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Schünemann: Neue Schwerpunkt-Abteilung „IT-Sicherheit“ im Ministerium


HANNOVER. Innenminister Uwe Schünemann hat heute einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit im Ministerium für Inneres und Sport vorgestellt. "Die Bedeutung des Bereichs der Informations- und Datenverarbeitung für das staatliche Handeln nimmt stetig zu", sagte Innenminister Schünemann am Dienstag in Hannover. Das digitale Zeitalter hat die Kommunikation geradezu revolutioniert. Datenpakete erreichen in Sekundenbruchteilen jeden gewünschten Adressaten. Der Cyberraum hat sich zu einem Geflecht aus tausenden von Netzen und Millionen von Hosts entwickelt. Kommunikation über neue Medien wie Internet, E-Mails, IP-Telefonie sind zum internationalen Standard geworden. "Die Netzsicherheit ist deshalb eine existenzielle Frage des 21. Jahrhunderts und damit einen Herausforderung, die die gesamte Zivilgesellschaft fordert." Diesem Bedeutungszuwachs wird mit der Gründung einer spezifisch auf diesen Bereich ausgerichteten Abteilung im Ministerium Rechnung getragen. Ein besonderes Gewicht wird hier dem Bereich der IT-Sicherheit und Cybersicherheit gegeben, die in der bestehenden Struktur nur schwer hätte umgesetzt werden können. Die in der neuen Abteilung wahrgenommenen Aufgaben werden ergänzt durch die Aufsicht über die IT des Landes und damit dem umsetzenden Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie. Darüber hinaus sind durch die Integration des Aufgabenfeldes "Vermessung und Geoinformation" Synergieeffekte bei der Ausübung der Fachaufsicht über den nachgeordneten Bereich zu erwarten.

Eine personelle Veränderung gib es auch an der Spitze des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz. Ab 1. November 2011 wird Uwe Binias neuer Präsident des Landespräsidiums. Binias leitet bisher als Polizeipräsident die Polizeidirektion Hannover. Neuer Polizeipräsident in Hannover wird Axel Brockmann. Er war bisher Referatsleiter Kriminalitätsbekämpfung im Ministerium für Inneres und Sport. Der bisherige Leiter des Landespräsidiums, Andreas Bruns, wird nach § 39 NBG i.V.m. §30 Beamten StG in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Lebenslauf Binias

Lebenslauf Brockmann

Presseinformation

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erstellt am:
26.10.2011

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