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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum zweiten Standort für SEK

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 59

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Johann-Heinrich Ahlers und Thomas Adasch (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Den Medien lässt sich entnehmen, dass die Landesregierung beschlossen hat, die Polizeipräsenz in der Fläche auszubauen. Es solle daher ein zweiter Standort für das Spezialeinsatzkommando Niedersachsen (SEK) in Oldenburg eingerichtet und mit bis zu 20 Beamtinnen und Beamten ausgestattet werden. Zu den Aufgaben eines SEKs gehörten unter anderem die Bekämpfung schwerster Gewaltkriminalität und ein Einsatz bei schweren Kriminalfällen, die besonders geschulte und ausgebildete Kräfte erfordern.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland und damit auch in Niedersachsen erfordert eine ständige Überprüfung der taktisch / organisatorischen Konzepte sowie der Einsatzmöglichkeiten der Polizei Niedersachsen. In diesem Zusammenhang galt es für das Flächenland Niedersachsen auch die bisherige Ein-Standort-Lösung für das SEK Niedersachsen in Hannover zu optimieren.

Wesentliche Argumente für einen Ausbau der Flächenpräsenz des SEK NI und einer damit einhergehenden Personalaufstockung sind insbesondere die Professionalität und Reaktionsfähigkeit bei der möglichen Bewältigung von hochrisikobehafteten Lagen, insbesondere terroristischen Bedrohungs- und Anschlagsszenarien. Damit verbunden ist die Präsenzerhöhung im nordniedersächsischen Bereich (einschl. ostfriesischer Inseln) und eine damit verbundene nicht unerhebliche Verkürzung der Interventionszeiten bei möglichen Einsatzlagen, insbesondere Bedrohungsszenarien, vordringliches Ziel.

In Bezug auf einen Teilstandort des SEK in Oldenburg (sogenannter zweiter SEK-Standort) erging von hier bereits im Juni 2017 die Beantwortung einer kleinen Anfrage v. 24. Mai 2017 (Drucksache 17/8155).

1. Wie weit ist die Entwicklung des SEK-Standortes in Oldenburg?

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Einsatzbereitschaft des SEK-Standortes in Oldenburg schnellstmöglich herzustellen.

Angestrebt wird, dass der Teilstandort im Laufe des Jahres 2018 voll einsatzfähig ist. Ein konkreter Zeitpunkt kann allerdings momentan nicht benannt werden, da die Einsatzfähigkeit das Ergebnis eines Prozesses ist, der in Teilbereichen zeitlich vorgegeben und nicht vorangetrieben werden kann (u.a. Rekrutierung und spezielle Ausbildung von zusätzlichem (SEK-) Beamten, Vorlaufzeit für die Beschaffung von speziellen Führungs- und Einsatzmitteln, Herrichtung geeigneter Räumlichkeiten). Zur Herstellung einer frühestmöglichen Einsatzbereitschaft hat dieser Umsetzungsprozess begonnen und wird unter Beteiligung des LKA NI und der Polizeibehörden priorisiert betrieben.

Die Umsetzbarkeit dieser Planungen hängt im Weiteren vom Fortgang und Ergebnis des bereits begonnenen Personalgewinnungsverfahrens ab. Diesbezügliche landesweite Ausschreibungen in Niedersachsen sind erfolgt und dauern noch an, erste Auswahlverfahren wurden geführt. Die Personalrekrutierung für diesen Teilstandort erfolgt somit in erster Linie aus dem Kreis der Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten (PVB) der Niedersächsischen Landespolizei. Aber Interessenbekundungen von PVB anderer Bundesländer oder des Bundes finden ebenso Berücksichtigung, so dass aktuell noch nicht bilanziert werden kann, wie viele dieser Stellen aus dem Personalbestand des Landes Niedersachsen besetzt werden.

Es ist vorgesehen, den SEK-Teilstandort Oldenburg auf dem Gelände der Polizeiakademie in Oldenburg einzurichten. Dazu muss vorab eine andere polizeiliche Teileinheit, die derzeit auf diesem Gelände untergebracht ist, räumlich verlagert werden. Ein hierfür geeignetes Objekt wurde bereits gefunden. Die konkreten Verhandlungen zur Beschaffung dieser Ersatzunterbringung befinden sich aktuell in der Endphase.

Die Planungen sehen vor, dass die Räume für das SEK ab März 2018 freigezogen sind und sodann die Herrichtungsmaßnahmen für die SEK-Nutzung durchgeführt werden können. Es ist somit davon auszugehen, dass diese Unterbringung in Oldenburg im Sommer 2018 für das SEK zur Verfügung steht.

2. Wann ist der Standtort voll einsatzfähig?

Siehe Antwort zu 1.

3. Woher sollen die bis zu 20 Beamtinnen und Beamten rekrutiert werden?

Siehe Antwort zu 1.

Presseinformation

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erstellt am:
21.09.2017

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