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Beantwortung der mdl. Anfrage der CDU zu Kontaktbeamten der Niedersächsischen Polizei

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.05.2014; Fragestunde Nr. 19

Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten

Angelika Jahns, Thomas Adasch und Rudolf Götz (CDU).

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Wolfsburger Allgemeine (WAZ) berichtet in ihrer Ausgabe vom 25. April 2014, dass einer der vier Kontaktbeamten der Polizei in Wolfsburg, die u. a. für den Ortsteil Mitte-West zuständig sind, im Juli in Pension ginge. Die Stelle solle laut WAZ nicht neu besetzt und eingespart werden.

Die Aufgaben würden zukünftig unter den drei verbleibenden Kontaktbeamten verteilt, sie könnten sich aber auch nicht zerreißen. Einer dieser Kontaktbeamten soll laut WAZ gegenüber dem Ortsrat Mitte-West gesagt haben: „Wir werden in den Schulen nicht mehr leisten können als das, was wir bisher gemacht haben.“

Auf die Frage des Ortsbürgermeisters Adam Ciemniak (SPD), was man tun könne, um die Stelle neu zu besetzen, antwortete einer der Kontaktbeamten: „Das ist Landespolitik - sprechen Sie Ihre Landtagsabgeordneten an …“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Tätigkeit der Kontaktbeamtinnen und Kontaktbeamten?

2. Plant die Landesregierung eine Kürzung von Stellen bei den Kontaktbeamten und Kontaktbeamtinnen Niedersachsens?

3. Wird die Stelle des im Juli ausscheidenden Kontaktbeamten neu besetzt werden?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Organisation der Niedersächsischen Polizei orientiert sich am Prinzip einer bürgernahen Verwaltung, die auch in der Fläche präsent ist. Sechs regionale Polizeidirektionen in den Städten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück sind verantwortlich für die Wahrnehmung der polizeilichen Kernaufgaben im sog. Polizeilichen Einzeldienst. Insgesamt 33 Polizeiinspektionen mit 87 Polizeikommissariaten, fünf Autobahn-kommissariaten und 380 Polizeistationen sind den regionalen Polizeibehörden nachgeordnet.

Seit 2004 verfügt die Polizei Niedersachsen über ein belastungsorientiertes Planstellenverteilungsmodell für die regionalen Polizeidirektionen, welches bei Bedarf an erforderliche Veränderungen angepasst wird. Gewichtete Fallzahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und dem Verkehrsgeschehen werden dabei ebenso berücksichtigt, wie u. a. die Faktoren „Fläche“ und „Bevölkerung“.

Innerhalb der Polizeidirektionen werden Personalverteilung und -einsatz eigenverantwortlich gesteuert, um insbesondere regionale und örtliche Besonderheiten berücksichtigen zu können.

Gemäß Organisationserlass (MI, P22.12-01512 v. 28.11.2012) ist der Kontaktbereichsdienst Aufgabe der Dienststelle vor Ort. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt grundsätzlich als Bestandteil des jeweiligen Hauptamtes. In Gebieten mit vorwiegend urbanem Charakter können Dienstposten für hauptamtliche Kontaktbereichsbeamtinnen oder Kontaktbereichsbeamte eingerichtet werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der zuständigen Polizeidirektion.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Aus Sicht der Landesregierung stellen Kontaktbereichsbeamtinnen und –beamte als polizeiliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort einen unverzichtbaren Bestandteil zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in Niedersachsen dar. Gerade sie stehen als Person für das in Niedersachsen geltende Prinzip einer Bürgerpolizei, in dem sie als ein wichtiger Ansprechpartner z. B. bürgernahe Präsenz, kontinuierliche Kontaktpflege, Schulwegsicherung und Kriminalprävention stets zuverlässig gewährleisten. Sie haben immer ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger, sie suchen das aufklärende Gespräch, beraten, schlichten und helfen. In ihrem örtlichen Umfeld genießen Kontaktbereichsbeamtinnen und -beamte eine hohe Wertschätzung der Bürgerinnen und Bürger.

Zu 2.:

Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3.:

Die Stadt Wolfsburg ist in fünf Kontaktbereiche aufgeteilt, für die die Polizeidirektion Braunschweig in der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt fünf Dienstposten "Sachbearbeiter/-in Kontaktbereichsdienst" für die hauptamtliche Aufgabenwahrnehmung eingerichtet und besetzt hat. Durch die andauernde Erkrankung und den bevorstehenden Ruhestand eines dieser Kontaktbereichsbeamten wurde dessen Betreuungsgebiet vorläufig anteilmäßig den Gebieten der angrenzenden Kontaktbereiche zugeteilt. Eine fach- und sachgerechte Aufgabenwahrnehmung durch die derzeit vier Kontaktbeamten konnte und kann so gewährleistet werden.

Eine Entscheidung, die dauerhaft eine Personalreduzierung im Bereich des Kontaktbereichsdienstes zum Inhalt hat, ist bei der PD Braunschweig bzw. der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt bisher nicht getroffen worden.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Presseinformation

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erstellt am:
16.05.2014

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