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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Durchsuchung einer Flüchtlingsunterkunft

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 7. April 2017; Fragestunde Nr. 48

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rainer Fredermann (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am Morgen des 4. Februars 2016 wurden von einem Sondereinsatzkommando der Polizei ein Flüchtlingswohnheim in Isernhagen und eine Wohnung in Hannover-Vahrenwald durchsucht. Hintergrund waren laut der Internetseite der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 4. Februar 2016 Hinweise auf ein mögliches Attentat in Deutschland oder Europa, an dem der 26-jährige Algerier Abbas A. beteiligt gewesen sein soll. Dieser lebte laut HAZ seit 2014 in einer Flüchtlingsunterkunft in Isernhagen. Laut HAZ hatte Abbas A. Kontakte in die Brüsseler-Islamistenszene. Die Landesregierung teilte in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung des Fragestellers am 19. Februar 2016 mit, dass sich Abbas A. als Asylsuchender gemäß § 36 a des Asylgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhielte und der Polizei aufgrund allgemeiner krimineller Delikte bereits im Jahr 2015 bekannt geworden sei. Hinweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz hätten sodann zu der Durchsuchung geführt.

1. Welchen Stand haben die gegen Abbas A. geführten strafrechtlichen Ermittlungen und/oder Strafverfahren inzwischen?

Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung Drs.17/5210 ausgeführt, wird das zugrunde liegende Ermittlungsverfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89 a StGB vom LKA Berlin unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin geführt. Das Ermittlungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen, sodass zu dieser Frage keine Stellung genommen werden kann.

2. Hält sich Abbas A. weiterhin in Deutschland auf? Wenn ja, wo und auf welcher rechtlichen Grundlage?

Abbas A. wurde nach Rückführung von Frankreich nach Deutschland am 9. Mai 2016 in Abschiebehaft genommen und am 1. Juni 2016 nach Algerien abgeschoben.

3. Wurde Abbas A. als Gefährder eingestuft? Wenn ja, welche Folgen hatte das? Wenn nein, warum nicht?

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann zu dieser Frage keine Stellung genommen werden. Daneben siehe Antwort zu Frage 1.

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erstellt am:
07.04.2017

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