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Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport

400 Mio. € Stabilisierungshilfe von Land und Kommunen


Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, das bestehende Entschuldungsprogramm für Kommunen aus Mitteln des Landes und des kommunalen Finanzausgleichs fortzusetzen und im Rahmen einer letzten Tranche abzuschließen. Für diese Stabilisierungshilfen stehen rund 400 Mio. € zur Verfügung, die besonders finanzschwachen und von hohen Fehlbeträgen betroffenen Städten, Landkreisen und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden, die bislang keine Unterstützung erhalten konnten. Im Rahmen der Haushaltsklausur am 20./21. Juli hat das Kabinett das dazu mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Konzept beschlossen. An die künftige Haushaltsführung der Empfänger richten sich allerdings strenge Anforderungen.

Bei diesen 400 Mio. € handelt es sich um Restmittel aus dem bestehenden Entschuldungsprogramm, dem sog. Zukunftsvertrag. Mit diesen Mitteln können bis zu elf Kommunen im Umfang von bis zu 60% ihres Kassenkreditbestands entschuldet werden (s. Anlage). Die Teilnahme der Städte, Landkreise und Gemeinden ist freiwillig.

Voraussetzung dafür ist, dass die Kassenkredite je Einwohner 1.000 EUR pro Einwohner übersteigen und langjährig hohe Defizite bestehen und eine geringe Steuerkraft vorhanden ist.

Die Stabilisierungshilfen werden von allen drei Kommunalen Spitzenverbänden mitgetragen und stellen damit erneut eine große staatlich-kommunale Solidarleistung dar. Zugleich legten insbesondere auch die Kommunalen Spitzenverbände großen Wert darauf, dass im Gegenzug für eine Entschuldung aus Solidarmitteln des Finanzausgleichs und des Landes sehr hohe Anforderungen an die Konsolidierungsanstrengungen verlangt werden. Dabei besteht die maßgebliche Neuerung der Stabilisierungshilfen vor allem darin, dass – anders als im Rahmen des sog. Zukunftsvertrages – nicht mehr zwingend eine Fusion oder ein nicht erreichbarer Haushaltsausgleich gefordert werden, sondern die schrittweise Umsetzung anspruchsvoller, aber machbarer Konsolidierungsmaßnahmen. Damit können nun auch die schwächsten niedersächsischen Kommunen von dem Entschuldungsprogramm profitieren.

Anlage

Für folgende Kommunen kommt eine Stabilisierungshilfe nach den vom Kabinett beschlossenen Vorgaben in Betracht:

Name der Gemeinde/
des Gemeindeverbandes

Einwohnerzahl

Maximale Stabilisierungshilfe

in Euro

Cuxhaven,Stadt

48 286

187.500.000

SGB Walkenried

4 635

10.204.442

Baltrum

626

1.350.000

Amt Neuhaus

4 775

9.093.057

Schöningen,Stadt

11 345

21.285.449

Königslutter a.Elm,St.

15 780

16.283.143

SGB Boerde Lamstedt

6 005

6.000.000

Büddenstedt

2 495

2.129.535

Landkreis Helmstedt

90 520

69.565.379

Seelze,Stadt

32 495

22.380.000

Wilhelmshaven,Stadt

75 453

48.300.000

Summe: 394.091.005

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.07.2015

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