeführt wird, die von den Kommunen herangetragenen Wünsche zu einer weitergehenden Aufnahme von Geflüchteten.

2. Welche weiteren niedersächsischen Kommunen sind der Landesregierung bekannt, die sich in ähnlicher Weise engagieren (wollen)?

Im Jahr 2017 haben der Landkreis Nienburg/Weser, die Stadt Göttingen und der Landkreis Hameln-Pyrmont ihre Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme von Personen aus dem Resettlement-Programm signalisiert. Diese Kommunen wurden daraufhin, wie nunmehr der Landkreis Lüchow-Dannenberg, bevorzugt bei der Verteilung von Resettlement-Flüchtlingen, die keine familiären Bindungen zu bereits hier lebenden Personen haben, berücksichtigt.

Presseinformation

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erstellt am:
01.03.2018

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