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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Edathy

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20. Februar 2015; Fragestunde Nr. 22 Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU)


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Presseberichten zufolge haben Beamte der Staatsanwaltschaft Hannover, des Landeskriminalamtes Niedersachsen und des Fachkommissariats I der Polizeiinspektion (PI) Nienburg-Schaumburg am 10. Februar 2014 die Wohnung des SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy in Rehburg durchsucht. Entsprechende Razzien gab es laut Presseberichten auch in den Wahlkreisbüros des Abgeordneten Edathy in Nienburg und Stadthagen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter welcher Polizei- und Justizbehörden in Niedersachsen haben wen wann (Datum und genaue Uhrzeit) über die bevorstehenden Durchsuchungen informiert bzw. unterrichtet (Funktionsbezeichnung genügt)?

2. Wen haben die durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von Polizei- und/oder Justizbehörden über die bevorstehenden Durchsuchungsmaßnahmen informierten Personen ihrerseits wann (Datum und genaue Uhrzeit) über die bevorstehenden Durchsuchungsmaßnahmen informiert
oder unterrichtet, insbesondere welche Mitglieder der Landesregierung und welche Staatssekretärinnen und Staatssekretäre?

3. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Innenminister Boris Pistorius in der Antwort der Landesregierung auf den Beweisbeschluss BB 18 (27) 9 des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages als einziger niedersächsischer Kenntnisträger keine genaue Datumsangabe hinsichtlich der erstmaligen Kenntnisnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen Sebastian Edathy nennen konnte: Kann Innenminister Boris Pistorius inzwischen den genauen Wochentag samt Uhrzeit rekonstruieren bzw. sich daran erinnern, an dem er erstmals Kenntnis von bevorstehenden Ermittlungen gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy erlangte?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Landesregierung hat im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Sebastian Edathy umfassend zu mehreren parlamentarischen Anfragen unterrichtet, auch im Zusammenhang mit der am 10. Februar 2014 erfolgten Durchsuchung der Wohnung sowie weiterer von ihm genutzter Räumlichkeiten in Rehburg-Loccum, Nienburg und Stadthagen.

In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf das Protokoll der 30. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages vom 27. Februar 2014 (S. 2690 ff.) zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage der Fraktion der FDP „Edathygate – Wie steht die SPD zum Rechtsstaat?“ (Drs. 17/1232) sowie zu der Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion "Hier regiert der Apparat - Ist die Justizministe­rin in ihrem Amt überfordert?“ - Drs. 17/1605 (S. 3570 des Stenografischen Berichtes vom 27. Juni 2014) verwiesen. Hierauf wird Bezug genommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Eine Protokollierung konkreter Uhrzeiten und Namen von Gesprächspartnern von anschließenden Telefonaten zur Vorbereitung der beabsichtigten Durchsuchungen und zur Weitergabe von Informationen erfolgte nicht umfänglich. Soweit diese Daten konkret vorliegen, sind sie benannt.

Für den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums ist anzuführen, dass die Entscheidung über eine sofortige Durchsuchung der Wohn- und Büroräume des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy von der Staatsanwaltschaft Hannover am Vormittag des 10. Februar 2014 getroffen worden ist. Gleich daran anschließend unterrichtete LOStA Dr. Fröhlich fernmündlich seinen Dienstvorgesetzten GenStA Dr. Lüttig. OStA Klinge informierte - ebenfalls am Vormittag des 10. Februar 2014 - die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover sowie die zuständigen Beamten des LKA Niedersachsen. Von OStA Klinge wurde etwa gegen Mittag mit der Antragstellung für einen Durchsuchungsbeschluss zudem der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hannover unterrichtet.

GenStA Dr. Lüttig informierte im Laufe des Vormittags den LOStA Schierholt, der wiederum um 11:03 Uhr per E-Mail – übersandt an das Postfach von Herrn Dr. Hackner sowie das damalige Vorzimmer – das Niedersächsische Justizministerium von der geplanten Durchsuchung in Kenntnis setzte.

Wegen des bereits erheblichen Zeitablaufs kann nicht mehr sicher nachvollzogen werden, ob auch die stellvertretende Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft Hannover oder die Pressesprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Celle bereits zu diesem Zeitpunkt informiert worden sind.

Herr Dr. Hackner leitete die E-Mail des LOStA Schierholt anschließend an Herrn Staatssekretär Scheibel weiter. Darüber hinaus informierte Herr Dr. Hackner die damals zuständige Referentin welche mit der besagten E-Mail des LOStA Schierholt durch die zuständige Geschäftsstelleeinen entsprechenden Vorgang als Verschlusssache anlegen ließ.

Bezüglich der Weitergabe von Informationen bzw. zu den Unterrichtungen im Sinne der Fragestellungen wird für den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage der Abg. Editha Lorberg (CDU) „Welche Informationen aus dem Edathy-Verfahren gingen aus Niedersachsen an das BKA und weitere Dritte?“ (Drs. 17/2905) verwiesen.

Zu 2.

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 3.:

Sowohl der Minister als auch Polizeipräsident Kruse erinnern den genauen Tag nicht mehr. Der Zeitraum der zweiten Oktoberhälfte lässt sich dadurch herleiten, dass Polizeipräsident Kruse selbst erst am 15.10.2013 von dem o.g. Umstand erfahren hat und damit Minister Pistorius nicht hätte vorher informieren können. Der Polizeipräsident ist sich jedoch sicher, dass er den Minister nicht am selben Tag, sondern erst einige Zeit später informiert hat. Für die zweite Oktoberhälfte spricht zudem, dass im Kalender des Ministers am 25.10.2013 ein an dem Tag eingetragener Telefontermin mit Herrn PP Kruse („Herr PP Kruse ruft im Auto an (Thema: Verfahren)“) geplant war. Ob dieses Telefonat tatsächlich durchgeführt wurde und ob es um den o.g. Umstand ging, ist sowohl dem Minister als auch dem Polizeipräsidenten nicht mehr erinnerlich.

Presseinformation

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erstellt am:
20.02.2015

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