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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Feuerwehr-Lehrgängen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2015; Fragestunde Nr. 30 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Reinhold Hilbers, Rainer Fredermann, Thomas Adasch, Björn Thümler und Jens Nacke (CDU)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Nordhannoversche Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 5. Januar 2015 unter der Überschrift „Zu wenig Plätze bei Feuerwehr-Lehrgängen“ über fehlendes Personal an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK). Infolgedessen würden nicht genügend dringend benötigte Lehrgänge für die Feuerwehren angeboten.

So berichtet die Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt Burgwedel, Andrea Stroker, in dem Artikel: „Die Differenz zwischen Bedarf und zugeteilten Lehrgängen ist extrem.“

Von 55 beantragten Lehrgängen für das Jahr 2015 habe die Stadt für das erste Halbjahr nur sechs bekommen. Der Sprecher der Feuerwehr der Nachbargemeinde Isernhagen, Phillipp Suppan, spricht in dem Artikel davon, dass man von den 59 angeforderten Plätzen nur sieben bekommen habe.

Aus Gesprächen in anderen Regionen Niedersachsens sind ähnliche Klagen bekannt.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Fehlt gegenwärtig bei der NABK an den Standorten Loy und Celle Personal zur Durchführung der benötigten Lehrgänge?
  2. Falls ja zu Frage 1: Was tut die Landesregierung, um die notwendige Personalausstattung der NABK langfristig sicherzustellen (z. B. zusätzliches Personal durch Abordnungen, Einstellungen oder neue Beschäftigungsmodelle)?
  3. Wie viele Lehrgänge mit wie vielen Teilnehmern werden nach derzeitigen Stand im Jahr 2015 weniger als in den Vorjahren seit 2012 durchgeführt?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Durchführung von Lehrgängen an der NABK ist im Wesentlichen von den Parametern

Ausbildungsmitteln (Lehrsäle, Übungsobjekte und -flächen, Feuerwehrfahrzeuge), Internatsplätzen (Unterbringungs- und Versorgungskapazitäten) und Personal (feuerwehrtechnische Lehrkräfte, Servicepersonal in Verwaltung und Technik) abhängig.

Bei über die Jahre 2012 bis 2015 etwa gleichen Verhältnissen bei diesen Parametern bleibt das Ausbildungsangebot der NABK entsprechend groß. Die Nachfrage nach Lehrgängen ist in den letzten Jahren überproportional gestiegen.

Steigt aber die Ausbildungsnachfrage, so sinken in der Folge die prozentuale Zuteilungsquote und die Differenz zwischen angeforderten und erhaltenen Ausbildungsplätzen.

Gleichzeitig ist die Verfügbarkeit feuerwehrtechnischer Beamtinnen bzw. Beamter in der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt einer starken Abwanderung von der NABK zu den kommunalen Berufsfeuerwehren unterworfen. Durch die NABK ausgebildete Anwärterinnen / Anwärter beginnen nach Abschluss der Laufbahnausbildung unmittelbar bei einer kommunalen Feuerwehr oder stellen vielfach in der Probezeit einen Versetzungsantrag. Der Versuch, über bundesweite Ausschreibungen offene Stellen in den Wertigkeiten A11 oder A12 zu besetzen, führt nachweislich nicht zum Erfolg. Gegenwärtig bildet die NABK vier Anwärter der Fachrichtung Feuerwehr für die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt aus, die zum 1. April 2015 offene Stellen am NABK Standort Loy besetzen sollen. Zum 1. April 2015 beginnend besteht weiterhin die Absicht, weitere fünf Anwärter der Fachrichtung Feuerwehr durch die NABK ausbilden zu lassen. Seit dem Wintersemester 2012/2013 wird alternativ zur klassischen Laufbahnausbildung die Ausbildung über ein Bachelor-Bauingenieur-Studium an der Hochschule Ostfalia Campus Suderburg mit ergänzender feuerwehrtechnischer Ausbildung angeboten.


Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die gegenwärtige Schulkapazität kann seit Jahren den Bedarf der Kommunen nicht decken. Die Zuteilungsquote liegt seit 2010 zwischen ca. 50 und 63 Prozent. Um die Schulkapazität zu erhöhen, ist die Vergrößerung des Personalkörpers der NABK insgesamt erforderlich.

Zu 2.:

Die Landesregierung hat das vom Landtag zum Haushalt 2014 beschlossene Stellenhebungsprogramm zur Steigerung der Attraktivität der Lehrerstellen an der NABK konsequent und schnell umgesetzt. Von den feuerwehrtechnischen Lehrkräften konnten somit im Jahr 2014 über 50 Prozent befördert werden. Darüber hinaus erhalten die feuerwehrtechnischen Lehrkräfte seit dem 1. Januar 2014 eine monatliche Zulage in Höhe der Feuerwehrzulage.

Zum 1. April 2015 beginnend werden weitere fünf Anwärterinnen bzw. Anwärter der Fachrichtung Feuerwehr durch die NABK ausgebildet, sofern im Personalauswahlverfahren genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen.

Zur Gewinnung von eigenem Personal bietet die Landesregierung neben dieser klassischen Laufbahnausbildung für die Fachrichtung Feuerwehr auch das duale Studium an der Hochschule Ostfalia Campus Suderburg an. Mit der Gewährung von Stipendien konnten auf diesem Wege im ersten Studiengang zum Wintersemester 2013 vier und im zweiten Studiengang zum Wintersemester 2014 fünf Studentinnen und Studenten gewonnen werden, die als potenzielle zukünftige feuerwehrtechnische Lehrkräfte nach Abschluss des Studiums der NABK zur Verfügung stehen könnten.

Um zusätzliche Lehrgänge anbieten zu können, wird ergänzend auf den Einsatz von feuerwehrtechnischen Lehrkräften im Wege von Abordnungen oder als Gastdozenten zurückgegriffen.

Zu 3.:

Die Anzahl der Lehrgangsteilnehmertage sind im Schnitt über die Jahre nahezu gleich geblieben. Aufgrund von günstiger Konstellation der Feiertage standen in 2011 und 2012 mehr Lehrgangstage zur Verfügung. Die Anzahl der durchgeführten Lehrgänge ist nicht repräsentativ, da je nach Lehrgangsangebot ein Lehrgang eintägig, zweitägig bis hin zu zehn Wochen dauern kann. Im Segment der Führungsausbildung, das für die Wahrnehmung von Funktionen in den Ortsfeuerwehren entscheidend ist, ist die Anzahl der Lehrgänge von 134 (2012) über 138 (2013) und 145 (2014) auf geplant 158 (2015) gestiegen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

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