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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum abgesagten Braunschweiger Karnevalsumzug

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. Mai 2015; Fragestunde Nr. 28. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesreg-gierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns (CDU) wie folgt:


Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 17. Februar 2015 wurde der Braunschweiger Karnevalsumzug „Schoduvel“ wegen konkreter Hinweise auf einen Terroranschlag abgesagt. Hintergrund sollen laut Presseberichten konkrete Hinweise aus der salafistischen/islamistischen Szene gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Hannover führt wegen dieses Terrorverdachts die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen durch.

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 10. März 2015 („Terrorverdacht im Karneval: Ermittler tappen im Dunkeln“), dass weiterhin in alle Richtungen Ermittlungen gegen Unbekannt stattfänden.

Die Braunschweiger Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 30. März 2015 („Karnevals-Absage - keine Behörde will etwas sagen“), dass weiterhin unklar sei, ob es neue Erkenntnisse zur Terrordrohung in Braunschweig gäbe.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Braunschweiger Karnevalsumzug „Schoduvel“ wurde am 15. Februar 2015 nach einem beim Niedersächsischen Verfassungsschutz eingegangenen, ernstzunehmenden Hinweis durch die Polizeidirektion Braunschweig abgesagt. Dies vorausgeschickt beantwortet die Landesregierung die Anfrage wie folgt:

1. Gab es seit der Absage des „Schoduvel“ weitere konkrete Hinweise auf Planungen zu Terroranschlägen gegen diesen?

Nein.

2. Gibt es nach Erkenntnissen der Landesregierung gegenwärtig im Braunschweiger Raum eine salafistische oder islamistische Gruppe, die Terroranschläge plant oder geplant hat?

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine dementsprechenden Erkenntnisse vor.

3. Wurde vor der Absage des „Schoduvel“ das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum des Bundes und der Länder einbezogen?

Nein, da an dem betreffenden Wochenende kein Geschäftsbetrieb des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) stattfand.

Allerdings wurden die maßgeblich an dem GTAZ beteiligten Behörden - insbesondere das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz sowie der Generalbundesanwalt - am 15. Februar 2015 über den Sachverhalt informiert.

Presseinformation

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erstellt am:
13.05.2015

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