Freiwilliger Streifen- und Ordnungsdienst
Schünemann: Großes Interesse der Kommunen
HANNOVER. Innenminister Uwe Schünemann zeigt sich erfreut über das große Interesse der niedersächsischen Kommunen an einem freiwilligen Streifen- und Ordnungsdienst. Schünemann sagte am Montag in Hannover, bislang hätten 52 Städte und Gemeinden ihre Teilnahme an einer Informationsveranstaltung im Juni angemeldet. Aus den 52 Kommunen würden dann zehn bis 15 Städte und Gemeinden für die Teilnahme an einem Pilotprojekt ausgewählt, so der Innenminister. "Es ist geplant, dass in der Startergruppe Gemeinden jeder Größenordnung, aus allen Landesteilen und mit unterschiedlichen politischen Mehrheitsverhältnissen sind."
Das Modell eines freiwilligen Streifen und Ordnungsdienstes in den Kommunen diene dem Ziel, das sich Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen noch sicherer fühlen können, so der Innenminister. Die Angehörigen eines freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes sollen danach:
- Die Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben der Gefahren-abwehr durch Präsenz und Kontrollgänge im öffentlichen Ver-kehrsraum unterstützen und auch Ordnungswidrigkeiten dokumentieren und anzeigen,
- Ansprechpersonen für die Bürgerinnen und Bürger sein,
- Informationen an die im Einzelfall zuständige Kommune, aber auch, soweit polizeiliche Belange betroffen sind, an die örtliche Polizeidienststelle weitergeben,
- Aals unmittelbare Befugnisse die so genannten Jedermann-rechte im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe einsetzen können.
"Die Kommunen leisten einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In vielen Gemeinden ist darüber hinaus auch ein Engagement der Bürgerinnen und Bürger vorhanden, die sich an dieser Aufgabe beteiligen wollen", sagte Schünemann. Das Land Niedersachsen werde die Kommunen deshalb bei ihrer Aufgabenerfüllung bei der Ausbildung des freiwilligen Streifen und Ordnungsdienstes unterstützen, so der Innenminister.
Anlage zur PI 107/06
1 Gemeinde Goldenstedt 33 Stadt Leer
2 Gemeinde Steinfeld 34 Stadt Munster
3 Stadt Braunschweig 35 Stadt Hameln
4 Stadt Peine 36 Gemeinde Hatten
5 Stadt Hildesheim 37 Stadt Vechta
6 Samtgemeinde Fürstenau 38 Stadt Achim
7 Samtgemeinde Bersenbrück 39 Stadt Schneverdingen
8 Stadt Esens 40 Samtgemeinde Neuenhaus
9 Stadt Helmstedt 41 Stadt Northeim
10 Gemeinde Belm 42 Stadt Georgsmarienhütte
11 Gemeinde Bad Rothenfelde 43 Stadt Wildeshausen
12 Gemeinde Wangerooge 44 Stadt Osnabrück
13 Stadt Wittingen 45 Stadt Friesoythe
14 Gemeinde Dornum 46 Gemeinde Bienenbüttel
15 Stadt Wiesmoor 47 Stadt Bückeburg
16 Stadt Hemmingen 48 Stadt Gehrden
17 Stadt Norderney 49 Stadt Lohne
18 Stadt Papenburg 50 Stadt Dinklage
19 Gemeinde Jork 51 Stadt Buchholz i.d.N.
20 Stadt Bergen 52 Stadt Barsinghausen
21 Stadt Langenhagen 53 Stadt Garbsen
22 Stadt Burgdorf
23 Stadt Bremerförde
24 Flecken Aerzen
25 - 27 Gemeinden Bad Esse, Bohmte, Os-tercappeln (Altkreis Wittlage)
28 Flecken Coppenbrügge
29 Stadt Nordhorn
30 Gemeinde Hermannsburg
31 Stadt Damme
32 Stadt Stade
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.05.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010