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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Abschiebestopp

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24. Oktober 2014; Fragestunde Nr. 40 Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Hillgriet Eilers (FDP)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat im Rahmen einer parlamentarischen Debatte im September 2014 bestätigt, dass es in Niedersachsen keinen Winterabschiebestopp in die Balkanstaaten geben wird. „Aber einen generellen Abschiebestopp aus winterlichen bzw. meteorologischen Gründen wird es, wie auch schon im letzten Jahr, nicht geben“ (Protokoll der 46. Plenarsitzung am 26. September 2014, Seite 4215).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation von Roma und Ashkali im Kosovo und anderen Staaten des Balkans?

2. Wie viele Personen dieser Minderheiten sind im Jahr 2013 und im Jahr 2014 in den Kosovo und andere Staaten des Balkans abgeschoben worden?

3. Wird die Landesregierung Angehörige von Minderheiten wie Roma und Ashkali während der Wintermonate in den Kosovo oder andere Staaten des Balkans abschieben?

Die Frage eines saisonalen Abschiebungsstopps für die Balkanstaaten war schon mehrfach Gegenstand einer parlamentarischen Beratung. In den vergangenen Jahren hat es keine diesbezüglichen formalen Abschiebungsstopps gegeben. Die Ausländerbehörden prüfen in Anbetracht der bevorstehenden Temperaturen mit höchster Sensibilität jeden Einzelfall. Diese Verfahrensweise hat sich in Niedersachsen und vielen anderen Bundesländern bewährt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Situation in den Herkunftsländern wird auf Bundesebene durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Grundlage der vom Auswärtigen Amt erstellten Berichte zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in den Herkunftsstaaten bewertet. Dem Land Niedersachsen liegen keine eigenen Erkenntnisse vor, aus denen sich eine eigene Bewertung ergeben könnte. Dieses ist nach den Zuständigkeitsverteilungen u.a. in Asylverfahren auch nicht notwendig.

Zu 2.:

Angaben zur Ethnie der aus der Republik Kosovo oder aus den sonstigen Balkanstaaten nach Deutschland eingereisten Asylsuchenden werden nicht erfasst. Lediglich aufgrund der mit der Republik Kosovo getroffenen Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem deutsch-kosovarischen Rückübernahmeabkommen werden bei der Vorbereitung der Rückführungen die Angehörigen der Volksgruppe der Roma erfasst. Danach sind im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 zwölf Angehörige der Volksgruppe der Roma und vom 1. Januar 2014 bis 15. Oktober 2014 sieben Angehörige dieser Ethnie in die Republik Kosovo abgeschoben worden.

Zu 3.:

Es besteht aus Sicht der Landesregierung keine Veranlassung einen saisonalen oder regional begrenzten Abschiebungsstopp für die Wintermonate zu erlassen. Wie in den vergangenen Jahren werden von den Ausländerbehörden sorgfältige Einzelfallprüfungen vor der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen getroffen, in denen die individuelle Situation der Betroffenen, insbesondere der besonders Schutzbedürftigen, beispielsweise Alleinerziehende sowie ältere oder behinderte Personen, umfassend berücksichtigt werden. Zudem beachten die Ausländerbehörden die rechtlichen Hinweise und verfahrensmäßigen Vorgaben zur Organisation und Durchführung des Rückführungs- und Rücküberstellungsvollzugs (Abschiebung) und zur Beantragung von Abschiebungshaft, den sog. Rückführungserlass vom 23. September 2014, der u.a. vorgibt, dass vor Beendigung eines Aufenthalts alle Möglichkeiten der Erteilung eines humanitären Aufenthaltsrechts zu prüfen sind, insbesondere auch die Möglichkeit der Einschaltung der Härtefallkommission.

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erstellt am:
24.10.2014

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