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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25. Januar 2018; Fragestunde Nr. 21

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Auf die Kleine Anfrage für die Fragestunde „Können niedersächsische Ausländerbehörden Fingerabdrücke erfassen?“ (Drucksache 17/7520, Nr. 31) der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Christian Grascha, Jörg Bode, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) antwortete die Landesregierung am 3. März 2017: „Derzeit werden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen getroffen, dass weitere Systeme, wie z. B. die Fachverfahren der kommunalen Ausländerbehörden, Fingerabdruckdaten aus dem AZR abrufen bzw. hinzuspeichern können. Von den 52 kommunalen Ausländerbehörden in Niedersachsen liegen Informationen von 47 Ausländerbehörden vor. Zu diesem Zeitpunkt kann keine der ABHen Fingerabdrücke mit den Daten des AZR vergleichen.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Die kommunalen Ausländerbehörden (ABHen) werden initial durch den Bund mit Personalisierungsinfrastrukturkomponenten (PIK) bundesweit ausgestattet. Dies wurde in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 auf Wunsch der Länder seitens des Bundes zugesagt. Mit den PIK sind die ABHen in der Lage Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden und ab Juli 2018 auch von unerlaubt eingereiste und unerlaubt aufhältige Personen und unbegleiteten Minderjährigen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) abzurufen oder zu speichern. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die Bundesdruckerei im Dezember 2017 mit der Ausstattung der ABHen beauftragt. Niedersachsen hat den entsprechenden Bedarf bei den kommunalen ABHen abgefragt und an das BMI zurückgemeldet. Im Februar soll der bundesweite Rollout der PIK an die ABHen erfolgen. Darüber hinaus beabsichtigen einige ABHen die beschriebene Funktionalität in die eigenen Fachverfahren zu integrieren.

Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz vom 2. Februar 2016 wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, dass biometrische Daten, wie die Fingerabdrücke von Asyl- und Schutzsuchenden im Ausländerzentralregister (AZR) digital verarbeitet und gespeichert werden können. In der Folge wurden die Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder mit PIK bis Mitte 2016 ausgestattet, die in der Lage sind, Fingerabdrücke digital zu erfassen. Eine Erfassung ist daher in allen Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen bereits möglich.

1. Wie viele Ausländerbehörden in Niedersachsen können aktuell Fingerabdrücke erfassen und verarbeiten?

Aufgrund des in den Vorbemerkungen beschriebenen Zeitplans ist davon auszugehen, dass bis zum Rollout der PIK keine der kommunalen ABHen in Niedersachsen in der Lage ist, Fingerabdruckdaten aus dem AZR abzurufen oder zu speichern. Bis zum Zeitpunkt der Bereitstellung einer PIK sind die ABHen jedoch gehalten organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine Erstregistrierung einschließlich der Erfassung von Fingerabdruckdaten unverzüglich durchführen zu können. Dabei wenden sich die ABHen im Rahmen der Amtshilfe regelmäßig an eine Polizeidienststelle mit Fast-ID Terminal zur Fingerabdruckabnahme.

2. Welche Gründe liegen vor, dass nicht alle Ausländerbehörden in Niedersachsen Fingerabdrücke erfassen und verarbeiten können?

Die Verteilung der PIK an die ABHen liegt im Verantwortungsbereich der Bundesverwaltung. Die Rollout-Planung obliegt der Bundesdruckerei. Der grundsätzliche Start des Rollouts wird nach Erkenntnissen des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport in Februar erfolgen. Eine Detailplanung wird aktuell von der Bundesdruckerei vorbereitet.

3. Bis wann werden alle niedersächsischen Ausländerbehörden Fingerabdrücke erfassen können?

Die Rollout-Planung durch die Bundesdruckerei ist noch nicht abgeschlossen. Daher steht noch kein Datum fest, bis wann die ABHen in die Lage versetzt werden, um Fingerabdrücke zu erfassen.

Presseinformation

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erstellt am:
25.01.2018

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