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erstellt am:
26.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Berichten zufolge ist die Landesregierung dabei, die Wasserschutzpolizei in Niedersachsen komplett zu verändern. Insbesondere ist zu befürchten, dass komplette Dienststellen ersatzlos gestrichen und die weiterhin be-stehenden Aufgaben auf weit entfernte Dienststellen verlagert werden - und dies, obwohl die Wasserschutzpolizei in Niedersachsen verantwortlich ist für 2 500 km² Küstermeer, 1 800 Bundes- und Landeswasserstraßen sowie die Sicherheit auf und an Seen gewährleisten muss, die ins-gesamt eine Größe von 71 km² umfassen.
Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Dienststellen/Standorte der Wasserschutzpolizei will die Landesregierung zu welchem Zeitpunkt schließen?
2. Welche Gründe gibt es für diese Entscheidung jeweils?
3. Wie wird die Landesregierung dann die Sicherheit der Bevölkerung an und auf den einzelnen Gewässern, z. B. dem größten Binnensee Nordwestdeutschlands, dem Steinhuder Meer mit 32 km², in Nieder-sachsen sicherstellen?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Während die allgemeine Polizeiorganisation in der Fläche in den letzten Jahren eine zukunfts-fähige Struktur erhalten hat, erfolgte eine umfassendere Analyse der Aufgaben und der inneren Organisation bei der Wasserschutzpolizei letztmalig im Zusammenhang mit der Polizeireform der 90’er Jahre. Eine grundlegende Überprüfung der wasserschutzpolizeilichen Strukturen und ihrer Verzahnung mit den Flächendienststellen, wie sie auch in anderen Bundesländern in den letzten Jahren vorgenommen wurde, war insofern in Niedersachsen überfällig.
Im Rahmen der Umorganisation der Polizei wurde die Wasserschutzpolizei mit ihren Dienst-stellen und Stationen am 01. November 2004 der neu gebildeten Zentralen Polizeidirektion zugeordnet. Die Organisation der Wasserschutzpolizei umfasst dabei neben dem Wasser-schutzpolizeiamt mit Sitz in Oldenburg sieben Wasserschutzpolizeikommissariate. Diesen Kommissariaten sind als unselbstständige Organisationseinheiten insgesamt 18 Wasserschutz-polizeistationen zugeordnet. Die Vollzugsstärke variiert im Bereich der Kommissariate zwischen 12 und 46 Polizeibeamtinnen und -beamten bzw. mit Einrechnung der zugeordneten Stationen zwischen 15 und 59. Die Personalstärke im Bereich der Stationen liegt zwischen einem Beamten (Papenburg, Borkum, Lingen, Dümmer) und neun.
Da im Rahmen der Umstrukturierung 2004 eine vertiefende interne Überprüfung der wasser-schutzpolizeilichen Aufbau- und Ablauforganisation zunächst zurückgestellt wurde, hat der Polizeipräsident der Zentralen Polizeidirektion mit Zustimmung des Ministeriums Ende 2005 ein entsprechendes Projekt in Auftrag gegeben. In dem Projekt wurden insbesondere die innere Organisation, die Zuständigkeiten sowie mögliche Synergien bei Verbundlösungen mit den Dienststellen des Polizeieinzeldienstes untersucht. Als Ergebnis wird eine stärkere inhaltliche Konzentration auf die wasserschutzpolizeilichen Kernaufgaben sowie eine Organisationsan-passung der Wasserschutzpolizei mit deutlicher Straffung der Dienststellenstruktur vorgeschlagen. Die Anzahl der Wasserschutzpolizeikommissariate soll dabei auf vier, die Anzahl der Stationen auf neun verringert werden.
Auf Basis dieser Grundentscheidung erarbeitet die Zentrale Polizeidirektion gegenwärtig ein Umsetzungskonzept, das auch einen Vorschlag zur zeitlichen Ausgestaltung enthalten wird.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Es ist vorgesehen, die bisherigen Wasserschutzpolizeikommissariate Meppen und Nienburg zu Wasserschutzpolizeistationen umzuwandeln und das Wasserschutzpolizeikommissariat Uelzen zu schließen. Daneben sollen die Wasserschutzpolizeistationen Borkum, Dörpen, Dümmer, Hann. Münden, Langwedel, Leer, Lingen, Hildesheim, Salzgitter, Steinhude und Wolfsburg aufgelöst werden.
Die Umstrukturierung der Wasserschutzpolizei ist ausgerichtet auf eine zukunftsfähige und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung und im Kern wie folgt begründet:
Die Wasserschutzpolizei nimmt gegenwärtig eine Vielzahl von Aufgaben wahr, die über ihre wasserschutzpolizeilichen Kernaufgaben hinausgehen. Im Vergleich zur Flächenorganisation der Polizei liegen dabei in den Aufgabenbereichen sehr geringe Fallzahlen vor. Dem hohen Qualifi-zierungsaufwand steht so mitunter eine in der Praxis nur geringe Anwendung und damit Routine gegenüber.
Die Aufbauorganisation der Wasserschutzpolizei ist unter Berücksichtigung der Führungs- und Personalstrukturen sehr stark zergliedert. Sie weist eine hohe Anzahl an kleinen Stationen auf. Deren Betrieb führt zur Ressourcenbindung, zu einer geringen Flexibilität bei der Dienstplangestaltung und erschwert bedarfsorientierte Schwerpunktsetzungen. Die Personalbemessung erfolgt im Wesentlichen aufgrund der Erfordernisse der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs an den Standorten und weniger an tatsächlichen Belastungsdaten. Auch ein effektiver und wirtschaftlicher Bootseinsatz kann so nicht durchgängig erfolgen.
Mit der neuen Organisationsstruktur können die polizeilichen Aufgaben im Bereich des Küsten-meeres und der Binnengewässer effektiver wahrgenommen und die Einsatzmittel Boot und Streifenwagen wesentlich zielgerichteter eingesetzt werden. Durch eine stärkere Verzahnung und Abstimmung der allgemeinpolizeilichen und der wasserschutzpolizeilichen Organisation ergeben sich Synergieeffekte. Die so bei der Wasserschutzpolizei freigesetzten personellen Ressourcen werden den anderen Polizeibehörden zugeführt und dort die operativen Bereiche stärken. Durch die Standortreduzierung werden - orientiert an Schiffsverkehrsströmen und -aufkommen - zudem Kräfte und Technik auf wasserschutzpolizeirelevante Standorte konzen-triert. Dies ermöglicht eine höhere Flexibilität und auch eine wirtschaftlichere Erledigung der Aufgaben. Jede Organisationseinheit soll künftig über mindestens vier Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte verfügen. Die Stationen mit weniger Beamten werden daher aufgelöst oder personell aufgestockt. Damit werden ein ordnungsgemäßer Bootseinsatz und die polizeitaktische Eigensicherung gewährleistet.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 3.:
Durch die stärkere Konzentration auf wasserschutzpolizeiliche Kernaufgaben bei gleichzeitig größerer Flexibilität im Personaleinsatz können die sach- und fachspezifischen Anforderungen an eine zukunftsfähige Wasserschutzpolizei besser erfüllt werden. Damit einhergehend wird die gesamtpolizeiliche Leistungsfähigkeit durch eine deutlich stärkere Verknüpfung der Aufgabenwahrnehmung zwischen den Dienststellen der Wasserschutzpolizei und denen der polizeilichen Flächenbehörden erhöht.
Bezogen auf das beispielhaft erfragte Steinhuder Meer werden die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben bisher in Verantwortung des zuständigen Wasserschutzpolizeikommissariats Hanno-ver mit der zugeordneten unselbstständigen Station in Steinhude wahrgenommen. Auch in der neuen Struktur wird dieses Kommissariat für das Steinhuder Meer zuständig sein und bedarfsorientiert durch Schwerpunktsetzungen mit seinem Personal und entsprechenden Einsatzmitteln (u.a. dem trailerbaren Streifenboot) insbesondere in der Sportbootsaison eine bedarfsorientierte Präsenz und Überwachung des Meeres sicherstellen. Soforteinsätze, die eine schnelle polizeiliche Reaktion erfordern, werden von den örtlich zuständigen Polizeidienststellen übernommen. Diese Zusammenarbeit wurde auch in der Vergangenheit, insbesondere wenn Kräfte der Wasserschutzpolizei nicht am Meer präsent waren, so praktiziert und hat sich bewährt.
Entsprechend werden auch an anderen Orten die Einsätze der Wasserschutzpolizei und der örtlich zuständigen Polizeidienstellen koordiniert werden, so dass eine lückenlose Abdeckung mit Polizeieinsatzkräften gewährleistet ist.
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erstellt am:
26.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010