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Kommunalreformen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 23.07.2014; TOP 16 Rede von Innenminister Boris Pistorius zum Antrag der Fraktion der CDU


Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich habe Ihren Entschließungsantrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, mit Interesse zur Kenntnis genommen.

Um es aber gleich vorweg zu sagen: Es wundert mich nicht, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihm in den Ausschussberatungen nicht zugestimmt haben. Es gibt zwar durchaus einige Gemeinsamkeiten, mit denen Sie bei uns offene Türen einrennen, aber vieles führt leider in die Irre.

Die Landesregierung steht den Kommunen, die sich verändern wollen, selbstverständlich beratend und für mögliche Gespräche auch moderierend zur Seite, wenn dies gewünscht wird. Die Voraussetzung dafür ist aber immer, dass die Kommunen sich untereinander einig sind und dass auch alle verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die Landesregierung ist hier also schon längst mit vollem Einsatz aktiv. Das ist ganz konkret nachweisbar.

Seit März letzten Jahres wurden bereits fünf Gemeinde- bzw. Samtgemeindefusionen vorbereitet und vollzogen. Zwei weitere Gemeindefusionen und eine Landkreisfusion, nämlich zwischen Göttingen und Osterode am Harz, wurden auf den Weg gebracht.

Und wenn Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, von der Landesregierung nun Vorgaben für weitere Kommunalfusionen fordern, möchte ich gerne Ihr Erinnerungsvermögen auffrischen. Sie haben es zusammen mit der von Ihnen gestellten früheren Landesregierung noch in der letzten Legislaturperiode selbst abgelehnt, den Kommunen insoweit Vorschriften zu machen.

Lassen Sie uns doch also einfach zusammen dabei bleiben: Der Diskussions- und Klärungsprozess, ob und mit welchem Partner ein Zusammenschluss zweckmäßig sein könnte, findet am besten zuerst vor Ort statt. Die dabei anfallende Erkenntnis, dass diese Klärungsprozesse nicht immer einfach sind und auch einmal mit Enttäuschung enden können, ist übrigens nicht neu, wie Sie wissen.

Ich möchte abschließend noch auf die fast schon gebetsmühlenartig wiederholte Forderung nach einer Neuauflage des Zukunftsvertrages eingehen.

Es ist eine durchaus offene Frage, ob sich die Zukunftsverträge mit ihren Entschuldungshilfen alles in allem tatsächlich bewähren werden.

Das sehen übrigens auch zahlreiche kommunale Vertreter so.

Letztlich wird man dies erst in fünf oder zehn Jahren wirklich feststellen können.

Diese Landesregierung hat dennoch gleich zu Beginn ihrer Amtszeit in einem großen Kraftakt zusammen mit den Kommunen und den Spitzenverbänden noch einmal 788 Mio. Euro für Entschuldungshilfen bereit gestellt.

Wir haben den Kommunen damit Verlässlichkeit geboten, obwohl wir den Zukunftsvertrag bei der Regierungsübernahme völlig unterfinanziert vorgefunden haben. Und noch sind diese Anträge nicht alle abgewickelt. Die Frage nach einer grundsätzlichen Neuauflage des Zukunftsvertrages stellt sich zurzeit also gar nicht.

Ich kann deshalb auch nur vor einem Schnellschuss warnen, wie Sie ihn mit Ihrem Antrag fordern.

Presseinformation

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erstellt am:
23.07.2014

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