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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Rettungsleitstelle Braunschweig

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014; Fragestunde Nr. 48 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

In Braunschweig ist laut Medienberichten geplant, bis zum Jahr 2017 eine „kooperative Leitstelle“ einzurichten, in der Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte besser zusammenarbeiten können. Aufgrund der Bedenken des Landesrechnungshofs bei der Leitstelle in Oldenburg hat nun das Ministerium für Inneres und Sport die Oberfinanzdirektion beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für eine eigene Leitstelle der Polizeidirektion Braunschweig zu erstellen. Gegebenenfalls möchte das Ministerium für Inneres und Sport vom ursprünglichen Vorhaben Abstand nehmen. Allerdings ist die Frage der Finanzierung des geplanten Neubaus ebenfalls noch nicht endgültig geklärt.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wann liegen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor, und wann werden diese vorge
    stellt?
  2. Welche konkreten Bedenken haben das Ministerium für Inneres und Sport veranlasst, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben?
  3. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung bei der Finanzierung des Neubaus der Rettungsleitstelle?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Mit der Neuordnung der Leitstellenstruktur in der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr verfolgt das Land Niedersachsen das Ziel, die bisher sehr kleinteilige Organisation der Leitstellen durch Zentralisierung und Kooperation zu optimieren. Mit einer zukunftsfähigen technischen Ausstattung, die den Anforderungen des Digitalfunks gerecht wird, und qualifiziertem Personal werden das Notruf- und Einsatzmanagement in den neu entstandenen und noch entstehenden Regionalleitstellen deutlich höhere Leistungs- und Sicherheitsstandards für Niedersachsens Bürgerinnen und Bürger bieten, als das bisher möglich war. Dabei können Kooperationen zwischen Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei im Hinblick auf die gemeinsame Einsatzbewältigung noch weitergehende Synergien erbringen.

In diesem Aufgabenspektrum liegt allerdings nur die Aufgabe der polizeilichen Gefahrenabwehr in der Hoheit des Landes. In der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sind die Kommunen verantwortliche Träger der Aufgabenwahrnehmung und damit auch Betreiber diesbezüglicher Leitstellen. Die Bemühungen der alten Landesregierung in den vergangenen Jahren, kooperative Regionalleitstellen unter Beteiligung aller Träger der Gefahrenabwehr landesweit flächendeckend zu realisieren, sind aus verschiedensten Gründen nicht erfolgreich zum Abschluss gekommen. Für die polizeiliche Gefahrenabwehr besteht nunmehr die Absicht, schnellstmöglich die noch ausstehenden Leitstellenprojekte zu realisieren und damit landesweit einen einheitlichen Standard im Notruf- und Einsatzmanagement der Polizei gewährleisten zu können.

Dabei ist das Land gehalten, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Für Maßnahmen von finanzieller Bedeutung sind gem. § 7 Abs. 2 LHO angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Deren Ergebnis ist bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Für die Entscheidung über die Beteiligung der Polizeidirektion Braunschweig an einer sog. Kooperativen Regionalleitstelle in Trägerschaft der Stadt Braunschweig wird eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt. Dabei werden vergleichend unterschiedliche organisatorische Alternativen geprüft. Basis dieses Vergleichs ist u.a. die Prüfung des Kostenrahmens einer landeseigenen polizeilichen Leitstelle. Das Zwischenergebnis der baufachlichen Beratung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen liegt hier vor. Eine Veröffentlichung ist üblicherweise nicht vorgesehen.

Zu 2.:

Keine, im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:

Die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ist originäre Aufgabe der kommunalen Gefahrenabwehrbehörden, also der Kreise und kreisfreien Städte Niedersachsens. Die Frage, wie und mit welchen Mitteln sie diese Aufgaben wahrnimmt obliegt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen allein den kommunalen Trägern der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Sie tragen demgemäß auch die Kosten dafür.

Aus den vorstehenden Gründen verfolgt die Landesregierung kein Konzept für die Finanzierung des Neubaus der Rettungsleitstelle Braunschweig.

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erstellt am:
25.07.2014

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