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Erteilung der Berufserlaubnis zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter

Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter sollen in Ihrer Position als Helfer des Arztes

  • am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchführen,
  • die Transportfähigkeit solcher Patienten herstellen,
  • die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus beobachten und aufrechterhalten,
  • sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung befördern.

Das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Celle ist mit Wirkung vom 01.03.2024 in Niedersachsen zuständig für die Verleihung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter. Grundlage hierfür bildet das Notfallsanitätergesetz vom 22. Mai 2013. Maßgebend für die Zuständigkeit ist die Ablegung der theoretischen Prüfung in Niedersachsen.

Den formlosen Antrag mit den benötigten Unterlagen richten Sie bitte an:

Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz
Dezernat 2.3 - Zivile Verteidigung und Rettungsdienst
Postfach 2205
29262 Celle

eMail: ZV-Rettungsdienst@nlbk.niedersachsen.de

Für die Ausbildung zur Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter ist in Niedersachsen das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover, Mailänder Straße 2 in 30539 Hannover zuständig. Das Landesamt berät Sie gerne zu Fragen der Ausbildung.

Informationen zur Ausbildung finden Sie unter anderem auch im BerufeNet der Bundesagentur für Arbeit.

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