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Gemeinsames Lagebild der Justiz und der Polizei zu Organisierter Kriminalität in Niedersachsen 2014

Schwerpunkte: Russisch-Eurasische Kriminalität, Rockerkriminalität, Clankriminalität sowie Cybercrime

2014 wurden in Niedersachsen insgesamt 71 (2013: 67) Ermittlungskomplexe geführt, von denen 57 Verfahren durch niedersächsische Polizeidienststellen, zehn Verfahren durch den Zoll und jeweils zwei Verfahren vom Bundeskriminalamt und der Bundespolizei bearbeitet wurden. Fälle Organisierter Kriminalität (OK) liegen dann vor, wenn mehr als zwei Beteiligte über einen längeren Zeitraum zusammenarbeiten.

Im Berichtsjahr 2014 dominierten, wie auch in den Jahren zuvor, die Ermittlungskomplexe im Bereich der Rauschgiftkriminalität, wobei der Handel mit Drogen über das Internet, in sogenannten Darknets oder Darkboards, weiter zunimmt. Die Anzahl der Ermittlungskomplexe in den anderen Hauptaktivitätsfeldern der Organisierten Kriminalität (Wirtschaftskriminalität, Cybercrime, Eigentumsdelikte, Gewaltdelikte) ist ebenfalls angestiegen.

Im Jahr 2014 betrug der in diesen OK-Komplexen festgestellte Gesamtschaden rd. 64 Mio. € (2013: 78 Mio. €), wobei die kriminellen Erträge der Tätergruppierungen mit rd. 36 Mio. € fast exakt auf dem Niveau des Vorjahres blieben.

Im Rahmen von Finanzermittlungen und vorläufigen Vermögensabschöpfungsmaßnahmen konnten 2014 1.400.119,00 € (2013: 2.595.088,00 €) gesichert und somit eine Abschöpfungsquote von 3,82 % (2013: 6,98 %) erreicht werden.

Die Voraussetzung jeder vermögensabschöpfenden Maßnahme ist die Feststellung, dass der Täter oder ein Dritter etwas erlangt hat und die entsprechenden Werte noch im Vermögen vorhanden sind.

Das Problem liegt aber darin, dass die dafür erforderliche Beweisführung - nach aktueller Gesetzeslage - schwierig und durch die zunehmende Internationalisierung der Organisierten Kriminalität häufig von aufwändigen Rechtshilfemaßnahmen im Ausland abhängig ist. Die Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen und außereuropäischen Rechtshilfe wird aber einerseits kontinuierlich weiter verbessert. Außerdem ist eine gesetzliche Vereinfachung der Regelungen zur Vermögensabschöpfung nötig. Hierzu zählt insbesondere die Einführung einer Beweislastumkehr, für die sich bereits mehrfach die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, ausgesprochen haben. Durch die Beweislastumkehr müssten die Verdächtigen beweisen, dass ihre Vermögenswerte nicht illegal erlangt wurden - aktuell müssen das jedoch die Ermittlungsbehörden nachweisen. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Referentenentwurf für Ende 2015 angekündigt.

Die Ermittlungen in den OK-Komplexen richteten sich insgesamt gegen 799 Tatverdächtige (2013: 862) aus 55 verschiedenen Staaten. Neben 283 deutschen Tatverdächtigen (2013:333) wurden u.a. auch Ermittlungen gegen Tatverdächtige aus der Türkei (180), Polen (49), Ukraine (28), Niederlande (20), Russische Föderation (17), Albanien (17) sowie Serbien (13) geführt.

Russisch-Eurasische Kriminalität (REOK)

Die Anzahl Tatverdächtiger aus dem Deliktsfeld der REOK belief sich für 2014 auf 95 (2013: 107). Die Tätergruppierungen sind deliktisch breit aufgestellt, wobei Schwerpunkte auf dem Cybercrime (33 %) sowie der Eigentumskriminalität (22,2 %) liegen. Zu letzterer wurde in den Jahren 2013 und 2014 bundesweit eine Häufung von Eigentumsdelikten durch georgische Staatsangehörige festgestellt, die ebenfalls auch als Flüchtlinge nach Deutschland einreisen und hier Asyl beantragen.

Unter REOK sind im weitesten Sinne alle Strukturen Organisierter Kriminalität zu fassen, die von Personen dominiert werden, die in der ehemaligen Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten geboren wurden und eine entsprechende Prägung erfahren haben.

Rockerkriminalität

Im Bereich der Rockerkriminalität wurden 2014 insgesamt sieben Verfahren geführt, wovon sich drei gegen rockerähnliche Gruppierungen (Brigade 81 und United Tribuns) und vier gegen Outlaw-Motorcycle-Gangs (OMCG’s: Mongols MC und Hells Angels MC) richteten. Darüber hinaus erfolgten Ermittlungen gegen eine deutsch-türkische Gruppierung, die über Verbindungen zu dem Hells Angels MC Charter North Region verfügte. Deliktisch traten diese Gruppierungen überwiegend im Rauschgift- oder Gewaltbereich (Erpressungs- und Tötungsdelikte) in Erscheinung. Grundsätzlich kann für 2014 (wie auch im Vorjahr) zudem festgestellt werden, dass die Dynamik im Zusammenhang mit der Gründung, Auflösung und Umstrukturierung von Rockergruppen oder rockerähnlichen Gruppierungen weiter anhält. Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat im Oktober 2014 gegenüber dem Hells Angels MC Göttingen ein Vereinsverbotsverfahren ausgesprochen.

Clankriminalität

Die registrierte Anzahl der Tatverdächtigen mit Mhallamiye-Herkunft (Die Volksgruppe der Mhallamiye (“M-Kurden“) stammte ursprünglich aus dem Nord-Irak und Syrien. Sie wurden in der südostanatolischen Provinz Mardin (Türkei) zwangsangesiedelt. Dort waren sie nie in die staatlichen Strukturen integriert und werden auch von den türkischen Kurden nicht als ihresgleichen anerkannt.) blieb im Vergleich zu 2013 annähernd konstant. Das Dunkelfeld in diesem besonderen Kriminalitätsphänomen dürfte allerdings aufgrund verschiedener Aspekte (abgeschottete Clanfamilienstrukturen, hohe Bedrohungs- und Gefährdungssituation für potentielle Zeugen und Opfer) erheblich sein. Für 2014 wurde ein OK-Verfahren gemeldet, dem diverse Straftaten aus dem Bereich der Rauschgift- und Waffenkriminalität zu Grunde liegen. Kurz- und mittelfristig ist sowohl mit einer Zunahme der Tatverdächtigen ethnischer Clans als auch einem Wiederanstieg neu initiierter OK-Verfahren zu rechnen.

Cybercrime

Die Anzahl der geführten Ermittlungskomplexe mit dem Schwerpunkt Cybercrime hat sich von 2013 zu 2014 auf sechs OK-Verfahrenskomplexe verdoppelt. Das entspricht dem Bundestrend, das Lagebild OK des Bundes konstatiert für 2014 zwölf Cyber-OK-Verfahren. Demnach werden erneut die Hälfte aller bundesweiten OK-Verfahren Cybercrime in Niedersachsen geführt.

Hierbei handelt es sich um Umfangverfahren mit einer erheblichen Anzahl Tatverdächtiger aus unterschiedlichen Ländern, einer Vielzahl von Geschädigten und Finanztransaktionen, welche einen erheblichen Ressourceneinsatz erfordern. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird. Es bestätigt sich hierbei eine zunehmende Internationalisierung der in diesem Feld tätigen organisierten Täterstrukturen. Kennzeichnend für dieses Deliktsfeld bleibt zudem die Verursachung sehr erheblicher Schadenssummen (2014: 33.879.915,-€).

Polizei und Staatsanwaltschaft setzen in bewährter Weise gemeinsam Ausbildungsressourcen ein, um mit der technischen Entwicklung und den Einsatzvarianten Schritt zu halten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschleunigung und Synchronisierung von multilateraler Rechtshilfe. Hier hat es sich insbesondere ausgezahlt, dass erforderliche Rechtshilfemaßnahmen in Kooperation mit den europäischen Partnern (insbesondere Europol und Eurojust) eng abgestimmt und vor Ort begleitet wurden.

Polizei und Justiz haben zur Zuständigkeitsbestimmung ein gemeinsames Konzept entwickelt, um in Fällen, in denen das Internet als Tatmittel genutzt wird, sinnvoll und effektiv arbeiten und Zuständigkeitsprobleme vermeiden zu können.

Menschenhandel

Im Jahr 2014 wurde ein OK-Verfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung bearbeitet. In diesem Ermittlungskomplex lockten vier bulgarische Beschuldigte ihre bulgarischen Opfer unter Vorspiegelung falscher Versprechungen nach Deutschland, um sie hier unter Androhung und Anwendung von Gewalt zur Prostitution zu zwingen. In einem Gerichtsverfahren wurden die beiden Angeklagten zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe und zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wobei letztere zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Generell gestalten sich die Ermittlungen im Rahmen des Menschenhandels vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage sehr schwierig und hängen in der Regel von der Glaubhaftigkeit der Angaben der Opferzeugen, aber auch deren Standhaftigkeit, insbesondere in der Hauptverhandlung, ab. Die Bundesregierung hat im April 2015 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Menschenhandelsrichtlinie (Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates) vorgelegt, der derzeit im Bundestag beraten wird. Die Landesregierung begleitet dieses Gesetzgebungsverfahren intensiv und dringt dabei auf eine Neufassung der Straftatbestände des Menschenhandels (§§ 232 ff. StGB), mit der u.a. der Tatnachweis erleichtert werden soll. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll zudem geprüft werden, inwieweit weitergehender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und die niedersächsische Gesetzesinitiative, deren Wiederaufruf im Bundesrat mit Blick auf den vorgenannten Gesetzesentwurf zunächst zurückgestellt wurde, weiter zu verfolgen ist.

Beim Menschenhandel ist von einem hohen Dunkelfeld auszugehen, welches mit Einführung eines neuen Gesetzes zur Regulierung der Prostitution in dieser Legislaturperiode wesentlich erhellt werden sollte. Hierzu hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Juli 2015 einen Referentenentwurf vorgelegt. Auch dieses Gesetzgebungsvorhaben wird die Landesregierung intensiv begleiten und verfolgen. Denn die niedersächsische Landesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung die verstärkte Bekämpfung des Menschenhandels als extremste Form sexueller Ausbeutung zum Ziel gesetzt. Sie wird sich dafür einsetzen, auch auf Basis der Gesetzesinitiativen, die dem Menschenhandel entgegenwirken sowie den wirkungsvollen Schutz der Opfer jeglicher Form von Ausbeutung zum Ziel haben, zeitnah und umfassend umzusetzen.

Justizieller Teil des OK-Lagebildes

Im Jahr 2014 haben die niedersächsischen Staatsanwaltschaften 68 Ermittlungskomplexe gemeldet, die ihrerseits aus einer Vielzahl von Einzelverfahren bestanden. Die Diskrepanz zu der o.g. Zahl der polizeilichen Ermittlungskomplexe (71) ergibt sich daraus, dass die Staatsanwaltschaften in drei Ermittlungskomplexen entgegen der Einschätzung der sachbearbeitenden Zollbehörden die OK-Relevanz verneint haben. Ferner waren bei den Staatsanwaltschaften oder Gerichten im Berichtsjahr weitere 30 Verfahrenskomplexe anhängig, die bei den Polizeibehörden bereits abgeschlossen waren. Insgesamt ergaben sich daraus 98 Ermittlungskomplexe (2013: 82), die 370 Strafverfahren (2013: 216) mit 572 Beschuldigten umfassten. Dieser Anstieg und die große Zahl der Beschuldigten ist u.a. darauf zurückzuführen, dass allein in zwei Verfahrenskomplexen einer Staatsanwaltschaft jeweils 123 bzw. 17 Ermittlungsverfahren geführt wurden.

Gegen 205 Beschuldigte wurde Anklage erhoben (2013: 55) und bei 170 (2013: 52) erfolgte eine Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts. Insgesamt überwiegen die Verfahrensabschlüsse durch Anklageerhebung diejenigen durch Einstellung des Verfahrens deutlich.

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 50 Strafverfahren bzw. Hauptverhandlungen (2013: 34) gegen einen oder mehrere Angeklagte aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität durchgeführt und abgeschlossen. In insgesamt 99 Urteilen (2013: 46) erfolgten zwei Freisprüche, ein Urteil lautete auf Verwarnung mit Strafvorbehalt und zwei weitere auf Geldstrafen. Im Übrigen wurden (Gesamt-)Freiheitsstrafen verhängt. Hierbei wurden von den Gerichten in zwei Fällen auf (Gesamt-)Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, in 27 Fällen auf (Gesamt-)Freiheitsstrafen von einem bis zwei Jahren, in 24 Fällen auf (Gesamt-)Freiheitsstrafen von zwei bis vier Jahren, in 28 Fällen auf (Gesamt-) Freiheitsstrafen von vier bis sechs Jahren, in 12 Fällen auf (Gesamt-)Freiheitsstrafen von sechs bis neun Jahren und in einem Fall auf eine lebenslange Freiheitsstrafe erkannt. Die Dauer der Hauptverhandlungen lag zwischen wenigstens einem Tag und höchstens 151 Tagen. Der Großteil der Verfahren waren Strafkammersachen (88 Urteile), wobei nur bei 32 Verurteilungen (34,34 %) Verfahrensverständigungen nach § 257c StPO stattgefunden haben. Die Verständigungsquote ist damit im Vergleich zum Vorjahr (60,6 %) deutlich zurückgegangen.

Wichtiger Hinweis: Die Zahlen aus dem Jahr 2013 sind, soweit sie die Verfahrenseinstellungen, Anklageerhebungen und Verurteilungen betreffen, mit denen aus 2014 nicht direkt vergleichbar. Der Grund liegt darin, dass die Staatsanwaltschaften nicht nur - wie bisher - die Anzahl der Einstellungsverfügungen, Anklageschriften und Verurteilungen, sondern erstmalig auch die Anzahl der von der jeweiligen Verfahrensentscheidung betroffenen Beschuldigten/Angeklagten/Verurteilten mitgeteilt haben.

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erstellt am:
21.12.2015

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