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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Prävention

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. Mai 2017; Fragestunde Nr. 9

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Angelika Jahns und Editha Lorberg (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 3. August 2016 übersandte die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Drucksache 17/6232). Mit Schreiben vom 11. November 2016 brachte sie einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Drucksache 17/6278) ein, um eine einzelne Regelung zur anlasslosen Kontrolle durch die Polizei wieder anders zu regeln als im ersten Gesetzentwurf.

Am 30. Januar 2017 stellten der Innenminister und die Justizministerin ein Eckpunktepapier für ein Maßnahmenpaket für die präventive Bekämpfung und Abwehr des islamistisch motivierten Terrorismus vor. So soll der Begriff des Gefährders definiert werden. Außerdem soll der Aufenthalt bestimmter Personen zukünftig elektronisch überwacht werden (elektronische Fußfessel). Dieses Maßnahmenpaket sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die bei der geltenden Rechtslage und den eingebrachten Gesetzesentwürfen nicht zulässig sind. Dazu sind weitere Gesetzesänderungen notwendig. Laut Pressemitteilung vom 30. Januar 2017 läuft „die Erarbeitung der dazugehörigen gesetzlichen Grundlagen und Initiativen aktuell mit Hochdruck“.

Über zwei Monate später liegen noch keine neuen Gesetzentwürfe oder Änderungsvorschläge seitens der Landesregierung oder der sie tragenden Landtagsfraktionen im Landtag vor.

Vorbemerkung der Landesregierung

Auch nach der Einbringung der angeführten Gesetzentwürfe zu Drucksache 17/6232 am
3. August 2016 und zu Drucksache 17/6278 am 11. November 2016 hat die Landesregierung kontinuierlich, angemessen und lageangepasst auf die Bedürfnisse und Entwicklungen in sicherheitspolitischen Fragen reagiert.

Insbesondere die Ereignisse in den vergangenen Monaten – nicht zuletzt der Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt – haben das Thema Sicherheit und Schutz vor islamistisch motiviertem Terrorismus deutschlandweit noch stärker in den täglichen Fokus der Sicherheitsbehörden und der Gesetzgebungsorgane gerückt.

Die Landesregierung hat hierauf unverzüglich, vorausschauend und zielgerichtet reagiert und in Ergänzung der o. a. Gesetzentwürfe zur Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) ein Maßnahmen- und Sicherheitspaket zur präventiven Bekämpfung und Abwehr des islamistisch motivierten Terrorismus erarbeitet und Ende Januar 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Bereits Mitte Januar habe ich mich an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) mit der Bitte gewandt, insbesondere seinen Arbeitskreis II (AK II) „Innere Sicherheit“ zu beauftragen, für den Einsatz der sogenannten elektronischen Fußfessel den Ländern eine einheitliche Formulierungshilfe für die Polizeigesetze der Länder zur Verfügung zu stellen.

Daraus folgte eine umfassende Befassung im AK II zum Thema „Gesetzgeberische Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus“. Der vom AK II beauftragte Unterausschuss Recht und Verwaltung (UA RV) hat zu der Thematik mit Stand vom 16. März 2017 einen Zwischenbericht vorgelegt und den Auftrag erhalten, zur Frühjahrssitzung der IMK vom 12. bis 14. Juni 2017 einen endgültigen Bericht vorzulegen.

Die Ergebnisse dieses Abschlussberichts und die Befassung in der Sitzung der IMK wird die Landesregierung bei der weiteren Fortentwicklung ihrer Sicherheitspolitik in angemessenem Rahmen berücksichtigen.

Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung vom 30. Januar 2017 zur Vorstellung des genannten Maßnahmen- und Sicherheitspaketes sowie auf die Ausführungen im Rahmen der Plenarsitzung am 1. März 2017 zur gemeinsamen Beratung der TOP 7 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ und TOP 8 „Mehr Schutz für die Menschen in Niedersachsen vor Terror und Kriminalität – Die Landesregierung muss endlich umdenken!“ verwiesen.

1. Welchen Stand hat die mit Hochdruck betriebene Erarbeitung der Gesetzentwürfe zur Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen?

Zum angesprochenen Maßnahmen- und Sicherheitspaket liegt ein Referentenentwurf vor, der über die Regierungsfraktionen in die Landtagsberatungen eingebracht werden soll. Aktuell laufen zum bereits vorliegenden Referentenentwurf die Abstimmungen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

2. Warum sind die Ende Januar angekündigten Maßnahmen nicht bereits in den ersten beiden Gesetzentwürfen der Landesregierung enthalten?

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

3. Welche konkreten zusätzlichen gesetzlichen Ermächtigung der Polizei und des Verfassungsschutzes wird die Landesregierung dem Landtag oder zunächst den sie tragenden Landtagsfraktionen wann vorschlagen?

Hinsichtlich der geplanten gesetzlichen Ermächtigungen der Polizei wird auf die in den Vorbemerkungen angeführte Pressemitteilung vom 30. Januar 2017 verwiesen. Nicht mehr beabsichtigt ist die darin dargestellte Elektronische Aufenthaltsüberwachung bei Personen, bei denen die Voraussetzungen für eine Abschiebeanordnung nach § 58 a des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, da dies bundesgesetzlich geregelt werden soll. Zu den weiteren konkreten gesetzlichen Maßnahmen für die Polizei können erst bei Vorlage des Gesetzentwurfes im Landtag belastbare Aussagen getroffen werden.

Nach Inkrafttreten des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes zum 1. November 2016 sind in dieser Legislaturperiode keine weiteren Änderungen geplant.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2017
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2017

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