Zwangsweise Rückführung ausländischer Flüchtlinge im Land Niedersachsen bis zum 30. September 2012
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.11.2012; Fragestunde Nr. 40
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Pia-Beate Zimmermann (LINKE)
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge ist Beobachtern zufolge eine gängige Praxis des Landes Niedersachsen, um den Aufenthalt von Flüchtlingen im Land zu beenden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele ausländische Flüchtlinge wurden vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 durch das Land Niedersachsen zwangsweise auf welche jeweilige Art und Weise in welches Land zurückgeführt?
2. Welche Kosten sind dem Land für welche Form der Rückführung in diesem Zusammenhang entstanden?
3. Zieht die Landesregierung im Vergleich zu Antworten auf gleichlautende Anfragen zu zwangsweisen Rückführungen im ersten und zweiten Quartal 2012 andere Schlussfolgerungen hinsichtlich der Abschiebepraxis aufgrund veränderter Bedingungen in Ländern, in welche abgeschoben worden ist?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Personen, denen in Deutschland Asylrecht nach Art. 16a des Grundgesetzes oder der Status eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt wurde oder die subsidiären Schutz erhalten, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.
Von zwangsweisen Rückführungen (Abschiebungen) sind ausschließlich vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer betroffen, bei denen in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt wurde, dass sie kein Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten können und die ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht freiwillig nachgekommen sind. Die vorausgegangenen Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen sind regelmäßig von den Verwaltungsgerichten geprüft und bestätigt worden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Vom 01. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 wurden aus Niedersachsen 392 ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige abgeschoben, davon 377 Personen auf dem Luftwege, 12 Personen auf dem Landwege und 3 Personen auf dem Seewege. Die Abschiebungen wurden in die nachfolgend aufgeführten Zielländer, differenziert nach Flug-, See- und Landabschiebungen, durchgeführt:
Zielland |
Flugabschiebungen |
Bemerkungen |
Abschiebungen auf Land- u- Seewegen 01.01.-30.09. 2012 |
Ägypten |
7 |
||
Albanien |
23 |
||
Algerien |
3 |
||
Armenien |
2 |
||
Aserbaidschan |
1 |
||
Belarus |
3 |
||
Belgien |
1 |
Drittstaatsangehöriger |
|
Bosnien-Herzegow. |
5 |
||
Bulgarien |
5 |
||
China VR |
4 |
||
Dänemark |
12 |
nur Drittstaatsangehörige |
1 |
Estland |
2 |
||
Frankreich |
1 |
Drittstaatsangehöriger |
|
Gambia |
1 |
||
Georgien |
9 |
||
Ghana |
1 |
||
Griechenland |
1 |
||
Großbritannien |
1 |
Drittstaatsangehöriger |
|
Haiti |
1 |
||
Indien |
1 |
||
Italien |
21 |
davon 20 Drittstaatsangehörige |
|
Jordanien |
1 |
||
Kasachstan |
1 |
||
Kosovo |
42 |
||
Kroatien |
2 |
||
Lettland |
1 |
||
Litauen |
5 |
davon 1 Drittstaatsangehöriger |
|
Marokko |
2 |
||
Mazedonien |
1 |
||
Moldau |
1 |
||
Montenegro |
13 |
||
Niederlande |
1 |
nur Drittstaatsangehörige |
9 |
Nigeria |
4 |
||
Norwegen |
3 |
nur Drittstaatsangehörige |
|
Österreich |
3 |
nur Drittstaatsangehörige |
|
Pakistan |
1 |
||
Polen |
17 |
2 |
|
Portugal |
2 |
davon 1 Drittstaatsangehöriger |
|
Rumänien |
7 |
||
Russische Föder. |
6 |
||
Schweden |
3 |
nur Drittstaatsangehörige |
3 (Seeweg) |
Schweiz |
6 |
nur Drittstaatsangehörige |
|
Serbien |
80 |
||
Sierra Leone |
1 |
||
Slowakei |
1 |
Drittstaatsangehöriger |
|
Spanien |
5 |
nur Drittstaatsangehörige |
|
Sri Lanka |
1 |
||
Tschechische Rep. |
2 |
davon 1 Drittstaatsangehöriger |
|
Türkei |
40 |
||
Tunesien |
1 |
||
Uganda |
1 |
||
Ukraine |
2 |
||
Ungarn |
3 |
davon 1 Drittstaatsangehöriger |
|
Vietnam |
13 |
||
Gesamt |
377 |
0 |
15 |
Abschiebungen Vom 01.01. bis 30.09. 2012 |
392 |
Zu 2.:
Dem Land Niedersachsen sind Kosten in folgender Höhe für den Vollzug der Abschiebungen entstanden:
395.151,10 € (vom 01.01. bis 30.09.2012) |
für Flugbuchungen, Stornokosten und medizinische Begleitung der Abgeschobenen |
1.010.491,00 € (vom 01.01. bis 31.08.2012) |
Personal- und Sachkosten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungen |
Die Personal- und Sachkosten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen können auf der Grundlage eines für die Beantwortung dieser Anfrage eingeholten Zwischenberichtes (Stichtag: 31.08.2012) nur bis zum 31.08.2012 genannt werden. Die Erfassung dieser Kosten wird regelmäßig quartalsweise abgeschlossen. Die Abschlussarbeiten für ein Quartal erfordern einen Zeitaufwand von rund sechs Wochen, so dass die Ergebnisse des III. Quartals noch nicht vorliegen. Eine Differenzierung der Kosten zwischen Abschiebungen auf dem Landweg oder dem Luft- bzw. Seeweg ist nicht möglich, da insofern keine getrennte Kostenerfassung erfolgt.
Zu 3.:
In den Ländern, in die aus Niedersachsen in der Zeit vom 01.01.2012 bis 30.09.2012 ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer zurückgeführt wurden, hat es keine veränderten Bedingungen gegeben, aus denen Konsequenzen für die Abschiebepraxis zu ziehen wären.