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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Einsatz von Rettungshunden und Mantrailern

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 27

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Nach einer Neuregelung der Erlasslage darf die Polizei Niedersachsen nur noch nichtpolizeiliche Hundeteams einsetzen, die zuvor zertifiziert wurden und eine Kooperationsvereinbarung sowie einen Haftungserklärung mit dem Zentralen Diensthundewesen abgeschlossen haben. Unter anderem verpflichten sich die Teams dazu, die Einsätze kostenfrei zu führen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Polizei Niedersachsen setzt derzeit im Bereich der Gefahrenabwehr auch nichtpolizeiliche Hunde (Mantrailer oder Rettungshunde) ein. Eine professionelle Zusammenarbeit der Polizei mit Organisationen oder Hilfsdiensten in besonderen Lagen setzt voraus, dass eine einheitliche Verfahrensweise für die Anforderung und den Einsatz dieser nichtpolizeilichen Hunde-Teams besteht und sie eine einheitliche und nachvollziehbare Qualifikation besitzen.

Das Zentrale Diensthundewesen der Polizei Niedersachsen ist zuständig für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung der Polizeibehörden durch Hunde der Hilfsorganisationen stehen.

Eine professionelle Zusammenarbeit der Niedersächsischen Polizei mit nichtpolizeilichen Hunde-Teams der gelisteten Hilfsorganisationen setzt voraus, dass nur Teams in den Einsatz gebracht werden, die eine Rettungshundeteam-Prüfung -Flächensuche- in der höchsten Stufe- erfolgreich abgelegt haben oder die neben einer abgelegten Mantrailing-Prüfung der jeweiligen Hilfsorganisation auch vom Zentralen Diensthundewesen der Polizei Niedersachsen auf eine Eignung überprüft worden sind.

1. Wie viele Verbände, Vereine bzw. Staffeln mit nachgewiesener Qualifikation haben eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen (bitte nach Polizeidirektionen aufschlüsseln)?

Die Kooperationsvereinbarung mit der Polizei Niedersachsen haben folgende Organisationen unterzeichnet:

  • Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB)
  • Bundesverband Rettungshunde e. V. (BRH)
  • Bundesverband zertifizierter Rettungshundestaffeln e.V. (BzRH)
  • Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK)
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH)
  • Malteser Hilfsdienst e. V. (MHD)
  • Deutscher Rettungshundeverein (DRV)
  • Freiwillige Feuerwehr Lemwerder (FF Lemwerder)
  • Freiwillige Feuerwehr Karwitz.(FF Karwitz)
  • Rettungshundestaffel Osterholz (RH Osterholz)

Nach Polizeidirektionen geordnet stehen folgende Staffeln der o.g. Organisationen zur Verfügung:

PolizeidirektionBraunschweig

  • -BRH Harz/Heide
  • - JUH Wolfsburg
  • - Malteser Braunschweig
  • - ASB Helmstedt
  • - DRK Wolfenbüttel
  • - BZRH Goslar
  • -DRV Harz

Polizeidirektion Göttingen

  • -BRH Hameln
  • - BRH Holzminden
  • - JUH Hameln
  • - BRH Osterorde Goslar Harz
  • - DRK Göttingen
  • - DRV Vorharz
  • - BRH Potzwenden
  • -ASB Göttingen

Polizeidirektion Hannover

  • -BRH Hannover-West
  • - JUH Hannover
  • - DRK Hannover
  • -RH Neustadt am Rübenberge (Staffel d. DRV)

Polizeidirektion Lüneburg

  • -JUH Stade
  • - BRH Stade
  • - DRK Lüneburg
  • - DRK Uelzen
  • - BZRH Wendland
  • -FF Karwitz

Polizeidirektion Oldenburg

  • -BRH Weser-Ems
  • - Deutscher Rettungshundeverein
  • - FF Lemwerder
  • - JUH Oldenburg
  • - RH Osterholz
  • - ASB Bremen
  • - BZRH Oldenburg
  • -DRK Verden

Polizeidirektion Osnabrück

  • -DRK Aurich
  • - BRH Lingen
  • - BZRH Bentheim
  • - JUH Osnabrück
  • -DRK Osnabrück


Es wird darauf hingewiesen, dass die Anforderungen sich nicht auf die im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Polizeidirektionen tätigen Rettungshunde- und Mantrailingteams beschränken müssen.

2. Gab es seit der Neuregelung der Erlasslage einen Engpass an Rettungshunden bei Suchaktionen? Wenn ja, wie oft?

Die einsatzverantwortlichen Polizeidirektionen haben keine Meldeverpflichtung bzw. Dokumentationspflicht hinsichtlich des Einsatzes von Rettungshunden bei Suchaktionen. Dies vorausgeschickt liegen seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport keine Hinweise vor, dass es seit der Neuregelung Engpässe gegeben hat.

3. Wie viele Einsätze von nichtpolizeilichen Rettungshunden und Mantrailern gab es seit 2013 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport liegen keine Zahlen hinsichtlich des Einsatzes von nichtpolizeilichen Rettungshunden und Mantrailern vor.

Eine belastbare Erhebung der Einsatzanlässe würde bei den einsatzverantwortlichen Polizeidirektionen zu einer erheblichen personellen Belastung führen und wäre auch in der Kürze, der zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit, nicht für den vorgegebenen Erfassungszeitraum leistbar.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

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