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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Datenschutz bei TKÜ-Maßnahmen (Teil 2)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2016; Fragestunde Nr. 31

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung von Abgeordneten der FDP-Fraktion (Nr. 56 des Dezember-Plenums) wird ausgeführt, dass zahlreiche datenschutzrechtlichen Mängel noch immer nicht behoben sind, obwohl der beauftragte Dienstleister darauf hingewiesen und mit der Mängelbeseitigung beauftragt wurde.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei dem vom Landeskriminalamt Niedersachsen beschafften TKÜ-System handelt sich um eine VS(Verschlusssache)-Auftragserteilung für einen sicherheitsempfindlichen Bereich nach § 1 Abs. 4 Nr. 1 Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG).

Sowohl die Systemtechnik zur Telekommunikationsüberwachung als auch die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen, bzw. die vergabe- und vertragsrechtliche Ausgestaltung sind gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 als „VS-Vertraulich“ eingestuft.

Aus diesen Gründen ist eine in die Tiefe gehende Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellungen nicht möglich.

Gleichwohl könnte die Beantwortung, soweit gewünscht, in vertraulicher Sitzung erfolgen.

1. Was hat das LKA Niedersachsen konkret gegenüber dem Dienstleistungsunternehmen unternommen, damit die Mängel abgestellt werden?

Mit Ausnahme der Vertragsaufkündigung wurden sämtliche vertragsrechtlich zugestandenen Einwirkungsmöglichkeiten ausgeschöpft.

2. Welche Konsequenzen hatte die Schlecht- bzw. Nichtleistung für das Dienstleistungsunternehmen?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Die im Zusammenhang mit den in Anspruch genommenen Einwirkungsmöglichkeiten stehenden unternehmerischen Folgen für das beauftragte Dienstleistungsunternehmen sind nicht bekannt.

3. Wurden Zahlungen an das Dienstleistungsunternehmen einbehalten? Wurde Schadensersatz gefordert? Wenn ja, in welchem Umfang?

Es wurden Zahlungen einbehalten und es wurde Schadensersatz gefordert.

Eine weitere Beantwortung der Fragestellung ist aufgrund der Gesamteinstufung als „VS – vertraulich“ (siehe Vorbemerkung) nicht möglich.

Gleichwohl könnte die Beantwortung, soweit gewünscht, in vertraulicher Sitzung erfolgen.

Presseinformation

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erstellt am:
22.01.2016

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