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Beantwortung der Mündl. Anfrage der AfD zum Bundesparteitag der AfD

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14. Dezember 2017; Fragestunde Nr. 5

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung

Von Samstag, 02.12.2017, 10:00 Uhr, bis Sonntag, 03.12.2017, ca. 20:00 Uhr, fand im Hannover Congress Centrum (HCC), Eilenriedehalle, Theodor-Heuss-Platz 1, 30175 Hannover, der Bundesparteitag der „Alternative für Deutschland (AfD)“ statt.

Im Rahmen der üblichen Abstimmungsgespräche im Vorfeld einer solchen Veranstaltung zwischen dem Verantwortlichen bzw. dem Veranstalter sowie der Polizei wurden Empfehlungen zur sicheren Anreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitgeteilt. Diese Empfehlung wurde nach vorliegenden Erkenntnissen durch den Verantwortlichen (AfD) bekanntgegeben.

Im Nahbereich des Veranstaltungsortes wurde durch die Polizei eine Sperre in Form von Gittern errichtet, die einen unkontrollierten Zugang zum Veranstaltungsgelände verhindern sollte. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung wurden Durchlassstellen zum Veranstaltungsgelände bzw. zu den Parkplätzen eingerichtet.

Darüber hinaus wurde die Anreise des Bundesvorstandes der AfD (rund 90 Personen, darunter drei Schutzpersonen) vom Hotel zum Veranstaltungsgelände durch die Polizei begleitet.

1. Warum wurde den Teilnehmern des Parteitages, die mit dem PKW oder dem Taxi anreisten, von der Polizei befohlen, die Fahrzeuge in erheblicher Entfernung und stets außerhalb des äußersten Sicherungsringes der Polizei zu parken oder zu verlassen und zu Fuß zum Tagungsort zu laufen? Es kam daraufhin zu Beschädigungen an verschiedenen PKWs, Nötigungen und Körperverletzungen gegen Teilnehmer des Parteitages.

Zu derartigen Empfehlungen oder gar „Befehlen“ liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Für die mit Fahrzeug anreisenden Delegierten wurden Parkplätze im großen Parkhaus innerhalb des Geländes vorgehalten.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

2. Warum wurde diese Vorgehensweise selbst bei MdBs, die dem wichtigsten Parlament dieses Landes angehören und bei denen daher nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Prominenz sie zu bevorzugten Zielen der im Vorfeld von linken Gruppen angekündigten Gewalt macht, angewendet?

Zur beschriebenen Vorgehensweise liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 1.

3. Wie konnte es zu einem körperlichen Angriff gegen einen MdB bei dem diesem durch die Angreifer u. a. durch Schläge die Hand gebrochen wurde, und weitere Übergriffe auf andere Abgeordnete und Delegierte in einem Bereich kommen, der von der Polizei gegenüber MdB Gottschalk als „sicher“ bezeichnet wurde und zu dessen Zugang drei Sicherheitskreise passiert werden mussten, die man nur unter Vorzeigen des Parteiausweises passieren durfte?

Über eine derartige Aussage der Polizei liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Der Angriff zum Nachteil von MdB Gottschalk erfolgte nach vorliegenden Erkenntnissen außerhalb des mit Gittern umzäunten Nahbereiches des Veranstaltungsortes. Die sieben Tatverdächtigen wurden unmittelbar nach dem Vorfall durch Einsatzkräfte gestellt und nach erfolgter Identitätsfeststellung in Gewahrsam genommen. MdB Gottschalk lehnte die angebotene Anforderung eines Rettungswagens zur Erstversorgung ab. Ein Strafantrag wurde durch ihn vor Ort nicht gestellt. Es wurden von Amts wegen zwei Strafverfahren eingeleitet. Aufgrund eines weiteren Angriffes zum Nachteil eines MdB außerhalb des mit Gittern abgesperrten Bereiches wurde von Amts wegen ein Strafverfahren eingeleitet.

Aus den laufenden Ermittlungsverfahren liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Presseinformation

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erstellt am:
14.12.2017

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