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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Fusion der Stadt Schöningen und der Samtgemeinde Heeseberg im LK Helmstedt

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. Dezember 2014; Fragestunde Nr. 32

Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten

Angelika Jahns (CDU)

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Die Stadt Schöningen und die Samtgemeinde Heeseberg verhandeln gegenwärtig mit der Landesregierung über den Abschluss eines Zukunftsvertrages zur weitestgehenden Entschuldung der beiden Kommunen.

Gegenwärtig gibt es bei den Fusionsverhandlungen verschiedene Probleme. So haben sich zwei Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Heeseberg gegen eine Fusion ausgesprochen. Weiterhin haben weder die Stadt Schöningen noch die Samtgemeinde Heeseberg seit der Einführung der Doppik in der kommunalen Haushaltsführung vom Landkreis Helmstedt genehmigte Eröffnungsbilanzen erstellt. Die buchhalterische Basis eines Zukunftsvertrages könnte daher nicht zutreffend sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Stand haben die Fusionsverhandlungen zwischen der Stadt Schöningen und der Samtgemeinde Heeseberg, und welche Hilfestellung gibt die Landesregierung hierbei?

2. Sind von der Kommunalaufsicht bestätigte Eröffnungsbilanzen vor einer Fusion und für einen Zukunftsvertrag zwingende Voraussetzungen?

3. Wie wirkt sich die Ablehnung der beiden Gemeinden zur Fusion auf die Bewertung der Fusion durch die Landesregierung aus?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Stadt Schöningen und die Samtgemeinde Heeseberg im Landkreis Helmstedt beabsichtigen seit einiger Zeit eine Strukturveränderung. Die Samtgemeinde Heeseberg soll danach in eine Einheitsgemeinde umgewandelt werden und mit der Stadt Schöningen eine neue Samtgemeinde bilden. Ursprünglich war auch die Gemeinde Büddenstedt an diesen Planungen beteiligt. In der Sitzung am 27. März 2014 hat sich der Rat der Gemeinde Büddenstedt allerdings gegen einen Zusammenschluss ausgesprochen.

In den Sitzungen am 10. Juli 2014 haben sich die Räte der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Heeseberg Gevensleben und Jerxheim gegen ihre Auflösung und die Bildung einer neuen Gemeinde als Mitgliedgemeinde einer neuen Samtgemeinde ausgesprochen. Die Vertretungen der Stadt Schöningen und der Samtgemeinde Heeseberg, wie auch deren Mitgliedsgemeinden Twieflingen, Ingeleben, Söllingen und Beierstedt haben für das Vorhaben gestimmt. Mit Schreiben vom 31. Juli 2014 haben die Stadt Schöningen und die Samtgemeinde Heeseberg angeregt, ein Gesetzgebungsverfahren zur Bildung der neuen Samtgemeinde Schöningen einzuleiten. In der Zwischenzeit wurde die Diskussion mit den ablehnenden Mitgliedsgemeinden fortgesetzt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Landesregierung unterstützt die Beteiligten in dem Entscheidungsfindungsprozess. Hierzu habe ich am 10. Dezember 2014 an einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur geplanten Fusion der Stadt Schöningen mit der Samtgemeinde Heeseberg teilgenommen, die in der Mitgliedsgemeinde Ingeleben stattgefunden hat. Dabei habe ich auf die Vorteile hingewiesen, die das geplante Vorhaben für die Beteiligten haben würde. Ob die bisher ablehnenden Mitgliedsgemeinden aufgrund dieses Gedankenaustausches oder anderweitiger neuer Informationen ihre Position noch einmal ändern werden, ist derzeit ungewiss.

Zu 2.:

Nach § 14a Abs. 1 NFAG gehört die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde zu den Voraussetzungen, unter denen eine Entschuldungshilfe gezahlt werden kann. Nach § 23 Abs. 5 GemHKVO besteht eine dauernde Leistungsfähigkeit unter anderem dann, wenn in der Bilanz eine positive Nettoposition ausgewiesen ist. Eine positive Nettoposition, die mindestens durch den Erhalt von Entschuldungshilfe erreicht wird, ist daher eine der Voraussetzungen für die Gewährung einer Entschuldungshilfe. In der Regel wird diese positive Nettoposition von den Vertragskommunen durch die Vorlage einer geprüften Eröffnungsbilanz nachgewiesen. In Ausnahmefällen – etwa wenn die Eröffnungsbilanz bisher nicht erstellt werden konnte – kann die positive Nettoposition auch durch eine Bescheinigung des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes nachgewiesen werden.

Zu 3.:

Die Landesregierung hat stets darauf hingewiesen, dass kommunale Fusionen freiwillig erfolgen sollten.

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erstellt am:
18.12.2014

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