Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Umfassende Unterstützung der Stadt Braunlage vereinbart - 2,68 Mio. Euro mehr durch zusätzliche Bedarfszuweisung bis 2021

Staatssekretär Manke: „Wir wollen die positive Entwicklung von Braunlage unterstützen“


Heute (15. Dezember 2017) sind zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, dem Landkreis Goslar und der Stadt Braunlage Vereinbarungen über eine weitreichende Unterstützung der Stadt Braunlage unterzeichnet worden. Im Rahmen einer sogenannten „Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft“ soll der Haushalt der Stadt Braunlage durch zusätzliche Bedarfszuweisungsmittel, aber auch ergänzende Konsolidierungsmaßnahmen für die nächsten Jahre ausgeglichen und stabilisiert werden. Gleichzeitig ist eine vielfältige Unterstützung beim Abbau des eingetretenen Investitionsstaus und zur zukunftsgerechten Weiterentwicklung der Stadt vorgesehen. Die Partnerschaft ist zunächst bis zum Ende des Jahres 2021 begrenzt, kann bei Bedarf jedoch fortgesetzt werden.

Der Staatssekretär im Niedersächsischen Innenministerium, Stephan Manke, sagt: „Wir freuen uns über die positive Entwicklung, die Braunlage in den letzten Jahren genommen hat und wollen diese nun mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket weiter unterstützen. Durch eine Änderung des Bedarfszuweisungsverfahrens haben wir ein wirksames Instrument geschaffen, um auch den finanzschwächsten Kommunen in Niedersachsen noch zielgenauer und nachhaltiger helfen zu können.“

Mit der Stadt Braunlage wurde bereits am 07. Juli 2010 ein Zukunftsvertrag mit dem Ziel einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung abgeschlossen. Gleichzeitig umfasste dieser Vertrag auch die Fusion der Stadt mit der Bergstadt Sankt Andreasberg.

Im Gegensatz zu den anderen - meist erfolgreichen - Entschuldungsmaßnahmen des Landes stellte sich aber heraus, dass der Zukunftsvertrag mit Braunlage den besonderen demografischen, geografischen und touristischen Herausforderungen, mit denen die Stadt konfrontiert ist, nicht gerecht wurde. In der Folge konnten die vertraglich vereinbarten Haushaltsziele nicht erreicht werden.

Um die Haushaltslage der Stadt Braunlage zukünftig zu stabilisieren, einen Ausgleich des Haushaltsergebnisses realistisch zu ermöglichen und so einen weiteren Anstieg der Fehlbeträge zu vermeiden, soll die Stadt Braunlage über die reguläre Bedarfszuweisung von z. Zt. 670.000 Euro hinaus, eine zusätzliche Bedarfszuweisung in gleicher Höhe erhalten. Für den Vereinbarungszeitraum ergeben sich damit zusätzliche 2,68 Mio. Euro. Im Gegenzug wird die Stadt ihrerseits einen Konsolidierungsbeitrag in gleicher Höhe erbringen.

Abweichend von den bisherigen Entschuldungsprogrammen und Bedarfszuweisungsverfahren wird der Fokus der Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft nicht nur auf den Haushalt, sondern auch auf eine positive Weiterentwicklung der Stadt gelegt. Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig wird die Stadt daher im Rahmen dieser Partnerschaft intensiv beraten und konzeptionell unterstützen. Zum einen sollen Potentiale für eine selbsttragende und zukunftsfähige Entwicklung der Stadt festgestellt werden, zum anderen sollen durch eine umfassende Unterstützung bei der Fördermittelakquise Investitionen in die örtliche Infrastruktur und in die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung ermöglicht werden. Der Landesbeauftragte Matthias Wunderling-Weilbier sagt dazu: „Wir werden uns in diesem Prozess auch intensiv mit allen betroffenen Akteuren aus den Bereichen Verwaltung, Politik und Wirtschaft über Handlungsbedarfe und Lösungswege abstimmen. Dafür werden wir regelmäßig eine Steuerungsgruppe einberufen. Ich bin zuversichtlich, dass all diese Maßnahmen die Stadt Braunlage deutlich voranbringen werden.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln