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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu PolizeiClient I

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 67

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Jens Nacke, Editha Lorberg, Rudolf Götz, Angelika Jahns und Rainer Fredermann (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Das Politikjournal für Niedersachsen Rundblick berichtet in seiner Ausgabe vom 24. August 2017, dass sich bei der Einführung einer neuen IT-Ausstattung bei der Polizei die Probleme häuften. Laut Rundblick sollen rund 33.000 Computer bei der Polizei Niedersachsen auf eine einheitliche Plattform umgestellt werden. Statt Beamte der Polizei sollen künftig Spezialisten des landeseigenen Dienstleisters IT.Niedersachsen die Wartungsarbeiten der Computer und des Betriebssystems übernehmen. Laut dem Bericht im Rundblick gibt es dabei jedoch einige Probleme. So soll die von Innenminister Boris Pistorius in Aussicht gestellte Anzahl von bis zu 300 Polizisten, die frei für andere Aufgaben würden, nicht zu erreichen sein. Ferner sei es schwierig, die Stellen beim IT-Dienstleister zu besetzen, weil diese nicht besonders reizvoll seien. Der Personalratsvorsitzende der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) befürchtet laut Rundblick, dass die Polizei zusätzliche IT-Fachleute beschäftigen müsse, wodurch die Kosten in die Höhe getrieben würden. Außerdem beklagt der Personalratsvorsitzende, dass die versprochene volle Einsicht in den Wirtschaftlichkeitsbericht des PolizeiClients doch nicht gegeben sei, weil dieser Bericht als vertraulich eingestuft worden sei.

Auch zukünftig wird laut Rundblick die polizeispezifische Anwendungssoftware von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZPD verwaltet werden. Hierfür fordert der Personalratsvorsitzende mehr Personal. Nach Informationen des Rundblicks verzögert sich überdies der Testbetrieb des PolizeiClients in der Polizeiinspektion Diepholz, weil die von IT.Niedersachsen gestellte Grundstruktur noch nicht fehlerfrei laufe.

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 19. Januar 2016 hat das Kabinett der Verlagerung von IT-Aufgaben von der Polizei Niedersachsen zu IT.Niedersachsen (IT.N) im Rahmen der sog. „Ein-Plattform-Lösung“ zugestimmt. Mit der Aufgabenverlagerung von der Polizei zu IT.N geht die Freisetzung von Beschäftigten aus bisherigen Verwendungsbereichen der IT der Polizei einher. Nach vollständigem Abschluss der Migration wird eine Größenordnung von bis zu 300 Beschäftigten (Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte, Verwaltungsbeamtinnen und –beamte sowie tarifliches Fachpersonal) in ihren bisherigen Verwendungsbereichen freigesetzt werden können.

1. Zu welchem Zeitpunkt werden wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte infolge der oben genannten Umstellung der IT dem Polizeivollzugsdienst zur Verfügung stehen?

Im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2017/2018 hat Herr Minister Pistorius im Landtag darauf hingewiesen, dass mit der sogenannten „Ein-Plattform-Strategie“ ein großer Schritt hin zu einem einheitlichen Betriebssystem innerhalb der Polizei Niedersachsen gemacht wird. Durch die angestrebte Aufgabenverlagerung zu IT.N können nach jetzigem Stand 135 freigezogene Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten (Stellen des Polizeivollzugs, der Polizeiverwaltung und Beschäftigungsmöglichkeiten für Tarifpersonal) in der Polizei verbleiben und für andere polizeispezifische Aufgaben weitergenutzt werden. Die freigezogenen Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten können aufwachsend in Summe ab 2019 zur Verfügung stehen.

2. Wie viel zusätzliches Personal wird infolge der Umstellung bei IT.Niedersachsen beschäftigt werden, und wie viel hiervon war zuvor bei der Zentralen Polizeidirektion beschäftigt?

IT.Niedersachsen wird insgesamt infolge der Einführung des PoC 165 zusätzliche VZE an Personal einsetzen.

Mit Stichtag 14. September 2017 sind sechs Personen, die vorher bei der ZPD NI beschäftigt waren und deren Arbeitgeberwechsel durch die Einführung des PolizeiClients veranlasst sind, bei IT.Niedersachsen (IT.N) beschäftigt. Für zwei weitere Personen ist eine zeitnahe Abordnung zu IT.N beabsichtigt.

3. Wie viel Personal für die polizeispezifischen IT-Anwendungen steht gegenwärtig und zukünftig bei der Zentralen Polizeidirektion zur Verfügung?

Die Klassifizierung „polizeispezifischer IT-Anwendungen“ ist nicht eindeutig und unterliegt vor dem Hintergrund der Digitalisierung bzw. der digitalen Transformation einem ständigen Wandel. So werden in der Zentralen Polizeidirektion in der Abteilung 3 (Mobilität, Einsatzmittel) Aufgaben wahrgenommen, die aufgrund ihrer immer stärkeren Durchdringung mit IT unter dem oben genannten Begriff subsumiert werden könnten (z. B. im Fahrzeugwesen, der Verkehrsüberwachung, der Umwelttechnik, des Schießstättenmanagements). Da diese von dem Veränderungsprozess der Einführung des PolizeiClient nur mittelbar betroffen sind, werden sie in der folgenden Darstellung nicht berücksichtigt.

Alle polizeispezifischen IT-Verfahren, die in einem engeren Sinne als solche verstanden werden können, sind in der Zentralen Polizeidirektion in der Abteilung 4 (Informations- und Kommunikationstechnologie) gebündelt. Die dazu gehörenden Kernanwendungen finden sich in der Produktgruppe des Vorgangsbearbeitungssystems NIVADIS, den Auswertesystemen und den Landesweiten Fachanwendungen wieder. Hier werden die Aufgaben der Entwicklung und des Betriebes dieser Anwendungen und die dazu notwendigen Querschnittsaufgaben wahrgenommen. Das beinhaltet auch Aufgaben der Bereitstellung und des Betriebes der Infrastruktur.

Daneben werden in der Abteilung 4 alle zentralen Aufgaben des Betriebes des Digitalfunks wahrgenommen, wobei gemessen an den Nutzerzahlen des Digitalfunks ca. dreiviertel der Leistung für nichtpolizeiliche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben erbracht werden wie z. B. Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Weiterhin werden in der Abteilung 4 der hausinterne Service für die Bürokommunikation und in geringem Umfang auch Aufgaben IT-naher landesweiter Serviceaufgaben (z. B. Ausstellungstechnik) geleistet.

Für alle genannten Aufgaben stehen der Zentralen Polizeidirektion in der Abteilung 4 ca. 350 Dienstposten und Arbeitsplätze zur Verfügung. Darin sind zusammen fünf Dienstposten und Arbeitsplätze für duale Studenteninnen und Studenten, Auszubildende sowie für 16 temporäre Unterstützungen externer Dienststellen enthalten. Die unter Frage 2 ausgewiesenen sechs Personen sind dabei bereits abgezogen.

Die ausschließlich durch die Einführung des PolizeiClient unmittelbar bedingte Veränderung der Wahrnehmung von Teilaufgaben (z. B. Übernahme von Infrastrukturaufgaben, internem Service, systemnahen Diensten pp. durch IT.N und Übernahme von zusätzlichen Aufgaben durch die ZPD NI, wie z. B. Koordination, Genehmigung, Monitoring) lässt nach heutiger Einschätzung bezogen auf die oben genannte Ausgangszahl für den zukünftigen Dauerbetrieb (ab 01. Januar 2019) geringfügige Personalveränderungen erwarten.

Eine konkrete Planzahl kann derzeit nicht genannt werden, da die konkreten Detailuntersuchungen bisher nicht möglich waren und sich aktuell in der Bearbeitung befinden.

Presseinformation

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erstellt am:
21.09.2017

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