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Innenministerium bescheinigt dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Goslar

- Zukunftsvertrag mit dem Landkreis Goslar kann vorzeitig beendet werden -


Der am 12. März 2012 zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Goslar abgeschlossene Vertrag zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung (Zukunftsvertrag) wurde in dieser Woche vorzeitig beendet. Mit diesem Vertrag gewährte das Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe in Höhe von 64.102.500 Euro. Im Gegenzug hatte sich der Landkreis Goslar verpflichtet, seinen Haushalt auszugleichen und Überschüsse zum Abbau der verbliebenden Fehlbeträge und Liquiditätskredite zu erwirtschaften. Regulär war eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren, das heißt bis zum Jahr 2022, vereinbart. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Endes wurde für den Fall der Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit nach § 23 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) eingeräumt.

Der Staatssekretär des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, Stephan Manke, der den Zukunftsvertrag seinerzeit noch als Landrat des Landkreises Goslar unterzeichnete, sagt: „Das ist eine hervorragende Nachricht für den Landkreis Goslar und die gesamte Region. Für diese äußerst erfolgreiche Entwicklung waren die konsequente Umsetzung der vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen und strenge Haushaltsdisziplin notwendig. Das war ein harter, aber richtiger Weg, für den ich dem Landkreis meine Anerkennung ausspreche. Ich bin mir sicher, dass der Landkreis auch weiterhin sparsam und wirtschaftlich handeln und eine nachhaltige und solide Haushaltswirtschaft betreiben wird.“

Nach Prüfung des Haushaltes 2018 hat das Innenministerium mit Schreiben vom 07. März 2018 das Erreichen der „dauernden Leistungsfähigkeit“ bescheinigt, wodurch der Zukunftsvertrag unmittelbar endete. Diese „dauernde Leistungsfähigkeit“ setzt insbesondere voraus, dass der Haushalt aktuell und mittelfristig ausgeglichen ist, die Bilanz eine positive Nettoposition ausweist und diese voraussichtlich auch ausgewiesen bleibt. Das Innenministerium bestätigte, dass der Landkreis inzwischen alle verbliebenen Fehlbeträge und Liquiditätskredite abgebaut und somit die Haushaltsziele des Zukunftsvertrags vollständig erreicht hat. Die genehmigungspflichtigen Teile des Haushaltes 2018 wurden in dem Zuge uneingeschränkt genehmigt.

In den Jahren 2009 bis 2016 wurden insgesamt 53 Zukunftsverträge bzw. Stabilisierungshilfe-vereinbarungen mit einem Gesamtvolumen von knapp 2. Mrd. Euro zwischen dem Land Niedersachsen und diversen Kommunen unterzeichnet. Zuvor wurden bereits fünf Zukunftsverträge vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit durch das frühzeitige Erreichen der dauernden Leistungsfähigkeit beendet: im Landkreis Uelzen und in den Städten Göttingen, Uelzen, Dassel und Barsinghausen.

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erstellt am:
09.03.2018

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