Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Gewaltprävention bei Sportveranstaltungen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 5. Juni 2015; Fragestunde Nr. 60


Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:


Vorbemerkung der Abgeordneten

Szenekundige Beamte sollen bereits präventiv tätig werden, um möglicher Gewalt im Rahmen von Sportveranstaltungen vorzubeugen. Zu diesem Zweck existieren auch die „Arbeitsdateien Szenekundige Beamte“ (SKB), in denen die Daten gewalttätiger Fans gespeichert werden.

Zum Teil sind SKB allerdings recht umstritten. Der notwendige respektvolle Umgang zwischen Fan und Polizist kann untergraben werden, wenn nicht klar ist, wie die Polizei im Einzelnen arbeitet. Fehlt jedoch der Polizei die Akzeptanz der Fangemeinde, wird teilweise die Kontaktaufnahme gänzlich abgelehnt. Aus der Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion (Drucksache 17/3416) ergab sich eine erste Einordnung der Landesregierung bezüglich der Personen, die in der „SKB-Datenbank“ gespeichert sind. Der NDR berichtete am 14. Mai 2015 von Standorten entsprechender Dateien in Braunschweig und Wolfsburg.


Vorbemerkung der Landesregierung

Szenenkundige Beamtinnen und Beamten (SKB) spielen eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung und Bewältigung von Polizeieinsätzen anlässlich von Fußballspielen. Durch ihre intensive Beschäftigung und die daraus resultierenden Szenenkenntnisse liefern sie wichtige Informationen an die Polizeiführer, insbesondere über möglicherweise problematische Teile von Fanszenen.

Bei einem kleinen Teil der jeweiligen örtlichen Fußballanhängerschaften haben sich in diesem Kontext zum Teil ausgesprochen kritische bis feindselige Einstellungen etabliert und verfestigt. Dieser Teil der Fans verwehrt sich tatsächlich der Kontaktaufnahme mit der Polizei.

Diesem Prozess begegnet die niedersächsische Polizei durch verstärkte Kommunikation und Kommunikationsangebote sowie Transparenz im Handeln vor, während und nach den Einsätzen.


1. An welchen Standorten in Niedersachsen gibt es seit wann solche Dateien?

Entsprechende Dateien werden geführt bei der Polizeiinspektion Hannover West (seit 1. März 2005), dem Polizeikommissariat Braunschweig-Nord (seit 26. August 2002) und der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt (seit 9. Februar 2006).


2. Wie viele Personen sind in den Dateien an den einzelnen Standorten gespeichert?

Mit Stand vom 27. Mai 2015 werden in Hannover 583 Personen, in Braunschweig 346 Personen und in Wolfsburg 230 Personen geführt.


3. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzliche Löschfrist (von fünf Jahren) in jedem Fall eingehalten wird?

Die Einhaltung der Löschfristen obliegt den SKB. Der Landesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, dass die gesetzlichen Löschfristen nicht eingehalten werden.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2015

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln