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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Digitalfunk der Polizei und Rettungsdiensten

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. Mai 2017; Fragestunde Nr. 8

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rainer Fredermann, Björn Thümler und Thomas Adasch (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) kommunizieren zur Erfüllung ihrer Aufgaben in erheblichem Maße über Funk. Inzwischen ist der Funkbetrieb für die Polizei und Rettungsdienste vollständig auf ein digitales Netz umgestellt. Hierbei soll es laut Presseberichten zunächst Probleme in großen Gebäuden wie Tiefgaragen, Krankenhäusern oder auch im Tunnelnetz der hannoverschen Stadtbahn gegeben haben (Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 6. März 2014 „Polizeifunk: Kein Empfang in hohen Häusern“).

Auch jetzt soll es noch Probleme wegen unzureichender Versorgung des Digitalfunks im sogenannten TMO (trunked mode operation) in der Kommunikation von Einsatzkräften in Gebäuden und mit Kräften außerhalb der Gebäude geben. Um diese Probleme zu lösen, benötigen die betroffenen Gebäude sogenannte Objektfunkanlagen. Dies setzt wiederum die Freigabe der Frequenzen des BOS-Funks voraus.

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit Beschluss vom 31. Mai 2005 hat die damalige Landesregierung dafür Sorge getragen, dass eine flächendeckende Funkversorgung außerhalb von Gebäuden sichergestellt wird. Für den Aufbau und Betrieb des Digitalfunks BOS in Niedersachsen lässt sich feststellen, dass bereits heute – trotz noch ausstehender Feinjustierungs- und Optimierungsmaßnahmen – eine bessere Funkversorgung besteht, als jemals mit dem Analogfunk zu verzeichnen war.

Auf einer Fläche von mehr als 80 Prozent des Landes ist zudem grundsätzlich auch eine sogenannte „Indoor-Funkversorgung“ bis hinter die erste Wand gegeben. Die tatsächliche Nutzung des Digitalfunks und seiner Funktionalitäten hängt jedoch von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, wie etwa den topologischen Verhältnissen, der Art und Dichte der Bebauung, den Witterungsverhältnissen und weiteren Faktoren ab. Eine flächendeckend gesicherte Versorgung von außen ist somit kaum möglich und technisch so aufwendig, dass es nicht wirtschaftlich wäre. Grund hierfür sind die physikalischen Gesetzmäßigkeiten der Funkwellenausbreitung, die ähnlich wie Licht abgeschattet oder reflektiert werden können und die selbst bei einer Ertüchtigung einer Vielzahl weiterer, kostenintensiver Basisstationen eine hundertprozentige „Indoor-Funkversorgung“, d. h. bis in den letzten Winkel eines Objektes, nicht garantieren.

Darüber hinaus haben bestehende rechtliche Rahmenbedingungen eine umfassende Installation von Gebäudefunkanlagen, insbesondere in so genannten Bestandsbauten, bislang nicht zugelassen bzw. nicht einfordern lassen.

Um eine reibungslose Funkkommunikation zwischen der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zu gewährleisten, ist die Schaffung effektiver rechtlicher Rahmenbedingungen für eine schnelle und stetige Erhöhung von Objektfunkanlagen bereits Gegenstand entsprechender Befassungen in meinem Hause.

Dessen ungeachtet ist das Thema Objektversorgung ebenfalls in den Gremien der Innenministerkonferenz (IMK) und der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) platziert. Weiterhin wird derzeit das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) dahingehend novelliert, den Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, die baurechtlich verantwortliche Person dazu zu verpflichten, für eine dem Stand der Technik entsprechende Gebäudefunkversorgung zu sorgen.

1. Wie sollen bestehende „Funklöcher“ in großen Gebäuden geschlossen werden?

Wie bereits angemerkt, stellt die Nichtverfügbarkeit des BOS-Digitalfunknetzes innerhalb von Gebäuden keinen generellen Mangel im Sinne einer lückenhaften Funkversorgung dar, da die Beschlusslage des Landeskabinetts die flächendeckende Funkversorgung außerhalb von Gebäuden berücksichtigt.

Gleichwohl ist der operativ-taktische Bedarf der Polizei, Feuerwehr und der Rettungsdienste für eine BOS-übergreifende Funkkommunikation auch innerhalb von Gebäuden und Bauwerken anerkannt.

Zur Sicherstellung dieser Funkkommunikation ist in einer Vielzahl die Errichtung von Objektversorgungsanlagen für den BOS-Digitalfunk erforderlich. Hierzu ist bereits eine entsprechende Richtlinie erstellt worden, die die Anforderungen an die Betriebssicherheit des BOS-Digitalfunks gewährleisten. Für die Planung von Objektfunkversorgungsanlagen nach Maßgabe dieser Richtlinie steht die niedersächsische Betriebsorganisation (Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen – ASDN) beratend zur Verfügung.

2. Welche Probleme gibt es gegenwärtig bei der Freigabe von Frequenzen für den BOS-Digitalfunk?

Unter Beachtung der oben genannten Richtlinie ergeben sich bei der Errichtung einer Objektversorgungsanlage für den BOS-Digitalfunk für die Nutzung von BOS-Frequenzen keine Einschränkungen. Insoweit besteht auch kein Mangel an Frequenzressourcen.

3. Wie wird sichergestellt, dass der Feuerwehreinsatzfunk, der in einem anderem Modus funkt, von den anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verfolgt werden kann?

Das BOS-Digitalfunknetz in Niedersachsen stellt auf Grund der flächendeckenden Funkversorgung im Freifeld eine BOS-übergreifende Kommunikation sicher. Soweit aus taktischen Gründen eine übergreifende Funkkommunikation der Sicherheitsbehörden auch in bzw. aus Gebäuden heraus notwendig erscheint, bietet das Teilnehmer- und Rufgruppenmanagement sowie der Einsatz von temporären Netzerweiterungen entsprechende Möglichkeiten.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2017
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2017

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