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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Rückführungen (Teil 3)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017; Fragestunde Nr. 53

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Horst Schiesgeries (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Eine der Aufgaben der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist der Vollzug von Rückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern, also von Abschiebungen. Nachdem die Landesregierung bei ihrem Amtsantritt 2013 die bisherige Praxis ausdrücklich ändern wollte und einen Paradigmenwechsel verkündete, deutet sich inzwischen ein erneuter Paradigmenwechsel an. So gibt es Hinweise, dass bei der Aus- und Fortbildung der Beamten des Vollzugsdienstes keinerlei Techniken der Deeskalation oder Kommunikationstechniken unterrichtet würden. Vielmehr gehe es ausschließlich um die Durchsetzung der Zwangsmaßnahmen und zwar mit aller Härte.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vollzuges ist Grundvoraussetzung für die sachlich kompetente Ausführung der schwierigen Aufgabe und für das Verhalten in emotional belastenden Situationen. Derzeit gestaltet sich die Aus- und Fortbildung an den Standorten bzw. Außenstellen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) auch aus organisatorischen Gründen noch unterschiedlich. Ziel ist es, eine für alle Vollzugsmitarbeiterinnen und Vollzugsmitarbeiter einheitliche und verpflichtende Aus- und Fortbildung zu schaffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen dabei sowohl hinsichtlich der rechtlichen als auch praktischen Grundlagen ihrer Aufgabe intensiv aus- bzw. fortgebildet werden. Dazu gehört auch das Verhaltens- und Kommunikationstraining. Im Rahmen der Neuorganisation der LAB NI wird daher derzeit das Projekt „Aus- und Fortbildung von VVB“ durchgeführt.

1. In welchem Umfang werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vollzuges der Landesaufnahmebehörde Techniken zur Deeskalation und Kommunikation vermittelt?

Auf die Vorbemerkung wird Bezug genommen.

Gegenstand der einheitlichen Aus- bzw. Fortbildung wird auch die eingehende Befassung mit den Themen Deeskalation und Kommunikation sein.

Die neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Vollzug werden in Teams mit sehr erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingebunden. Auf diese Weise erfolgt gerade in der täglichen Arbeit die unmittelbare Vermittlung von Wissen und notwendiger Praxis in den Bereichen Deeskalation und Kommunikation.

Daneben haben im vergangenen Jahr zwei Einführungswochen als Grundschulung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzuges stattgefunden. Dabei wurden auch Kommunikation und Einsatzpsychologie unterrichtet. Ein Augenmerk wurde dabei auf interkulturelle Kompetenz gelegt. Auch Deeskalationstechniken wurden dabei in den Blick genommen.

Ferner wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gezielt Angebote des Niedersächsischen Studieninstitutes zum Thema Deeskalation und Kommunikation wahrgenommen.

Schon bei der Einstellung der Vollzugsmitarbeiterinnen und Vollzugsmitarbeiter fand eine bestehende Mehrsprachigkeit besondere Berücksichtigung. Diese trägt im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung weiter zur Deeskalation bei.

Im Rahmen des dienstlichen Einsatztrainings werden neben Techniken zum reinen Selbstschutz auch Techniken und Inhalte zur Anwendung unmittelbaren Zwangs vermittelt. Gegenstand des Trainings ist insofern auch die Beachtung und Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Auch die gesetzlich in der Regel verpflichtende Ankündigung der Anwendung unmittelbaren Zwanges in Verbindung mit der Erläuterung der Rechtsfolgen im Rahmen einsatzbegleitender Kommunikation wird im Training vermittelt und trägt zu einer Deeskalation bei. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden außerdem hinsichtlich nonverbaler Signale in ihrer eigenen Kommunikation geschult, um auf diese Weise schwierige Situationen weiter zu entschärfen.

2. Über welche Qualifikationen verfügen die Personen, die die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde aus- und fortbilden?

Auf die Vorbemerkung wird Bezug genommen.

Die Durchführung von Schulungsmaßnahmen erfolgt sowohl durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LAB NI als auch aus anderen Institutionen.

Der Abwehr- und Zugriffstechniken (AZT) Ausbilder für die Standorte Braunschweig und Oldenburg ist Regierungsoberinspektor und verfügt über die dementsprechenden laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Er nahm am AZT-Trainer Lehrgang der Polizei Niedersachsen teil. Zusätzlich kann er den „Verwendungslehrgang für Personenbegleiter Luft der Bundespolizei“ vorweisen.

Weiterhin führt die langjährige Leiterin des FB 2 – ehem. gehobener Dienst – die Schulung zu Grundlagen des Ausländerrechts durch.

Die Schulungen der Vollzugsmitarbeiterinnen und Vollzugsmitarbeiter der Außenstelle Lüneburg werden durch den Gruppenleiter Vollzug und von ihm beauftragte berufserfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt.

Für das AZT steht zusätzlich ein Kollege zur Verfügung, der sich derzeit noch in der Trainerausbildung bei der Polizeiakademie Niedersachsen befindet. Dieser verfügt über langjährige Erfahrung als Trainer in Sportvereinen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzuges in der Außenstelle Langenhagenwerden ausschließlich durch externe Mitarbeiter aus- und fortgebildet:

Das Fahr- und Sicherheitstraining findet in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Hannover statt.

Das AZT und das systemische Einsatztraining (SET) werden durch die Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Burgdorf - geschult und unterrichtet. Im Rahmen des SET werden in realitätsnahen Situationen insbesondere Techniken der Deeskalation, Kommunikation und Stressbewältigung geübt.

Der Umgang mit Hand- und Fußfesseln wird in der Außenstelle durch Sicherheitsfachleute aus der Justiz, JVA Hannover, geschult und unterwiesen.

Für das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen erfolgt hier eine Unterstützung in der Beschulung durch das Dezernat 13/13.3 der Polizeidirektion Hannover.

3. Welche Inhalte haben die Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzuges der Landesaufnahmebehörde?

Auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017
zuletzt aktualisiert am:
06.04.2017

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