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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu offenen Haftbefehlen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 57

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut verschiedenen Presseberichten werden in Deutschland konstant über 100.000 Haftbefehle nicht vollzogen und sind „offen“.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wurden die diesbezüglichen Daten im niedersächsischen Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei (NIVADIS) ausgewertet.

1. Wie viele Haftbefehle liegen derzeit in den niedersächsischen Polizeidienststellen zum Vollzug vor (bitte aufgeteilt nach Polizeidirektionen)?

Auf der Grundlage der o.g. Auswertung sind zum Stichtag 14. September 2017 4.366 Haftbefehle zur Vollstreckung verzeichnet (sogenannte offene Haftbefehle). Die Verteilung auf das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) und die niedersächsischen Polizeidirektionen (PD) ergibt sich ausweislich der nachfolgenden Tabelle.

    Polizeibehörde

    Anzahl offener Haftbefehle

    LKA Niedersachsen

    27

    PD Braunschweig

    1.285

    PD Göttingen

    857

    PD Hannover

    439

    PD Lüneburg

    669

    PD Oldenburg

    443

    PD Osnabrück

    646

    Gesamt

    4.366


      2. Wie lange sind Haftbefehle im Durchschnitt offen?

        Die Berechnung der durchschnittlichen Dauer der Bearbeitung eines Haftbefehls erfolgte auf der Grundlage der vorliegenden Daten ab dem Jahr 2007 bis zum 14. September 2017 durch die Ermittlung des Zeitraums zwischen Erstellung des Vorgangs (Eingabedatum) und des eingetragenen Datums der Endabgabe (Erledigung des Haftbefehls). Eine entsprechende Aufstellung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Vollstreckung von Haftbefehlen anderer Bundesländer bzw. Behörden durch die niedersächsische Polizei ebenfalls im Vorgangsbearbeitungssystem verzeichnet wird. Eine Auswertung dieser spezifischen Fallzahlen war in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum zur Beantwortung der Anfrage nicht abschließend möglich, so dass die vorgenannten Aussagen leichten Einschränkungen unterliegen.

        Polizeibehörde

        Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Tagen

        LKA Niedersachsen

        239

        PD Braunschweig

        56

        PD Göttingen

        64

        PD Hannover

        27

        PD Lüneburg

        51

        PD Oldenburg

        26

        PD Osnabrück

        34

        Durchschnittliche Bearbeitungsdauer

        71


        Hinsichtlich der voneinander abweichenden durchschnittlichen Bearbeitungszeiten ist anzumerken, dass diese verschiedenen Einflussfaktoren unterliegen, die zu einer vergleichsweise längeren Bearbeitungszeit führen können. In diesem Zusammenhang ist insbesondere mit Bezug zum LKA darauf hinzuweisen, dass die im Vergleich zu den Polizeidirektionen durchschnittlich längeren Bearbeitungszeiten u. a. darauf zurückzuführen sind, dass im LKA regelmäßig Verfahren mit Bezügen in das Ausland geführt werden. Dies gilt u. a. für Haftbefehle gegen Personen aus dem Deliktsfeld „Piraterie“ und die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift im LKA, die ebenfalls regelmäßig Verfahren mit Bezügen zum Ausland führt. Auch hier besteht eine entsprechende Zahl von noch nicht vollstreckten Haftbefehlen (teilweise seit mehreren Jahren) gegen Beschuldigte, die sich im Ausland aufhalten und daher nicht dem unmittelbaren Zugriff der deutschen Justiz unterliegen. Darüber hinaus bestehen offene Haftbefehle gegen drei ehemalige mutmaßliche RAF-Terroristen, nach denen bereits seit den neunziger Jahren gefahndet wird.

        3. Wie viele Haftbefehle gegen Islamisten sind in Niedersachsen gegenwärtig nicht vollstreckt?

        Bei der nachgefragten Zahl der noch nicht vollstreckten Haftbefehle gegen Islamisten wurde im Rahmen der Erhebung unterschieden, ob bei der/dem Beschuldigten eine entsprechend politisch motivierte Straftat oder keine politisch motivierte Straftat zu Grunde gelegen hat, die Person in diesen Fällen dennoch der islamistischen Szene zuzurechnen ist.

        Danach bestehen derzeit fünf Haftbefehle mit Bezug zu einer politisch motivierten Tat (religiöse Ideologie/Islamismus) und drei Haftbefehle, bei denen bei Tatausübung nach vorliegenden Erkenntnissen kein Bezug zum Phänomen Islamismus bestand.

        Presseinformation

        Artikel-Informationen

        erstellt am:
        21.09.2017

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