Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Nutzung von Kasernen für Asylbewerber

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 26. September 2014; Fragestunde Nr. 12 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ansgar Focke und Rainer Fredermann (CDU)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Der Niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) wies in einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) am 8. September 2014 auf die Unterbringungsschwierigkeiten der Asylbewerber in einigen Kommunen und den Landesaufnahmeeinrichtungen mit „inzwischen zeitweise Überbelegungen von fast 70 Prozent hin.

Bundesweit seien es „200 000 Menschen, die zum ersten Mal Asyl beantragen, nächstes Jahr müssen wir mit 230 000 Erstanträgen rechnen“.

In gleichen Artikel der HAZ wies Innenminister Pistorius darauf hin, dass in Niedersachsen in einigen Regionen Kasernen in gutem Zustand seien, in denen die Asylbewerber untergebracht werden könnten.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Kasernen in welchen Kommunen könnten nach Ansicht der Landesregierung für die Unterbringung von Asylbewerbern infrage kommen?
  2. Was tut die Landesregierung, um kurzfristig die Aufnahmekapazitäten der Kommunen und des Landes für Asylbewerber zu vergrößern?
  3. Was tut das Land, um die Kommunen bei der Unterbringung der wachsenden Zahl von Asylbewerbern zu unterstützen?

Nach der aktuellen Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die in nächster Zeit zu erwartenden Asylzugänge ist zu davon auszugehen, dass bis Ende 2014 in Deutschland mindestens 200.000 Flüchtlinge einen Asylerstantrag stellen werden. Nach dieser Prognose werden in den nächsten Monaten bundesweit monatlich ca. 25.000 Asylsuchende einen Asylerstantrag stellen. Für das Jahr 2015 ist eine weitere Steigerung der Zugangszahlen zu erwarten. Die Landesregierung ist sich bewusst, dass die mit der Erstaufnahme befasste Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) und die anschließend für die Unterbringung und Versorgung zuständigen niedersächsischen Kommunen in Anbetracht der Zugangsentwicklung vor große Herausforderungen gestellt sind.

Die LAB NI ist durch die auch in den letzten Wochen nochmals angestiegenen Zugänge von Flüchtlingen über ihre Regelaufnahmekapazitäten hinaus ausgelastet. So sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Braunschweig, Bramsche und im Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland bereits jetzt ca. 1.000 Asylsuchende mehr untergebracht als geplant (Soll-Belegung insgesamt: 1.500 Personen; Ist-Belegung mit Asylsuchenden aktuell ca. 2.200 Menschen). Darüber hinaus werden in Friedland und Bramsche Personen untergebracht, die im Rahmen des Resettlement und der laufenden humanitären Aufnahmeprogramme nach Deutschland einreisen (z.B. syrische Flüchtlinge aus dem Libanon). In Friedland sind darüber hinaus seit Ende letzten Jahres wieder steigende Zugänge von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern zu verzeichnen.

Der Landesregierung ist völlig klar, dass auch die niedersächsischen Kommunen, die bei der Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge hervorragende Arbeit leisten, an ihre Grenzen geraten. Daher prüft das Land, wie Minister Pistorius es auch im Rahmen eines Besuchs der LAB NI Braunschweig konkret dargestellt hat, alle Möglichkeiten, die vorhandenen Unterbringungskapazitäten kurzfristig zu erhöhen. Die Kommunen können sicher sein, dass das Land sie bei dieser Aufgabe unterstützen wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Das Land prüft insbesondere mit Nachdruck, welche Liegenschaften bei Bedarf für den Aufbau einer weiteren Erstaufnahmeinrichtung genutzt werden können. Das Land würde dann neben Braunschweig, Bramsche und dem Grenzdurchgangslager Friedland an vier Standorten über Bettenkapazitäten für eine Erstaufnahme von Asylsuchenden verfügen.

Zu prüfen sind bei allen in Betracht kommenden Liegenschaften, die sich entweder in Eigentum des Bundes oder in Privateigentum befinden, neben den infrastrukturellen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere die baulichen Voraussetzungen. Hier sind insbesondere auch die Anforderungen des Brandschutzes zu beachten.

Die für eine Nutzung nach diesen Anforderungen in Betracht kommenden Liegenschaften sollen erst bekannt gegeben werden, wenn hierüber grundsätzliches Einvernehmen mit den betroffenen Standortkommunen und den Eigentümern erzielt wurde. Die hierzu laufenden Gespräche sind vielversprechend. Es ist daher davon auszugehen, dass die erweiterten Kapazitäten schon sehr bald zur Verfügung stehen werden.

Zu 2.:

Das Land wird so schnell wie möglich an den Standorten Braunschweig und Bramsche insgesamt vier Containersystembauten aufstellen, die bisher vom Land während der Castor-Transporte zur Unterbringung von Polizeikräften genutzt wurden. Vor Aufstellung der Containersystembauten bedarf es umfangreicher baulicher, energetischer und brandschutzrechtlicher Vorprüfungen. Darüber hinaus muss an den Standorten die für eine Ver- und Entsorgung der Containermodulbauten erforderliche Infrastruktur hergestellt werden.

In Friedland stehen Flächen, die für eine Aufstellung dieser Containermodulbauten baulich geeignet wären, nicht zur Verfügung. Die Unterbringungskapazitäten des GDL können daher dort nur durch Aufstellung herkömmlicher Wohncontainer ausgeweitet werden.

Nach derzeitigem Planungsstand können die Kapazitäten der Landesaufnahmebehörde bei Bezug der Containerwohneinheiten kurzfristig um bis zu 400 Betten erhöht werden. Bei reibungslosem Verlauf der notwendigen Baumaßnahmen und Beachtung der vergaberechtlichen Vorlaufzeiten könnten die ersten Containereinheiten bereits in wenigen Wochen bezogen werden.

Zu 3.:

Die beabsichtigte Ausweitung der Erstaufnahmekapazitäten verbessert die Situation an den Standorten der Landesaufnahmebehörde, führt daneben aber auch zu einer Entlastung der Kommunen. Die Ausweitung der Erstaufnahmekapazitäten des Landes ermöglicht einen längeren zeitlichen Vorlauf bis zur Verteilung auf die Kommunen, so dass sie mehr Zeit haben, um sich auf die Aufnahme der Flüchtlinge vorzubereiten und ihnen angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Neben dieser Verbesserung ist auch eine stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen durch das Land vorgesehen. Hierzu soll die den Landkreisen und kreisfreien Städten zu zahlende pauschale Kostenabgeltung nach dem Niedersächsischen Aufnahmegesetz zum 1. Januar 2015 angehoben werden. Mit diesen Schritten dürften die wesentlichen Forderungen der Kommunen an das Land erfüllt sein.


Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.09.2014

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln