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Neue Festlegung der Quoten für die Verteilung von Asylsuchenden auf Kommunen

Neue Festlegung der Quoten für die Verteilung von Asylsuchenden auf Kommunen

Das Land Niedersachsen hat die Quoten zur Aufnahme von Asylsuchenden von den Kommunen nach dem Aufnahmegesetz heute (Freitag, 4. Dezember 2015) neu festgesetzt. Das Land geht dabei von einem Gesamtkontingent von 50.000 Asylsuchenden aus, die voraussichtlich bis Ende März 2016 auf die Kommunen zu verteilen sind. Für den Rest des Jahres wird das Verteilungsniveau nach Einschätzung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport voraussichtlich niedriger liegen. Insgesamt rechnet das Ministerium bei allen Unwägbarkeiten hinsichtlich der zu erwartenden Zugänge für das gesamte Jahr 2016 mit einem groben Richtwert von 100.000 Asylsuchenden, die in Niedersachsen aufzunehmen sind.

Hintergrund der neuen Verteilungsquote ist, dass das eigentlich bis Ende Januar 2016 festgesetzte Kontingent vermutlich bereits Anfang des Jahres 2016 ausgeschöpft sein wird. Das hängt unmittelbar mit den historisch hohen Zugangszahlen der Monate September, Oktober und November zusammen. Im ersten Quartal 2016 müssen daher mehr Flüchtlinge als bislang geplant verteilt werden, um diese sehr hohen Zugänge zu bewältigen. Ein wesentliches Ziel ist dabei auch, seitens des Landes keine weiteren Amtshilfeersuchen an die Kommunen richten zu müssen sowie die bisher in Anspruch genommene Amtshilfe teilweise zurückzufahren.

Dazu der Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Manke: „Die Herausforderungen bei der Flüchtlingsaufnahme bleiben auch in 2016 für alle staatlichen Ebenen riesig. Nachdem das Land seit September mehr als 80.000 Flüchtlinge aufgenommen hat, muss die Verteilung auf die Kommunen noch einmal intensiviert werden. Mit der Festsetzung der neuen Quote haben wir ein neues Anrechnungsverfahren vorgelegt, welches einen fairen Lastenausgleich zwischen den Gebietskörperschaften gewährleistet. Ich danke allen Kommunen, den Hilfsorganisationen und den vielen Mitarbeitern in der Landesverwaltung auch an dieser Stelle für ihren großen Einsatz in diesen herausfordernden Zeiten.“

Für die Festsetzung der konkreten Aufnahmequote einer Kommune ist mit dem heutigen Erlass erstmals ein neues Anrechnungsverfahren angewandt worden. Dabei wurde zunächst der jeweilige Anteil einer Kommune an der Gesamteinwohnerzahl des Landes zugrunde gelegt. Im entsprechenden Verhältnis wäre die Kommune grundsätzlich zur Aufnahme von Asylsuchenden verpflichtet. In einem zweiten Schritt wird dann berücksichtigt, dass Kommunen im unterschiedlichen Maße bereits durch die Erstaufnahme von Flüchtlingen beansprucht sind.

Folgende Kapazitäten werden zum Stichtag 1. Dezember 2015 berücksichtigt:

  • - Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen,
  • - Plätze in den Notunterkünften,
  • - Plätze, die im Rahmen der Amtshilfe geschaffenen wurden
  • - sowie die über die reguläre Belegung hinaus genutzten Überkapazitäten in den Kommunen, die Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung sind, um dieser besonderen Situation in den Kommunen Rechnung zu tragen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden per Erlass bereits von der für die Verteilung zuständigen Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) über deren maßgebliche Aufnahmequote unterrichtet.

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erstellt am:
07.12.2015

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